Gemeinde senkt Eigenbeteiligung der Anlieger

Die Zuschlagssätze und Kostenbeteiligung für Anlieger örtlicher Nebenstraßen waren in Bad Wiessee bisher „nicht von schlechten Eltern“ und teilweise „ganz schön happig“, so der Wiesseer Bauamtsleiter Helmut Köckeis.

Per Satzungsänderung wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag Abend einstimmig beschlossen die Belastungen von Gewerbetreibenden und Privatpersonen zu Lasten der gesamten Kommune zu senken.

Das Bild zeigt die Driessenstraße im Bad Wiesseer Kurviertel. Die Neuregelungen in der Straßenausbausatzung entlasten die Anlieger - zu Kosten der Allgemeinheit.
Das Bild zeigt die Driessenstraße im Bad Wiesseer Kurviertel. Die Neuregelungen in der Straßenausbausatzung entlasten die Anlieger - zu Kosten der Allgemeinheit.
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Grundsätzlich ist zwischen der Straßenerschließungssatzung, die jede Gemeinde hat und die beispielsweise bei der umstrittenen Dr. Scheid Straße in Rottach-Egern zum tragen kam und einer Straßenausbausatzung zu unterscheiden. Eine Änderung gab es in Bad Wiessee nur bei letzterer.

Entlastung für private und gewerbliche Anlieger

Bürger, deren Grundstücke an örtliche Straßen angrenzen (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sind zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Spielplätzen verpflichtet. So schreobt es die Satzung vor.

Bisher galt bei Anliegerstraßen ein Gewerbe-/Artzuschlag von 50%. Dieser liegt nunmehr bei 20%, wodurch die Belastung nicht zuletzt für kleinere und mittlere Betriebe moderater ausfallen wird. „Das stellt insgesamt eine Steigerung der Attraktivität da, weil mögliche Belastungen niedriger Ausfallen und die bei der Standortwahl eines Betriebs schon mal eine Rolle spielen können“, sagte Köckeis auf Nachfrage der Tegernseer Stimme.

Grundlage für die Berechnung der Zuschlagssätze sind immer die Grundstücksfläche und die Anzahl der ausgebauten Geschosse. Je größer die Fläche des Grundstücks bzw. je mehr Stockwerke ein Haus hat, desto höher ist am Ende die Beteiligung für die Besitzer des gewerblich genutzten Gebäudes.

Kostenbeteiligung der Gemeinde erhöht

Außerdem beschloss der Gemeinderat seine Eigenbeteiligung bei Anliegerstraßen von 20 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen. Die bisherige Regelung stamme noch aus einer Mustersatzung aus dem Jahre 2003. „Die Kosten für private und gewerbliche Anlieger konnten schon mal ganz schön happig sein“, teilte Köckeis dem Gemeinderat mit.

Von Nutzen dürfte die Neuregelung beispielsweise für Anlieger der Driessenstraße im Wiesseer Kurviertel sein. „Heuer sind dort Maßnahmen geplant“, sagt Köckeis und ergänzt: „Im Kurviertel sind in den Folgejahren weitere dringende Straßenbaumaßnahmen geplant, die die Attraktivität des Kurviertels insgesamt steigern sollen.“

An der bisherigen Regelung von örtlichen Hauptstraßen wie beispielsweise der Freihausstraße oder der Adrian-Stoop-Straße ändert sich nichts. Hier teilen sich auch weiterhin die angrenzenden Hauseigentümer und die Gemeinde die Kosten.

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