Und während in den großen Städten händeringend Bewerber gesucht werden, erfreut sich das Amt im Tegernseer Tal äußerster Beliebtheit.
Schöffen sind in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsprechung. Bei der Urteilsfindung zählt ihre Stimme genauso viel wie die des Richters. Sie sollen dabei das Element sein, das die Voraussetzungen schafft, um ein Urteil auch wirklich „im Namen des Volkes“ verkünden zu können.
Und obwohl dieses Amt damit auch mit einer großen Verantwortung verbunden ist, ist Schöffe zu werden gar nicht so schwer. Im Wesentlichen muss man sich dafür nur anmelden, wie Sabine Dirigl von der Gemeinde Kreuth erklärt:
Man muss nur ins Rathaus gehen und dort in einem Formular seine persönlichen Daten und eventuelle frühere Schöffentätigkeiten angeben.
Nach der Unterschrift werden die Angaben dann zunächst von der Gemeinde geprüft. „Wir prüfen in erster Linie, ob die Person auch in Kreuth wohnhaft ist“, so Dirigl. Danach entscheidet der Gemeinderat, wer auf die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Wobei dies in Kreuth eher unproblematisch scheint. Eigentlich gäbe es da nie viel zu entscheiden, meint Dirigl. „Wir haben in der Regel nie mehr Bewerber, als wir vorschlagen sollen“, weiß die kommende Kreuther Geschäftsleiterin.
Mehr Bewerber als nötig
In diesem Jahr habe man sogar noch einen der letztjährigen Bewerber angerufen, ob er sich nicht in dieser Wahlperiode auch vorstellen könne, das Amt zu übernehmen. Damit hat Kreuth zwar auch in diesem Jahr sein Soll erfüllt, bildet in Sachen Bewerberzahlen im Tal allerdings eine Ausnahme.
Denn rund um den Tegernsee gibt es eigentlich mehr Bewerber, als man bräuchte. „Wir hatten in diesem Jahr praktisch das Dreifache an Vorschlägen als nötig gewesen wären“, berichtet beispielsweise Rottachs Bürgermeister Franz Hafner.
Und auch in Tegernsee und Bad Wiessee sind die Bewerberzahlen sehr erfreulich. Man habe in diesem Jahr sieben oder acht Anträge bekommen, weiß Wiessees Geschäftsleiter Michael Herrmann und ergänzt: „Das Amt erfreut sich bei uns großer Beliebtheit.“
Das Gericht entscheidet
Ob man am Ende jedoch das Amt des Schöffen bekleiden darf, entscheiden nicht die Gemeinden, sondern ein Wahlausschuss beim Amtsgericht in Dachau. „Wir schlagen immer nur vor“, erklärt Sabine Dirigl. Dieses Verfahren soll vor allem sicher stellen, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
In diesem Jahr ist die Berwerbungsfrist zwar schon abgelaufen. Wer sich jetzt dennoch für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, der bekommt im Jahr 2018 seine nächste Chance.
SOCIAL MEDIA SEITEN