Gmunder Furcht vor dem “Heli”

Ergänzung vom 6. Dezember / 13:15 Uhr
Drei Starts und Landungen pro Woche sowie ein komplettes Start- und Landeverbot am Wochenende. Mit diesem Beschluss hat sich die Regierung von Oberbayern einem Teil der schriftlichen Wünsche der Gmunder Gemeinde angeschlossen.

Damit könnten die immer wiederkehrenden Diskussionen um den Landeplatz in Festenbach für einen Tragluftschrauber endgültig beendet sein. Auch wenn die Regierung die Gmunder Auffassung nicht teilt, dass 100 Starts und Landungen in einem “Wohngebiet” genug sind.

So kann Nikolaus Bernlochner, der unter anderem für seinen gewerblich genutzten Gyrocopter, eine Garage hat bauen lassen, theoretisch 150 Mal von seinem Grundstück in die Luft gehen. Praktisch habe er das laut Aussage des Zweiten Bürgermeisters Georg Rabl auf der Septembersitzung des Gemeinderates im vergangenen Jahr aber insgesamt nur drei Mal getan.

Ursprünglicher Artikel vom 10. Oktober:
Eine Garagenvergrößerung, ein Antrag und ein Tragschrauber: Vor einem Monat artete eine Diskussion um den Antrag von Nikolaus Bernlochner beinahe aus. Denn den Gmunder Gemeinderäten war unklar, wofür die Garage Bernlochners genutzt werden sollte: für Autos oder für den Tragluftschrauber?

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Letztlich vertagte man die Entscheidung auf die gestrige Sitzung des Bauausschusses. Doch am Ende ging es auch dort fast wieder nur um die Nutzung und nicht den Antrag an sich.

Gmunds Zweiter Bürgermeister Georg Rabl (FWG), der den abwesenden Georg von Preysing (CSU) vertrat, leitete das Thema Erweiterung der Garage eigentlich gekonnt ein: „Lasst uns heute nur über den Antrag der Erweiterung diskutieren und nicht wieder über die Nutzung der Garage.“

Wunsch bleibt ungehört

Denn dazu war bekanntermaßen bereits in der vorherigen Sitzung des Bauausschusses lange genug spekuliert worden. Auch hatte Bernlochner dem kompletten Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 26. September Rede und Antwort gestanden und erklärt: „Hauptsächlich soll die erweiterte Garage dazu genutzt werden, um darin zwei PKWs unterzustellen.“

Den Tragluftschrauber, mit dem der Pilot im Jahr bis zu 100 private Starts- und Landungen in Festenbach durchführen darf, würde nur vereinzelt dort stehen. So sei Bernlochner beispielsweise im vergangenen Jahr insgesamt nur drei Mal von Gmund in die Luft gegangen.

Doch kaum hatte Rabl den Satz beendet und daraufhin Bauamtsleiterin Christine Lang die rechtlichen Rahmenbedingen zu dem Antrag vorgestellt, ging sie wieder los – die Diskussion um die Nutzung der Garage.

“Ich werde mit Nein stimmen”

So meinte beispielsweise Herbert Kozemko (CSU) gleich als erster: „Gegen die Erweiterung der Garage habe ich ja nichts einzuwenden. Aber dass dort der Tragluftschrauber untergebracht wird gefällt mir gar nicht.“ Und auch sein geplantes Abstimmverhalten verkündete Gmunds Dritter Bürgermeister umgehend: „Ich werde daher mit Nein stimmen.“

In das selbe Horn blies Barbara von Miller (SPD): „Die Garage ist okay, aber die Nutzung nicht.“ Auch von Miller stellte kurzerhand klar: „Eigentlich habe ich mir überlegt, mich bei der Abstimmung zu enthalten.“ Letztlich entschied auch sie sich aber doch dazu, gegen die Erweiterung der Garage zu stimmen.

Antrag genehmigungsfähgig – ohne rechtliche Bedenken

Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellten sich die meisten Anwesenden die Frage: Um was ging es eigentlich bei dem Antrag von Bernlochner? Bauamtsleiterin Lang beantwortete diese Frage in aller Kürze.

Die bereits bestehende Garage am Maisweg in Festenbach soll vergrößert werden, genauer gesagt auf eine Größe von 11,80 Meter auf 5,80 Meter. Von Seiten der Verwaltung gäbe es dabei, weil es sich auch nur um einen Ersatzbau handle, keinerlei Bedenken. Auch die Nutzung des Dachs der Garage als Terrasse würde keine rechtlichen Probleme bedingen.

Um die Diskussion wieder in geordnete Bahnen zurückzuführen, schlug Rabl vor die Unterbringung des Tragluftschraubers in der Garage zu reglementieren und dies in den abschließenden Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Doch der Vorschlag entfachte die Debatte erneut. „Und wer soll das dann kontrollieren, ob der Tragluftschrauber nur kurzfristig untergebracht wird?“, so ein Einwurf.

Die Frage blieb letztlich unbeantwortet, da die Anmerkung von Johann Stückler (FWG) sämtliche weiteren Diskussionen um die Nutzung beendete: „Ablehnen können wir den Antrag nicht, außer wir wollen, dass das Landratsamt Miesbach als übergeordnete Behörde unseren Beschluss ersetzt“, so Stückler. Rein rechtlich gäbe es schließlich keinerlei Einwände gegen den Antrag.

Start eines Rundflugs in München. Quelle: ROTORCRAFT Tegernsee Flugdienste GmbH

Die letzte Wortmeldung war dann Christine Zierer (FWG) vorbehalten: „Ich verstehe die neuerliche Diskussion wegen des Tragluftschraubers sowieso nicht. Er kann in seiner Garage auch einen Hasenstall reinmachen, solange er sie privat nutzt.“

Bei einem Stimmverhältnis von zwei zu acht wurde in der folgenden Abstimmung die Erweiterung der Garage dann doch mit einer breiten Mehrheit bewilligt.

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