Ein Haus am See für die Gärtnerei Palme

Ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage plant Gärtnerei-Besitzer Christian Palme auf seinem Betriebsgelände in Seenähe. Aber als “normale Wohnung” geht es nicht durch.

Christian Palme plant ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück seiner Gärtnerei. Genehmigt wird es nur als Betriebsleiterwohnung. / Archivbild

Gärtnerei-Besitzer Christian Palme will auf dem Grundstück an der Tegernseer Straße in Gmund eine Betriebsleiterwohnung errichten. Hierzu beantragte er bei der Gemeinde ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage sowie einen weiteren Parkplatz. Wie Bauamtsleiterin Christine Wild zu Beginn der Sitzung erklärte, befinde sich das Grundstück im Außenbereich und soll eine Größe von 12 mal 9,50 Meter haben. „Es enthält ganz normal zwei Vollgeschosse und eine Satteldachneigung von 18 Grad.“

Unterkellert werden soll das Haus jedoch „aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse nicht.“ Die Wandhöhe beträgt im Westen sechs Meter und im Osten zur Hauptstraße hin 5,50 Meter. Grundsätzlich gebe aus ihrer Sicht kein Problem: „Im Außenbereich gibt es privilegierte Vorhaben, dazu gehört auch ein Gärtnereibetrieb. Daher ist ein Wohnhaus für eine Betriebsleiterwohnung privilegiert und von Seiten der Verwaltung zu genehmigen.“ Es füge sich in das Ortsbild ein und stimme auch mit der Gestaltungssatzung überein.

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Skepsis beim Ortsplanungsausschuss

Alfons Besel betonte, dass es sich hierbei wirklich nur um eine Wohnung für den Betriebsleiter der Gärtnerei handelt: „Wichtig ist, dass wir den Beschluss dahingehend ändern, dass es sich hier nicht um ein Einfamilienhaus handelt, sondern wirklich nur um ein Haus mit einer Betriebsleiterwohnung.“ Sollte es nämlich mal eine Funktionsänderung geben und die Gärtnerei schließt, könne sich die Gemeinde auf die Privilegierung berufen.

Einige Ortsplanungsausschussmitglieder waren skeptisch, ob das Haus später eventuell nicht doch vergrößert und anderweitig genutzt werden könnte. Diese Frage sei ihm auch durch den Kopf gegangen, gab Besel zu. Er habe dazu ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg gefunden. Hier sei die Rechtssprechung eindeutig. Werde eine Gärtnerei mit Betriebsleiterwohnung aufgelöst, könne die Wohnung im Anschluss nicht als normale Wohnung ausgeschrieben werden.

Dies habe das Gericht damit begründet, dass bei Genehmigung einer normalen Wohnung eine Splittersiedlung entstehen könne. Einstimmig genehmigte der Ortsplanungsausschuss daraufhin das neue Gebäude auf dem Palme-Gelände.

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