Bereits im Juni 2014 hatte die CSU-Fraktion im Gemeinderat eine öffentliche Abstimmung über die Höhe des Salärs von Bad Wiessees zweitem Bürgermeister Robert Huber gefordert. Doch die Wiesseer Verwaltung lehnte das ab. Bürgermeister Peter Höß setzte das Anliegen zwar auf die Tagesordnung für die Juni-Sitzung des Gemeinderats, behandelt wurde der Antrag allerdings nicht. Die CSU reichte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister beim Landratsamt Miesbach ein.
Kommunalaufsicht teilt Bedenken der CSU
In einer Stellungnahme gibt die Kommunalaufsicht des Landratsamts nun der Beschwerde der CSU-Fraktion recht. „Der erste Bürgermeister ist grundsätzlich verpflichtet, Anträge eines Gemeinderatsmitglieds ohne inhaltliche Vorprüfung in die Tagesordnung der Ratssitzung als Beratungsgegenstand wenigstens stichwortartig mit aufzunehmen“, schreibt die Kommunalaufsicht.
Laut geltender Rechtslage kann der Bürgermeister die Behandlung des Antrags nur dann verweigern, wenn die Angelegenheit bereits vom Gemeinderat behandelt wurde und Gesichtspunkte vorliegen, die eine erneute Behandlung nicht rechtfertigen. Auch das ständige Einreichen von ein und demselben Antrag ist nicht zulässig. Für die Kommunalaufsicht trifft das in diesem bestimmten Fall aber nicht zu. Daher betont die Behörde:
Da es sich vorliegend um keine ständige Wiederholung handelt und aufgrund der Komplexität der Angelegenheit nicht davon ausgegangen werden kann, dass Gesichtspunkte für eine erneute Behandlung offenkundig fehlen, werden wir Herrn Bürgermeister Peter Höß die wiederholte Aufnahme in die Tagesordnung empfehlen.
Damit könnte die Frage nach der Höhe des Gehalts von Robert Huber erneut im Gemeinderat zur Sprache kommen. „Wir werden durch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht in unserer Haltung abermals bestärkt und erwarten nun, zeitnah erneut öffentlich im Gemeinderat über die Höhe der Entschädigung des zweiten Bürgermeisters zu diskutieren“, erklärt CSU-Fraktionssprecher Florian Sareiter.
Überraschende Kehrtwende
Die Wiesseer Verwaltung hatte die besondere Höhe des Gehalts von Robert Huber damit gerechtfertigt, dass dieser neben der Urlaubsvertretung des ersten Bürgermeisters auch mit weiteren Aufgaben und Projekten der Gemeinde betraut ist. So gilt Huber unter anderem als Architekt des einmal angestrebten Kommunalunternehmens zur Sanierung der Wiesseer Gemeindewohnungen. Auch die Planung und den Bau des Rettungszentrums hatte der SPD-Politiker tatkräftig begleitet.
Auch die Kommunalaufsicht hatte die Höhe von Hubers Gehalt im Juli eigentlich bereits als unbedenklich eingestuft und erklärt: „Die Höhe der Aufwandsentschädigung des zweiten Bürgermeisters Robert Huber ist dem Maß der besonderen Inanspruchnahme angemessen und somit nicht zu beanstanden.“ Nun wird Hubers Gehalt im Wiesseer Gemeinderat aber erneut zur Sprache kommen.
„Ich werde der Empfehlung der Kommunalaufsicht nachkommen und diesen Punkt erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen“, erklärte Bürgermeister Peter Höß auf Nachfrage. Ob es dann zu einer Diskussion komme, werde sich zeigen. Er werde sich dann aber auf jeden Fall erneut zu dem Thema äußern, so Höß abschließend.
Die Bezüge der zweiten Bürgermeister im Überblick
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