Doch der Freistaat Bayern hatte etwas dagegen und machte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Damit wollte sich Seestaller nicht zufriedengeben und klagte.
Das kleine Grundstück im Waldeck in Dürnbach ist gar nicht so leicht zu finden. Es liegt im Wald genau entlang des Moosbachs. Auf dem Anwesen steht ein Bienenhaus, das aber seit Jahren nicht mehr in Betrieb ist. Das würde Hans Seestaller gerne ändern, und daher kaufte er das Grundstück. Doch die Gemeinde Gmund und der Freistaat Bayern hatten etwas dagegen.
Grundstück grenzt direkt an den Moosbach
Das Grundstück liegt direkt am Moosbach. Dort plant die Gemeinde schon seit Längerem Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Bereits vor einiger Zeit wurde ein Hochwasserdamm bei Moosrain errichtet. Zudem will die Gemeinde den Moosbach nach und nach weiter ausbauen. Bislang konnte er nicht genug Wasser aufnehmen und trat bei Hochwasser regelmäßig über die Ufer. Für eine Übergangsfrist wurde der Wasserdurchlass am Damm daher auf 2,5 Kubikmeter pro Sekunde begrenzt. Er soll auf das Dreifache steigen, und damit der Moosbach diese Wassermenge auch aufnehmen kann, wird er ausgebaut.
Da das Grundstück mit Bienenhaus direkt an den Bauabschnitt B in Dürnbach angrenzt, wollte sich die Gemeinde das Grundstück sichern. Aus diesem Grund machte der Freistaat Bayern im Namen der Kommune sein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend und berief sich dabei auf den Naturschutz. Das Verwaltungsgericht München sollte nun in einer ersten Besichtigung beurteilen, ob dieses Vorkaufsrecht auch rechtens ist.
Richterin Cornelia Dürig-Friedl, Kläger Hans Seestaller, Bürgermeister Georg von Preysing sowie Vertreter des Landratsamtes Miesbach und des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim versammelten sich daher am Mittwoch in Dürnbach. „Auch nach dem Ausbau des Moosbachs ist die Gefahr groß, dass das Grundstück, um das es heute geht, überschwemmt wird“, so der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes in der Verhandlung.
Vermittlungsversuche der Richterin scheitern
„Uns ist bewusst, dass wir damit rechnen müssen ‒ wir wollen nur das Bienenhaus nutzen und würden im Falle einer Überschwemmung sogar darauf verzichten, Regressansprüche gegen die Gemeinde Gmund geltend zu machen“, so der Kläger Hans Seestaller im Laufe der Verhandlung. Bürgermeister Georg von Preysing war hier jedoch skeptisch und verwies auf die schlechten Erfahrungen, die man mit solchen Vereinbarungen gemacht habe.
Also machte die Richterin einen anderen Vorschlag: „Würde es Ihnen reichen, wenn Sie lediglich das Nutzungsrecht von der Gemeinde bekommen?“ Doch diese Möglichkeit lehnte der Kläger ab. Nachdem die Versuche auf eine außergerichtliche Einigung zu keinem Erfolg führten, formulierte die Richterin den Bescheid des Verwaltungsgerichts:
„Hochwasserschutz als Maßnahme des Naturschutz rechtfertigt aus unserer Sicht kein Vorkaufsrecht des Freistaates Bayern.“
Bürgermeister Georg von Preysing wollte daraufhin wissen, welches Gericht dann zuständig sei, wenn die Gemeinde beim Moosbach-Ausbau durch den Grundstückseigentümer behindert werden würde. Die Richterin verwies dabei erneut auf das Verwaltungsgericht, betonte aber, dass der gegenwärtige Streit eben nicht über ein Vorkaufsrecht zu lösen sei. Dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Gmund steht nun die nächsthöhere Instanz offen.
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