Das Seegrundstück von Janina Forell-Briggs und ihrem Mann liegt an der Nördlichen Haupstraße in Gmund, rechts und links eingebettet von anderen – bereits bebauten – Grundstücken. Außer einer Bootshütte mit Stauraum und Umkleidekabine findet sich auf dem Grundstück, bis auf eine Wiese und Laubbäumen – nichts.
„Wir können das Gelände nur marginal nutzen“, teilte der Mann von Forell-Briggs der aus München angereisten Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl gleich zu Beginn der Vor-Ort-Verhandlung gestern mit. Durch die Klimaerwärmung gäbe es fast jeden zweiten Tag ein Gewitter. Es sei unmmöglich, das Grundstück unter solchen Bedingungen beispielsweise für Kindergeburtstage zu nutzen.
Eine Hütte zum Feiern
Deshalb wolle man eben eine zehn mal sieben Meter große Blockhütte im bayerischen Stil zur Freizeitnutzung. Seit zwei Jahren versucht das Ehepaar schon, eine Genehmigung dafür zu erhalten. Da die Gemeinde Gmund das Grundstück aber in seiner „Lage, Form, Größe und Beschaffenheit“ für die beabsichtigte Bebauung für nicht geeignet hielt, wurde das Bauvorhaben abgelehnt.
Das Ehepaar klagte gegen die Entscheidung. Gestern nun fand die Verhandlung vor Ort statt. Neben der Richterin waren auch der Anwalt der Kläger, Vertreter des Landratsamt sowie Bürgermeister Georg von Preysing samt Bauamtsleiterin erschienen.
Das einzig unverbaute Grundstück
„Wir wollen Gerechtigkeit“, so die Klägerin. Die Grundstücke drumherum befänden sich alle im Innenbereich, nur ihr Grundstück würde zum Außenbereich zählen. Für Janina Forell-Briggs unverständlich. Unverständlich deshalb, weil die Gemeinde „zuerst ihre Zustimmung für das Bauvorhaben erteilt habe, so Forell-Briggs, „und dann aufgrund eines negativen Zeitungsartikels einen Rückzieher gemacht hat.“ “Eine Zustimmung ist nie erteilt worden”, versicherte Bürgermeister von Preysing auf Nachfrage.
Richterin Cornelia Dürig-Friedl ließ sich die Nachbargrundstücke zeigen, auf denen bereits „Ersatzbauten“ genehmigt wurden. „Alles aus alten Zeiten“, erklärte die Gmunder Bauamtsleiterin. „Die Pläne existieren seit 1960, vorher gab es keine Aufbewahrungspflicht.“ Man habe in den letzten zehn Jahren auf jeden Fall keine Baugenehmigung für die Seegrundstücke erteilt – mit Ausnahme eines Carports, der im Außenbereich liegt.
Und so kam Richterin Dürig-Friedl zum dem Schluss, dass die Genehmigung des Ersatzbaus auf dem Nachbargrundstück eine Folge dessen war, was einmal genehmigt wurde. Als Neubau hätte er keine Chance auf gehabt. Ebensowenig die drei anderen Wohnhäuser, die die Kläger beanstandet hatten. Das Urteil der Richterin: Das Grundstück gehört zum Außenbereich. Ein Blockhaus wird nicht genehmigt.
Klage abgewiesen – und nun?
Stattdessen schlug sie eine Blockhütte auf dem oberen Parkplatz direkt an der Straße vor. Das hielt Kreisbaumeister Werner Pawlovsky für bedenklich: „Das ist keine bessere Lösung. Die Hütte wäre ja überall einsehbar. So werden wir Bezugsfallprobleme bekommen.“
Der Anwalt der Klägerin konnte es derweil nicht fassen. „Nur weil wir 56 Jahre zu spät gekommen sind, kann das doch nicht unser Nachteil sein.“ Die Richterin nickte. „Doch. Genau das ist der Punkt.“
Das Ehepaar Forell-Briggs nahm das Urteil wie folgt auf: „Wir machen wir es wie bei der Wahl. Erst einmal sind wir entttäuscht, dann werden wir die Entscheidung analysieren und über die vorgeschlagene Lösung oben am Parkplatz nachdenken.“
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