Sein Leben lang hat der heute 72-jährige Rottacher gewildert. In den 90er Jahren stand er dafür vor Gericht. In der BR-Fernsehsendung quer sprach er im Oktober 2017 anonym über die Motive seiner illegalen Taten und zeigte einen Teil seiner unzähligen Jagdtrophäen.
Dieser Beitrag wiederum veranlasste eine Mitarbeiterin des Landratsamts, den Rottacher zu verdächtigen, er gehe weiter der Wilderei nach. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Bei einer Hausdurchsuchung fand man in einer Kiste im Keller – zwischen „Werkzeug und Gelump“, wie es der 72-Jährige jetzt vor dem Miesbacher Amtsgericht ausdrückte, ein Springmesser.
Woher stammt das Messer?
Da es verboten ist, ein Springmesser zu besitzen, musste er sich vor Gericht verantworten. Am Dienstag hatte der 72-Jährige Mühe, die Worte von Richter Walter Leitner zu verstehen. Mit der linken Hand hielt er sich immer wieder die Ohrmuschel. Leitner musste lauter reden. Ob er denn gewusst habe, dass es sich bei dem Messer um eine verbotene Waffe handele, will er von ihm wissen. Der Angeklagte verneint.
Vermutlich habe er es bei seiner Bundeswehr-Entlassung bekommen. Das sei allerdings 54 Jahre her, weshalb er sich nicht mehr genau erinnern könne. Solche Messer seien bei den Fallschirmspringern üblich gewesen, erklärt der Anwalt des Angeklagten. Sie hätten die Eigenschaft, dass auf Knopf- oder Hebeldruck die Klinge hervorschnelle. So könne im Notfall das Seil durchgeschnitten werden, sollte man sich einmal mit dem Fallschirm verheddert haben. Sein Mandant sei zwar nicht bei den Fallschirmjägern gewesen, aber bei der Luftwaffe, so der Anwalt.
Springmesser nicht gebrauchsfähig
Das zufällig im Keller gefundene Springmesser sei gar nicht funktionstüchtig gewesen, versucht der Anwalt seinen Mandanten zu verteidigen. Aufgrund einer defekten Feder habe es nicht mehr richtig aufspringen können. Leitner schlägt vor, entweder ein Gutachten übers Landeskriminalamt erstellen zu lassen oder das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen.
Weil die anderen Taten Jahrzehnte zurückliegen und damit bereits verjährt sind, und der Angeklagte keine Einträge im Bundeszentralregister hat, entscheidet sich Leitner dafür, das Verfahren einzustellen. 500 Euro muss der 72-Jährige innerhalb eines Monats an den Kinderschutzbund Miesbach zahlen. Sein Springmesser wird eingezogen. „Zahlen Sie einfach pünktlich, sonst wird das Verfahren wieder aufgerollt. Das wäre die Sache aber nicht wert“.
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