Mehr Zeit, mehr Stimmen?

Wie bereits am Sonntag berichtet, haben Josef Bogner und Andreas Niedermaier für ihre Online-Petition „Schluss mit ungerechter Erbschaftssteuer“ 5691 Unterschriften gesammelt. Damit ist das Quorum noch lange nicht erreicht. Dafür brauchen die beiden 24.000 Stimmen.

Ursprung der Petition: Josef Boger (rechts) lud im Oktober vergangenen Jahres interessierte Bürger in seinen Voitlhof zum Thema Bodenrichtwerte ein.

Die Frist war eigentlich für den 22. Juni angesetzt. Jetzt wurde die Petition bis zum 22. September verlängert. Grund ist laut Bogner die erst jetzt greifende Aufmerksamkeit. Der Haus- und Grundbesitzerverein und der Bauernverband haben sich jetzt mit dem Thema beschäftigt. Aber auch überregionale Medien berichten über das Ziel der beiden Rottacher.

Bogner jedenfalls gibt die Hoffnung nicht auf, die 24.000 Stimmen doch noch zusammen zu bekommen. Und selbst wenn nicht, gibt es die Möglichkeit es Parlaments sich trotzdem mit dem Thema zu befassen. Unterschreiben kann man hier.

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Ursprünglicher Artikel vom 10. Juni 2018 mit der Überschrift “Petition zur Erbschaftssteuer gescheitert?”

Eine Petition gegen die Erbschaftssteuer. Das haben zwei Rottacher initiiert. Jetzt bleiben nur noch knapp zwei Wochen, um die fehlenden 18.000 Unterschriften zusammen zu kriegen. Eine knappe Kiste.

Josef Bogner und Andreas Niedermaier aus Rottach-Egern haben im März eine Petition gestartet. Das Ziel: Die Erbschaftssteuer gerechter machen. Eine Steuer soll in ihren Augen nur dann Anfallen, wenn das Erbe innerhalb von zehn bis 15 Jahren veräußert wird. Alternativ fordern sie eine Erhöhung der Steuerfreibeträge.

Mit der Online-Petition wollen sie sich an den neuen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wenden. “Falls wir die Stimmen wirklich erreichen sollten, dann bringen wir sie persönlich in der Staatskanzlei vorbei. Dazu machen wir dann einen Termin aus”, sagte Bogner anfangs optimistisch.

Jetzt bleiben den beiden nur noch zwölf Tage bis zum Ende der Frist. Bis zum 22. Juni müssten sie 24.000 Stimmen sammeln. Dann hätten sie die regionale Relevanzschwelle erreicht und man bittet als gemeinnützige Organisation den Landtag bezüglich des Anliegens um Stellungnahme. “Diese Stellungnahmen werden auf der Petitionseite veröffentlicht und fördern so einen transparenten Bürger-Politik-Dialog. Nichtsdestotrotz muss das Anliegen auch in den Petitionsausschuss des Landtages eingereicht werden – dort wird das Anliegen behandelt, egal ob es eine Unterschrift hat, 6.000 oder 24.000”, betonen die Organisatoren. Aktuell haben die beiden Rottacher aber erst 5612 Unterstützer.

Erben muss man sich leisten können

Ausschlaggebend für die Initiative waren die drastisch gestiegenen Bodenrichtwerte. “Ein Riesenproblem, vor dem man sich fürchten muss”, wie Voitlhof-Wirt Josef Bogner zum damaligen Zeitpunkt feststellte.

Die Bodenrichtwerte, die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Miesbach alle zwei Jahre ermittelt werden, stellen einen Durchschnittswert dar. Dieser wird aus den Grundstücksverkäufen abgeleitet und dient als Kennziffer bei der Wertermittlung von Immobilien. So auch im Erbfall, wenn es um die Höhe der Besteuerung geht. Dies habe allerdings erhebliche Folgen für alteingesessene Talbewohner, so Bogner.

Trete nämlich der Erbfall ein, so könnten sich die Hinterbliebenen die oftmals sechsstelligen Summen an Erbschaftssteuer nicht leisten. Die Konsequenz: Haus und Hof, nicht selten seit Generationen im Familienbesitz, müssten verkauft werden. So werden die Einheimischen regelrecht „vertrieben“, prangert Bogner an. Deshalb will der Zotzn-Wirt wachrütteln. „Es ist Wahnsinn, wie rasant die Grundstückspreise nach oben geschossen sind, sagt er.

Erben – die stille Enteignung

In Rottach sei ein Grundstück in bester Lage für über 15 Millionen Euro verkauft worden. Für alle, die in diesen guten Lagen als Einheimische daheim sind, schnellt damit der Bodenrichtwert in die Höhe. Schön für die, die deshalb verkaufen wollen. Aber gar nicht schön für alle, die nur ihre Heimat erhalten, hier leben und arbeiten wollen. Weil die Bodenrichtwerte Grundlage der Besteuerung sind, gleiche das einer stillen Enteignung, so Bogner.

Aus diesem Grund will er die Erbschaftssteuer auf Grund und Boden abschaffen. Eine Besteuerung solle erst in Kraft treten, wenn Eigentum veräußert wird. Würde er nämlich zum jetzigen Zeitpunkt sein Privathaus in der Wolfsgrubstraße verkaufen, bekäme er drei Millionen Euro dafür und müsste keine Steuern zahlen. Würde er dasselbe Haus allerdings einem Kind übertragen, wäre Erbschaftssteuer fällig. Das passe nicht zusammen, sagt er.

Es läuft nicht immer alles nach Plan

Das Thema betreffe Einheimische nur einmal im Leben, so Bogner, deshalb sei es unerlässlich, für Aufklärung zu sorgen und jedem Erbenden das Thema bewusst zu machen. Bogners Ziel, das Erbe im Familienbesitz zu lassen und erst dann Erbschaftssteuer zu zahlen, sobald das Erbe veräußert wird, scheint aussichtslos zu sein, aber der einzig mögliche Weg, seinen Kindern das Erbe zu erhalten.

Eine Hilfe könnte ein Gesetzgebungsausschuss sein, der eine regionale und faire Lösung für die Ungerechtigkeit im System trifft. Oder man geht den Weg der Schenkung. Grundstücksbesitzer haben alle zehn Jahre die Möglichkeit dazu, ihren Besitz steuerfrei zu überschreiben. Doch nicht immer läuft alles glatt. Ein Unfall oder ein plötzlicher Tod können den geplanten Erbvorgang kräftig durcheinanderwirbeln. Und das Leben der Nachkommen noch dazu.

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