Es ist die Geschichte einer langjährigen Fehde. Schon vor Jahrzehnten ist Hotelier Josef Lederer gegen die Gemeinde Bad Wiessee vor Gericht gezogen. Damals ging es um den Parkplatz an der ehemaligen Spielbank neben Lederers Hotel. Letztlich bekam Lederer Recht, die Gemeinde baute eine neue Spielbank an anderer Stelle.
Doch vergessen habe die Gemeinde den Streit nie und deswegen den Verkauf des in die Jahre gekommenen Hotels sabotiert und so schließlich Lederer in den Ruin getrieben, lautet die These des Hoteliers. Nicht verzeihen kann Lederer seither, dass er sein Hotel seinerzeit an RDR verkaufen musste um der Zwangsversteigerung zu entgehen.
Streit über Formalie geht in die dritte Instanz
Das war 2011. Doch noch immer liegen Lederer und die Gemeinde über die Folgen des Verkaufs im Streit. Unter anderem fordert Lederer rund drei Millionen Euro zurück. Doch heute ging es vor dem Verwaltungsgericht München um den Beitrag zur Fremdenverkehrsabgabe, die aufgrund des Verkaufs des Hotels zustande kam. Bereits zwei Mal hatten Gerichte seine Anfechtung abgewiesen, da er seinen Widerspruch zu spät eingereicht hatte.
Heute überraschen seine Anwälte am Verhandlungstag daher mit einem neuen Antrag: Der Bescheid zur Fremdenverkehrsabgabe sei nichtig, da Bad Wiessee gleich zwei Bescheide an den Hotelier verschickt habe. Einen für das Jahr 2011 über 30.000 Euro sowie einen für das Jahr 2012 über knapp 300.000 Euro. Lederers Anwälte argumentieren:
Die Gemeinde kann doch nicht für ein und denselben Sachverhalt zwei Mal Forderungen stellen. Außerdem muss Sie erklären, warum der zweite Bescheid fast zehn Mal so hoch ist, wie der erste.
In der Gemeinde sei man sich seinerzeit nicht sicher gewesen, für welchen Zeitraum die Abgabe für den Verkauf fällig geworden wäre, erklärt wiederum der Anwalt für Bad Wiessee. Sei das Jahr der Vertragsunterschrift (2011) oder das Jahr der tatsächlichen Überweisung (2012) maßgeblich?
Um keine Fristen zu versäumen, habe man deswegen zwei Bescheide herausgegeben. „Aber natürlich hatte die Gemeinde niemals vor, zwei Mal für den selben Sachverhalt Geld zu verlangen“, meint der zuständige Anwalt. Er werde daher der Gemeinde empfehlen, die gesetzliche Regelung in Erfahrung zu bringen und dann den jeweils anderen Bescheid zurückzunehmen.
Lederer: “Habe keinen Gewinn gemacht”
Lederer selbst hingegen kann nicht nachvollziehen, wieso er überhaupt eine Fremdenverkehrsabgabe zahlen müsse. Natürlich sei formal bei dem Verkauf ein Gewinn erzielt worden. Bad Wiessee wäre jedoch bewusst gewesen, wie hoch verschuldet Lederer sei, und dass von dem Verkauf effektiv nichts für ihn übrig geblieben wäre.
Außerdem stehe der Verkauf des Areals in keinem Zusammenhang zu der bisherigen Nutzung als Hotel. „Es war sogar hinderlich. Wenn man dort hätte Wohnungen bauen können, wäre das Grundstück ja viel wertvoller gewesen“, meint Lederer. Eine Argumentation, die Richter Michael Eder durchaus nachvollziehen konnte.
Bereits vor Jahren wäre die 10. Kammer, die auch heute zuständig war, diesem Argument gefolgt. Allerdings sei das Urteil später vom Verwaltungsgerichtshof wieder einkassiert worden. Die Nutzung als Hotel hätte in einem Fremdenverkehrsort zur Wertsteigerung der Grundstücke beigetragen, hieß es damals. „Seitdem halten wir uns an diese Auslegung“, musste Eder Lederer mitteilen.
Eine Entscheidung über den Antrag blieb heute vor Gericht allerdings aus. Die Gegenseite muss Gelegenheit bekommen, zu der überraschenden Änderung der Klage Stellung zu nehmen. Frist ist der 30. April. Doch selbst wenn der Bescheid der Gemeinde für nichtig erklärt wird, bedeutet das nicht, dass der Hotelier aus dem Schneider ist.
Aktuell streitet er sich auch mit dem Finanzamt um die Einschätzung, er habe beim Verkauf 2,4 Millionen Euro Gewinn gemacht. Diese war Grundlage für Wiessees zweiten Bescheid. Letztlich wird wohl auch hier ein Gericht die Entscheidung fällen müssen, das kann sich allerdings noch Jahre hinziehen. Bezahlt hat Lederer bieher noch nichts. Irgendeine Fremdenverkehrsabgabe wird Lederer an die Gemeinde aber wohl entrichten müssen. Die Frage ist nur: Wann und wie viel?
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