Waakirchen eifert Tal-Gemeinden nach

Rückwirkend zum 1. Januar ändert jetzt auch die Gemeinde Waakirchen die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Damit verzichtet sie nun offiziell auf das umstrittene Stufenmodell, das das Bundesverwaltungsgericht im Dezember für rechtswidrig erklärte.

Jetzt hat auch die Gemeinde Waakirchen ihr Stufenmodell zur Zweitwohnungssteuer abgeschafft. / Archivbild

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht das umstrittene Stufenmodell zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer gekippt. Wie berichtet hatten die Tal-Gemeinden in den vergangenen Monaten ihr Modell angepasst: Der Steuerpflichtige, der eine Zweitwohnung am Tegernsee besitzt, soll künftig nicht mehr gestaffelt nach Mietaufwandsstufen abgerechnet werden, sondern zwölf Prozent von der Netto-Jahres-Kaltmiete als Zweitwohnungssteuer abgeben.

Der Stadt Tegernsee waren zwölf Prozent zu wenig. Wie berichtet erhob die Stadt rückwirkend zum 1. Januar erhob die Stadt einen Zweitwohnungssteuersatz in Höhe von 20 Prozent. Sie rechnet durch die Steuererhöhung nicht nur mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 450.000 Euro, sondern erhofft sich gleichzeitig, die aktuell 464 Zweitwohnsitze damit zurückzuschrauben.

Anzeige

Waakirchen erhebt 15 Prozent

Während Bad Wiessee und Kreuth 12 Prozent erheben, hat sich Waakirchen für einen Mittelwert entschieden: 15 Prozent sollen es sein, die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar erhoben werden. Im Gegensatz zu den Gemeinden rund um den See würden die Einnahmen in Waakirchen wesentlich “bescheidener” aus, sagt Kämmerer Anton Demmelmeier auf Nachfrage.

In den letzten drei Jahren habe man jährlich immer “so um die 50.000 Euro” gehabt, teilt er mit. “Der Steuersatz (Prozentsatz) ist bei der Änderung so gewählt worden, dass in etwa wieder dieser Betrag jährlich zu erwarten ist”. Die Zahl der abgerechneten Zweitwohnungsinhaber liege aktuell bei 44.

Mit der Zweitwohnungssteuer soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie zu halten. Dies ist insbesondere bei Ferienwohnungen der Fall. Bei Studenten und Pendlern sieht die Sache anders aus. Für sie ist die Steuer eine außergewöhnliche finanzielle Belastung, die erst einmal gestemmt werden muss.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner