Ein 68-jähriger Rentner saß im Linienbus, als der Vorfall passierte. Am Abend des 3. Mai vergangenen Jahres stiegen auf der Fahrt von Bad Wiessee nach Rottach-Egern zwei junge Tegernseer zu. Weil einer der beiden kein gültiges Ticket hatte, habe der Busfahrer (50) die Tür geöffnet, um die beiden aus dem Bus zu katapultieren.
Dabei stieß er den einen gegen die im Bus befindliche Haltestange, wobei dieser eine Nierenprellung erlitt. Der junge Mann habe daraufhin zweimal mit der flachen Hand auf den Rücken des Busfahrers eingeschlagen. Sein Kompagnon tat es ihm gleich. Das hatte zumindest der Rentner aus dem Bus beobachtet. Nun war der Mann als Zeuge vor dem Miesbacher Amtsgericht geladen.
Angeklagte haben sich die Hand gereicht
Die drei Streithähne waren ebenfalls vor Gericht geladen. Doch sie saßen – auf Anraten der Staatsanwaltschaft – auf der Anklagebank. Gleich zu Beginn der kurzen Verhandlung erklärten deren Anwälte, dass die drei ihr Fehlverhalten inzwischen eingesehen und sich versöhnt hätten. Die Beteiligten stünden schon allein deshalb in regelmäßigem Kontakt, weil die beiden Jugendlichen regelmäßig den Bus benutzen würden. Schließlich sei ja „auch nicht viel passiert“, bemerkte der Anwalt des Busfahrers.
Richter Walter Leitner verzichtete daraufhin auf eine Aussage des ebenfalls als Zeuge geladenen Polizisten und ließ bei seinem Urteil Gnade walten. Das Verfahren gegen den Busfahrer stellte er wegen „geringer Schuld“ ein. Weil einer der Tegernseer allerdings bereits einen Eintrag wegen Körperverletzung hatte, und sein Jugendberater ihn als „suchtgefährdet“ einstuft, lautete das Urteil für ihn: Vier Abende bei der Suchtambulanz der Caritas. Der andere kam mit einer Strafe von „einem Tag Sozialdienst“ davon.
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