Zwei Tegernseer Gymnasiasten angeklagt

Nach der Polizei-Razzia am Gymnasium Tegernsee im Februar, ist es zeitweise wieder ruhig geworden an der Schule. Schüler sollen damals in einer WhatsApp-Gruppe anstößige Inhalte verschickt haben. Während die Abitur-Prüfungen noch laufen, klagt die Staatsanwaltschaft nun zwei Schüler an und gibt Details zu den Inhalten bekannt.

Zwei Schüler des Gymnasiums wurden nun angeklagt / Archivbild

Nachdem Anfang Februar eine großangelegte Suchaktion am Gymnasium Tegernsee stattfand, klagt die Staatsanwaltschaft nun zwei Schüler an. Die Rede war damals von anstößigem Bildmaterial, dass in einem Gruppenchat der Q12 in Umlauf gebracht worden sein soll.

Bisher wurde zu den konkreten Inhalten nichts gesagt. Angeklagt werden die beiden Schüler aber jetzt wegen „sich-Verschaffens kinderpornographischer Schriften“, das berichtet der Merkur. Ein Gymnasiast wird sich wegen der Verbreitung der Schriften verantworten müssen, der Zweite wegen des Besitzes.

Anzeige

Sprecher der Staatsanwaltschaft Christian Steinweg vermutet, dass hier wohl Jugendstrafrecht angewandt wird, heißt es in der Zeitung weiter. Ob nun noch anderen Schülern Strafen drohen, ist noch nicht klar. Die Ermittlungen laufen weiter. Zahlreiche Verfahren wurden aber mangels Tatnachweis bereits wieder eingestellt, da viele Schüler die kinderpornographischen Schriften schon von ihrem Handy gelöscht hatten.

Ursprünglicher Artikel vom 29. März 2019 mit der Überschrift: „Nach Razzia: Erste Strafverfahren eingeleitet“

Am 01. Februar rückte die Polizei zu einem größeren Einsatz am Gymnasium Tegernsee an. Auslöser soll anstößiges Bildmaterial gewesen sein. Der Tipp kam von der Schule selbst: das Gymnasium informierte die Wiesseer Polizei, dass durch eine WhatsApp-Gruppe der Q12 anstößige Bilder in Umlauf geraten seien. Bei der Razzia beschlagnahmte die Polizei mehrere Mobiltelefone der Schüler, teilweise auch bei den Schülern zu Hause.

Der Inhalt der Bilder wurde nicht genannt. Schüler der Q12 distanzierten sich in einem Brief von dem Vorfall. In diesem erklärten sie: “Es handelt sich bei dieser Verfehlung um die Tat Einzelner.” Die Eltern und Lehrer der Schüler forderten die Schüler auf sich wieder auf das Abitur zu konzentrieren.

Was für Bilder waren es?

Bis heute gab es aber keine Details, um welche Bilder es sich hier gehandelt hatte. Und das wird laut Polizei wohl auch so bleiben. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Stefan Sonntag, erklärte auf Nachfrage:

Die Bilder sind nichts für die Öffentlichkeit und wir möchten sie nicht weiter erläutern.

Wie bereits in einer Pressemeldung erklärt, handele es sich um anstößiges Bildmaterial, möglicherweise auch strafbares Bildmaterial, so Sonntag weiter. Außerdem sollen mittlerweile mehrere Strafverfahren eingeleitet worden sein.

Entscheiden wird sich dann sicher bald, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar sein wird. Bei über 18–Jährigen ist tatsächlich beides möglich. Gleicht der Heranwachsende in seiner Person oder seinem Handeln noch eher einem Jugendlichen, soll mit den Mitteln des Jugendstrafrechts erzieherisch auf ihn eingewirkt werden. Ist der Heranwachsende bereits gefestigter, kann auch eine Strafe nach den allgemeinen Regeln des StGB erfolgen.

Ähnliche Fälle an anderen Schulen

So wurde im Oktober vergangenen Jahres eine Auszubildende aus dem Landkreis Bad Tölz zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ihr Mobiltelefon eingezogen. Die Jugendliche hatte ein kinderpornografisches Video in eine WhatsApp-Gruppe gestellt, in der sich auch minderjährige Personen befanden.

Auch in Freiburg sorgte vergangenen Dezember ein vergleichbarer Fall für umfangreiche Ermittlungen. Die Freiburger Polizei hatte Mitte November gemeldet, dass an zwei Schulen per WhatsApp-Gruppen auf dem Smartphone kinderpornografische Videos geteilt wurden. Verschickt wurden die Dateien innerhalb von Schulklassen an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis zehn.

Die Polizeistelle Oberbayern Süd erklärte schon im Februar, dass sowohl der Versand als auch bereits der Besitz einer kinderpornografischen Datei eine Straftat nach §184b Strafgesetzbuch darstellt und neben sonstigen strafrechtlichen Sanktionen auch zum Verlust des Smartphones führen kann. Der Strafrahmen für solche Fälle liegt bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und maximal fünf Jahren. Kein Kavaliersdelikt also.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner