Einbruchversicherungen – damit Sie wieder ruhig schlafen können

Jedes Jahr werden knapp 100.000 Wohnungseinbrüche in Deutschland begangen, bei denen etwa 300 Millionen Euro geklaut werden. Eine sehr hohe Zahl, die den einen oder anderen nicht mehr ruhig schlafen lässt. Wie kann man einen Einbruch verhindern und was kann man tun, wenn es auch den eigenen Wohnraum erwischt hat?

Einbruch, Raub oder Diebstahl? –

Was für Sie in jedem Fall einen großen Schaden bedeutet, ist für die Versicherung und die Polizei Dreierlei.
Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn sich eine Person mit Gewalt Zugang zu Ihrem Wohnraum verschaffen hat; sei es mit falschen Schlüsseln, sei es durch das Einschlagen eines Fensters oder indem die Person Sie an der Wohnungstür überlistet und Sie zur Seite drängt. Wird im Anschluss nur die Wohnung verwüstet, fällt das unter Vandalismus. Werden aber wertvolle Gegenstände mitgenommen dann liegt ein Einbruchdiebstahl vor.

Es handelt sich um einfachen normalen Diebstahl, wenn Sachen gestohlen werden, die nicht in abgeschlossenen Räumen gelagert worden sind. Das betrifft z. B. Ihre Gartenmöbel, die Sie ungesichert draußen stehen lassen. Dabei zählt nicht, dass sie mit einem hohen Gartenzaun Ihr Grundstück sichern. Wenn der ohne Hilfsmittel über den Zaun klettern können, liegt trotzdem nur ein einfacher Diebstahl vor. Um Raub handelt es sich dann, wenn Sie jemand unter Androhung von Gewalt dazu zwingt, Ihr Hab und Gut herzugeben.

Leistungen – Die Geheimnisse der Einbruch- und Diebstahlversicherung uncovered

Der Teufel liegt im Detail. Dann kaum eine Versicherung wird sie gegen normalen Diebstahl oder Raub schützen. Für Ihr Haus brauchen Sie daher eine Hausratversicherung. Diese deckt ein Einbruchdiebstahl ab aber was ist genau bei einer Hausratversicherung mitversichert? Wie hoch darf der Wert der Wertsachen sein? Und was ist mit Beschädigungen und Folgeschäden die durch den Einbruch zustande gekommen sind?

Eine Hausratversicherung versichert ihr Hab und Gut und zahlt ihnen im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert aus. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass sie alle Wertgegenstände bei Ihrer Versicherung angeben. Je nach Versicherung müssen Gegenstände im Wert von mehr als 500 € extra belegt werden, andere Versicherungen brauchen die Belege erst bei Wertgegenständen von mehr als 1000 €.

Damit es im Nachhinein zu kein Problem kommt, bieten die meisten Versicherungen eine tolle App an, bei denen neu hinzugekommen die Gegenstände direkt zum Inventar hinzugefügt werden können. Dafür laden Sie einfach einmalig die Rechnung bei Kauf hoch und ein dazu passendes Foto des Gegenstandes. Wenn sie im Nachhinein keinen Beweis dafür haben, kann die Versicherung auch nicht dafür zahlen.

Des Weiteren übernimmt Ihre Hausratsversicherung die Entschädigung für gestohlenes Bargeld. Dafür gibt es eine Obergrenze, die Sie in Ihrer Police nachlesen können. Zusätzlich werden oftmals auch die Kosten übernommen, die Sie für das Aufräumen benötigen, Hotelkosten, wenn Ihr Zuhause unbewohnbar geworden ist, Transport und Lagerkosten im Falle einer Renovierung, Bewachungs- und Reparaturkosten für kaputte Fenster und Türen oder zusätzliche Rückreisekosten, wenn bei Ihnen während des Urlaubes eingebrochen wurde und Sie deswegen früher zurückreisen müssen.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Versicherung achten?

Wie erfolgreich der Einbruchschutz der Hausratversicherung sie absichert, hängt von der Police ab. Bevor Sie also die erstbeste unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen.

1. Die Höhe der Versicherungssumme:
Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass die Versicherungssumme variabel gestaltet wird. So entsteht nämlich eine Art der Versicherung, bei der eine Summen-Anpassungsklausel hinzugefügt wird, und Sie am Ende aufgrund des Wertverfalls der Gegenstände nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen.

2.Bargeld:
Achten Sie darauf, wie Bargeld in ihrer Police versichert wird viele Versicherer bestehen darauf, dass bestimmte Schutzmaßnahmen für höhere Bargeldsummen, also mehr als 2.000 €, getroffen werden müssen. Ist das Geld also nicht in einem Safe gelagert worden, wird Ihnen gar kein Bargeld ersetzt.

3. Versicherungsdetails:
Informieren Sie sich genau darüber, wie Sie einen Schaden zu beweisen haben. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn Sie den Einbruchdiebstahl mit dem Foto eines eingeworfenen Fensters oder einer beschädigten Tür nachweisen können. Wenn aber mittels eines nachgemachten oder falschen Schlüssels in Ihre Wohnung eingebrochen wurde, stellt sich die Versicherung meistens quer und will Ihnen Fahrlässigkeit unterstellen.

Auch das Gebäude selbst kann zur Versicherungsfalle werden. Wohnen Sie z. B. Parterre und haben kein extra Schloss an Ihre Terrassentür angebracht, so kann es sein, dass die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt. Genauso gut kann es sein, dass die Police auf nur bestimmte Etagen im Gebäude beschränkt ist oder darauf, dass nicht nur die Zentraltür abgeriegelt ist, sondern auch alle anderen Türen mit mehreren Sicherheitsvorkehrungen geschützt worden sein müssen.

Vor Abschluss einer Police achten Sie also genau auf die Vertragsbestimmungen. Handeln Sie diese gegebenenfalls zu Ihrem Vorteil aus.

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