Erbschaftssteuer? Nein danke!

Wer Eigentum hat, hat’s gut – sollte man meinen. Doch was zu Lebzeiten vielleicht Freude bereitet, endet im Todesfall für die Hinterbliebenen oft in finanziellen Schwierigkeiten. Der Grund: die hohe Erbschaftssteuer. Zotzn-Wirt Josef Bogner hat deshalb zusammen mit Andreas Niedermaier eine Online-Petition gestartet.

Josef Boger (rechts) lud im Oktober vergangenen Jahres interessierte Bürger in seinen Voitlhof ein zum Thema: Bodenrichtwerte.

Noch 80 Tage bleiben den Initiatoren Josef Bogner und Andreas Niedermaier, um gegen die in ihren Augen ungerechte Erbschaftssteuer vorzugehen. 552 Unterstützende haben die beiden bereits durch ihre Online-Petition beisammen. Noch bis zum 22. Juni hat man Gelegenheit, seine Stimme online abzugeben. Unabhängig davon, wie viele Unterstützer sich der Petition anschließen – einreichen kann man sie immer. Mehr Unterstützer helfen allerdings, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen oder ein Thema öffentlich zu beraten und zu entscheiden.

Für ein Bürgerbegehren bräuchten Bogner und Niedermaier 24.000 Stimmen. Mit der Online-Petition wollen sie sich an den neuen bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wenden. “Falls wir die Stimmen wirklich erreichen sollten, dann bringen wir sie persönlich in der Staatskanzlei vorbei. Dazu machen wir dann einen Termin aus”, sagt Bogner. Die Frage, die sich der Rottacher Zotzn-Wirt und der Rottacher Elektromeister schon im Oktober vergangenen Jahres im Voitlhof stellten: Kann man sich das Erben überhaupt noch leisten?

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Damals kamen knapp 100 Rottacher Bürger, darunter auch Bürgermeister Christian Köck, zur Diskussionsrunde in den Voitlhof der Familie Bogner. Thema waren die drastisch gestiegenen Bodenrichtwerte. “Ein Riesenproblem, vor dem man sich fürchten muss”, wie Voitlhof-Wirt Josef Bogner zum damaligen Zeitpunkt feststellte. Denn die Bodenrichtwerte seien in den letzten Jahren signifikant gestiegen und hätten sich in Teilen sogar verdoppelt und verdreifacht.

Erben muss man sich leisten können

Die Bodenrichtwerte, die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Miesbach alle zwei Jahre ermittelt werden, stellen einen Durchschnittswert dar. Dieser wird aus den Grundstücksverkäufen abgeleitet und dient als Kennziffer bei der Wertermittlung von Immobilien. So auch im Erbfall, wenn es um die Höhe der Besteuerung geht. Dies habe allerdings erhebliche Folgen für alteingesessene Talbewohner, so Bogner.

Trete nämlich der Erbfall ein, so könnten sich die Hinterbliebenen die oftmals sechsstelligen Summen an Erbschaftssteuer nicht leisten. Die Konsequenz: Haus und Hof, nicht selten seit Generationen im Familienbesitz, müssten verkauft werden. So werden die Einheimischen regelrecht „vertrieben“, prangert Bogner an. Deshalb will der Zotzn-Wirt wachrütteln. „Es ist Wahnsinn, wie rasant die Grundstückspreise nach oben geschossen sind, sagt er.

Erben – die stille Enteignung

In Rottach sei ein Grundstück in bester Lage für über 15 Millionen Euro verkauft worden. Für alle, die in diesen guten Lagen als Einheimische daheim sind, schnellt damit der Bodenrichtwert in die Höhe. Schön für die, die deshalb verkaufen wollen. Aber gar nicht schön für alle, die nur ihre Heimat erhalten, hier leben und arbeiten wollen. Weil die Bodenrichtwerte Grundlage der Besteuerung sind, gleiche das einer stillen Enteignung, so Bogner.

Aus diesem Grund will er die Erbschaftssteuer auf Grund und Boden abschaffen. Eine Besteuerung solle erst in Kraft treten, wenn Eigentum veräußert wird. Würde er nämlich zum jetzigen Zeitpunkt sein Privathaus in der Wolfsgrubstraße verkaufen, bekäme er drei Millionen Euro dafür und müsste keine Steuern zahlen. Würde er dasselbe Haus allerdings einem Kind übertragen, wäre Erbschaftssteuer fällig. Das passe nicht zusammen, sagt er.

Es läuft nicht immer alles nach Plan

Das Thema betreffe Einheimische nur einmal im Leben, so Bogner, deshalb sei es unerlässlich, für Aufklärung zu sorgen und jedem Erbenden das Thema bewusst zu machen. Bogners Ziel, das Erbe im Familienbesitz zu lassen und erst dann Erbschaftssteuer zu zahlen, sobald das Erbe veräußert wird, scheint aussichtslos zu sein, aber der einzig mögliche Weg, seinen Kindern das Erbe zu erhalten.

Eine Hilfe könnte ein Gesetzgebungsausschuss sein, der eine regionale und faire Lösung für die Ungerechtigkeit im System trifft. Oder man geht den Weg der Schenkung. Grundstücksbesitzer haben alle zehn Jahre die Möglichkeit dazu, ihren Besitz steuerfrei zu überschreiben. Doch nicht immer läuft alles glatt. Ein Unfall oder ein plötzlicher Tod können den geplanten Erbvorgang kräftig durcheinanderwirbeln. Und das Leben der Nachkommen noch dazu.

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