Ausnahmen für Einheimische?

In Bernloh soll ein Bauherr im Außenbereich bauen dürfen. Bislang plante die Gemeinde dort die nötige Änderung der Außenbereichssatzung nur für die Errichtung eines Einheimischenprogramms. Doch die Ausnahmen soll auch Ausnahmen bleiben.

An dieser Stelle im Außenbereich am Ortsrand von Bernloh können sich viele Gemeinderäte ein weiteres Einfamilienhaus mit Garagen und Lagerräumen vorstellen / Foto: Bronisch
An dieser Stelle im Außenbereich am Ortsrand von Bernloh können sich viele Gemeinderäte ein weiteres Einfamilienhaus mit Garagen und Lagerräumen vorstellen / Foto: Bronisch

Unter den zahlreichen Bauanträgen, mit denen sich die Warngauer Gemeinderäte auf der Sitzung am Mittwoch befassten, wurde der Antrag eines Bernlohers besonders intensiv diskutiert. Dieser möchte ein Einfamilienhaus mit Büro sowie Garagen und Lagerräumen errichten, allerdings im Außenbereich, wo nach § 35 des Baugesetzbuchs die Errichtung baulicher Anlagen, die nicht der Landwirtschaft dienen, unter große Vorbehalte gestellt werden.

Frühere Bauherren bekamen deshalb Absagen. Bestenfalls für ein Einheimischenprogramm wollte die Gemeinde die bestehende Außenbereichssatzung ändern. Das betonte Gemeinderat Bernhard Bücher (Grüne) mehrmals. Die Fakten seien unverändert, nur der Bauwerber habe gewechselt. Bernloh habe die Eigenschaft eines Weilers im Landschaftsschutzgebiet. Eine Änderung der Außenbereichssatzung berge die Gefahr, Bernloh zu einem Ortsteil aufzuwerten.

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Einheimische sollen bauen dürfen

Doch viele Ratskollegen aus allen Fraktioinen sahen das anders. Marlene Hupfauer (FWG) empfahl, in diesem einzelnen Fall zum Wohle des Bürgers zu Handeln. An anderen Stellen sei das auch schon möglich gewesen. Die Gefahr, dass sich andere Bauwerber im Außenbereich später auf diese Entscheidung berufen, bestehe nicht, denn jedes Vorhaben sei separat zu beurteilen.

Leonhard Obermüller (CSU) bat darum, den Ärger über frühere Bauwerber zurückzustellen. Jetzt wolle ein Einheimischer bauen. Er würde dieser Bitte gerne entsprechen. Engelfried Beilhack, ebenfalls CSU, empfahl, in diesem Zuge vielleicht auch andere Baugrundstücke einzubeziehen. Wer immer schon da war, soll bauen dürfen, meinte auch Christian Triendl (Grüne) und ergänzte.

Es ist machbar, wenn der Wille da ist.

Mit der Zustimmung zum Vorbescheid mit zehn zu vier Stimmen signalisierte der Gemeinderat – auch entgegen der derzeitigen Rechtslage – seine Bereitschaft, mal eine Ausnahme zu machen. Eine Ausnahme, die als möglicher Bezugsfall aber auch schnell zur Regel werden könnte.

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