Zuletzt standen im Ortsplanungsausschuss zwölf Anträge auf der Agenda, bei denen es um Bauanträge für Villen in Exklusivlagen ging. Aber auch Umbauten von Stallgebäuden, die Errichtung einer Sauna in Fassform und der Anbau von Lagerräumen standen auf der Tagesordnung. Diese wurde eindeutig von weiteren Verdichtungen bestehender Flächen bestimmt. Da fällt es schon auf, wenn eine Baulücke nicht gleich versiegelt werden soll.
Dies hat zumindest Stefan Berghammer als möglicher Bauherr von zwei Einfamilienhäusern neben seinem Familienbauernhof an der Wolfsgrubstraße vor, wie er der Tegernseer Stimme auf Nachfrage bestätigt. Der Landwirt vom Ropferhof mit Ferienwohnungen wollte nur seinen beiden Kindern das Baurecht sichern. „Das habe ich leider verfallen lassen, weil ich das richtige Datum übersehen habe“, so Berghammer. „Ich fange auf keinen Fall jetzt mit dem Bauen an, es bleibt weiterhin Grünland. So lange, wie möglich“, betonte Berghammer.
Grünland bleibt zunächst erhalten
In der Sitzung des Ausschusses verwies Bauamtsleiterin Christine Obermüller darauf, dass das Grundstück bereits seit 25 Jahren mit einem Vorbescheid belegt war. Da der Antrag aber nicht verlängert worden sei, musste nun ein neuer gestellt werden. Kein Problem sah Obermüller beim Bauvolumen. „Beide Einfamilienhäuser fügen sich in der Art und der Größe von zehn auf zwölf Metern und einer Traufhöhe von sechs Metern in die Umgebung ein“. Auch das Landratsamt habe keine Einwände, da sich das Vorhaben noch im Innenbereich befinde. Daher bestehe nach 25 Jahren ein Vertrauensschutz.
„Das Grundstück wurde in zwei Parzellen von je 1.200 Quadratmetern geteilt“, ergänzte Bürgermeister Christian Köck (CSU). Seinerzeit sei die Verlängerung des Vorbescheids „vergessen“ worden. Nachdem die Frist abgelaufen sei, habe das Landratsamt diesen Antrag nochmals geprüft. Dort im Sonnenmoos sei ohnehin in „jüngster Zeit“ das ein oder andere Bauvorhaben bereits entstanden. „Wir sehen dies nun als Baulücke“.
Für Köck wäre es eine „unangemessene Härte, wenn wir es im Nachgang dem Außenbereich zuweisen würden“. Auch vor Gericht wäre dies vermutlich nicht haltbar, wenn die Gemeinde darauf bestehen würde. Wie es nun baulich gelöst werden soll, zeige der Antrag auf Vorbescheid. „Da spricht nichts dagegen“. Deshalb empfahl Köck die Zustimmung zu diesem Vorhaben. Einstimmig folgte das Gremium seiner Empfehlung.
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