„Der macht doch eh, was er will“, wird aktuell auch dem Investor und Bauherrn Otto Ebster vorgeworfen. Dabei fällt bei näherem Hinsehen eines auf: Das Geschäftsmodell Ebster hat System. Es ist eine Grenzwanderung in der dunkelgrauen Zone.
Das Vorgehen, das die Otto Ebster GmbH aktuell in Bad Wiessee an den Tag legt, ist für viele im Tal schwer zu akzeptieren. Es wurden Bäume gefällt, die nach Absprache mit dem Landratsamt nicht gefällt werden durften. Gegenüber dem Merkur spricht Otto Ebster dabei von einem Versehen und davon, dass er bei einer Besprechung im Landratsamt wohl nicht richtig zugehört haben soll. Jetzt erwartet ihn ein ‒ vermutlich hohes ‒ Bußgeld.
Bußgelder in Kauf nehmen
Klar ist aber jetzt schon eins: egal, wie mutig die Gemeinde bei der Festsetzung des Bußgeldes auch vorgeht, die potenziellen Kaufinteressenten werden das so gewonnene zusätzliche Licht sicher begrüßen. Allen Entschuldigungen zum Trotz wird das auch der Otto Ebster GmbH klar gewesen sein. Lange, bevor die Bäume fielen.
Dabei ist es nicht das erste Mal, dass die Firma im Tegernseer Tal mit fragwürdigen Praktiken auffällt. Hier werden Giebelhöhen nicht eingehalten, dort werden Bäume gefällt. Mehr als eine Handvoll Handwerker aus dem Tal steht aktuell im Rechtsstreit mit dem Bauträger, wie uns Anwälte aus dem Tal bestätigen. Einige sind, nach ihrer Darstellung, in der Vergangenheit bereits durch langwierige Streitigkeiten insolvent gegangen.
Der Grund ist meistens Ärger um Baumängel, die auf jeder Baustelle auftreten. In guten Geschäftsbeziehungen versucht man, diese Probleme gemeinsam zu lösen. Otto Ebster scheut keine langwierigen Verfahren, in denen er schlicht oft den finanziell längeren Atem hat.
Gutgläubige Handwerker bleiben auf der Strecke
Besonders perfide waren in der Vergangenheit sogenannte Brutto-Netto-Differenzen. Laut Aussagen der Handwerker wurden Absprachen über Vertragssummen mit Otto Ebster immer in Nettobeträgen geführt – wie es üblich ist zwischen Geschäftsleuten. In den Verträgen tauchten dann plötzlich Fußnoten auf, die aus dem verhandelten Netto ein vertragliches Brutto machten. Eine Differenz von 19 Prozent, auf der die Handerker sitzen blieben.
Rechtlich können die Dienstleister nichts machen. Hätten sie die Verträge sauber durchgelesen, hätte es ihnen auffallen müssen. Hätten sie nicht auf mündliche Absprachen im Vorfeld vertraut, wären sie nicht auf den Kosten sitzen geblieben. Vor Gericht waren die Fälle klar: Vertrag ist Vertrag.
Einen bitteren Beigeschmack hat die Sache dennoch: Otto Ebster ist nicht Geschäftsführer der Otto Ebster GmbH. Er führt zwar die Verhandlungen und tritt öffentlich auf, ist aber faktisch nur Prokurist der GmbH. Offiziell ist er Rentner. Das erlaubt ihm, als sein eigener Zeuge vor Gericht aufzutreten. Die Handwerker, als Inhaber ihrer Unternehmen, dürfen aufgrund von Befangenheit dagegen nicht in den Zeugenstand.
Dunkelgrau bis hart an der Grenze
Egal, ob bei gefällten Bäumen oder bei Handwerkerverträgen: Der Bauherr weiß genau, was er tut. Er bewegt sich in einer dunkelgrauen Zone. Er weiß, wo die Grenze haarscharf zwischen legal und illegal verläuft. Er weiß vor allem, wo möglicherweise Bußgelder drohen, und kalkuliert sie mit ein. Das System der Bauanträge, Baugenehmigungen, Baumängel und Klageverfahren nutzt er zu seinem Vorteil. Das alles kann man ihm rechtlich nicht vorwerfen.
Vorwerfen kann man ihm, dass er moralisch und zwischenmenschlich verbrannte Erde hinterlässt. Unter Ausnutzung aller nur erdenklichen Varianten und Schlupflöcher. Ausgereizt bis an die rechtlich noch zulässige Grenze, aber eben auch nicht darüber hinaus.
Zu einem verlässlichen Vertragspartner wird man so natürlich nicht. Das zeigen nicht nur äußerst kritische Meinungen im Tal und diverse Bewertungen im Internet, sondern auch die Tatsache, dass es die Otto Ebster GmbH zunehmend schwer hat, neue Subunternehmer rund um den Tegernsee zu finden. Schlimm für den Bauherrn ist das alles nicht. Handwerker auf Auftragssuche gibt es schließlich auch im benachbarten Österreich, wo ihn noch niemand kennt.
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