Rottacher Erbschafts-Petition beim Landtag

Zwei Rottacher kämpfen um eine bessere Regelung im Erbschaftsfall. Eine Petition soll helfen, um die Regierung zum Handeln zu bewegen. Jetzt sind sie ihrem Ziel ein Stück näher – der Landtag will sich noch diese Woche mit dem Thema befassen.

Fast 7000 Unterschriften haben sie schon gesammelt …

Josef Bogner und Andreas Niedermaier aus Rottach-Egern haben im März eine Petition gestartet. Mit dem Ziel, gegen die Ungerechtigkeit der in ihren Augen viel zu hohen Erbschaftssteuer anzugehen. Denn diese bringe Hinterbliebene oft in finanzielle Schwierigkeiten. Nicht selten müssen Haus und Hof, oft seit Generationen im Familienbesitz, verkauft werden. Um das Erbe im Familienbesitz zu halten, soll laut Bogner und Niedermaier Erbschaftssteuer erst dann gezahlt werden, sobald das Erbe veräußert wird. Alternativ fordern sie eine Erhöhung der Steuerfreibeträge.

Erst vor wenigen Wochen wurde die Laufzeit der Petition bis zum 22. September verlängert. 6391 Unterstützer haben die beiden bereits zusammen. 24.000 bräuchten sie, um eine regionale Relevanzschwelle zu erreichen. Dann wird der Landtag um Stellungnahme zu diesem Thema gebeten. “Diese Stellungnahmen werden auf der Petitionseite veröffentlicht und fördern so einen transparenten Bürger-Politik-Dialog.

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Nichtsdestotrotz muss das Anliegen auch in den Petitionsausschuss des Landtages eingereicht werden – dort wird das Anliegen behandelt, “egal ob es eine Unterschrift hat, 6.000 oder 24.000”, betonten die Organisatoren.

Petition kommt vor Landtag

Die beiden Initiatoren haben damit jetzt eine weitere Hürde genommen. „Der Bayrische Landtag hat nun den beiden Petitonsstartern schriftlich bestätigt, dass der Eingabe stattgegeben worden ist, und diese im Maximilianeum in München am Donnerstag den 5.Juli um 9.15 Uhr in öffentlicher Sitzung (Saal 3) behandelt wird“, erklärt Bogner.

Die Beratung über das Anliegen ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen, wobei sich der Ausschuss vorbehält, ob die Petitionsmacher zu Wort kommen dürfen oder nicht. Der Ausschuss könne auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sehe, so Bogner weiter.

Die Hintergründe:

Ausschlaggebend für die Initiative waren die drastisch gestiegenen Bodenrichtwerte. “Ein Riesenproblem, vor dem man sich fürchten muss”, wie Voitlhof-Wirt Josef Bogner zum damaligen Zeitpunkt feststellte. Die Bodenrichtwerte, die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Miesbach alle zwei Jahre ermittelt werden, stellen einen Durchschnittswert dar. Dieser wird aus den Grundstücksverkäufen abgeleitet und dient als Kennziffer bei der Wertermittlung von Immobilien. So auch im Erbfall, wenn es um die Höhe der Besteuerung geht. Dies habe allerdings erhebliche Folgen für alteingesessene Talbewohner, so Bogner.

Trete nämlich der Erbfall ein, so könnten sich die Hinterbliebenen die oftmals sechsstelligen Summen an Erbschaftssteuer nicht leisten. Die Konsequenz: Haus und Hof, nicht selten seit Generationen im Familienbesitz, müssten verkauft werden. So werden die Einheimischen regelrecht „vertrieben“, prangert Bogner an. Deshalb will der Zotzn-Wirt wachrütteln. „Es ist Wahnsinn, wie rasant die Grundstückspreise nach oben geschossen sind, sagt er.

Erben – die stille Enteignung

In Rottach sei ein Grundstück in bester Lage für über 15 Millionen Euro verkauft worden. Für alle, die in diesen guten Lagen als Einheimische daheim sind, schnellt damit der Bodenrichtwert in die Höhe. Schön für die, die deshalb verkaufen wollen.

Aber gar nicht schön für alle, die nur ihre Heimat erhalten, hier leben und arbeiten wollen. Weil die Bodenrichtwerte Grundlage der Besteuerung sind, gleiche das einer stillen Enteignung, so Bogner.

Aus diesem Grund will er die Erbschaftssteuer auf Grund und Boden abschaffen. Eine Besteuerung solle erst in Kraft treten, wenn Eigentum veräußert wird. Würde er nämlich zum jetzigen Zeitpunkt sein Privathaus in der Wolfsgrubstraße verkaufen, bekäme er drei Millionen Euro dafür und müsste keine Steuern zahlen. Würde er dasselbe Haus allerdings einem Kind übertragen, wäre Erbschaftssteuer fällig. Das passe nicht zusammen, sagt er.

Es läuft nicht immer alles nach Plan

Das Thema betreffe Einheimische nur einmal im Leben, so Bogner, deshalb sei es unerlässlich, für Aufklärung zu sorgen und jedem Erbenden das Thema bewusst zu machen. Bogners Ziel, das Erbe im Familienbesitz zu lassen und erst dann Erbschaftssteuer zu zahlen, sobald das Erbe veräußert wird, scheint aussichtslos zu sein, aber der einzig mögliche Weg, seinen Kindern das Erbe zu erhalten.

Eine Hilfe könnte ein Gesetzgebungsausschuss sein, der eine regionale und faire Lösung für die Ungerechtigkeit im System trifft. Oder man geht den Weg der Schenkung. Grundstücksbesitzer haben alle zehn Jahre die Möglichkeit dazu, ihren Besitz steuerfrei zu überschreiben. Doch nicht immer läuft alles glatt. Ein Unfall oder ein plötzlicher Tod können den geplanten Erbvorgang kräftig durcheinanderwirbeln. Und das Leben der Nachkommen noch dazu.

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