Fahrdienstleiter chattete kurz vorm Crash

Vierter Verhandlungstag im Prozess um das Zugunglück von Aibling. Im Vordergrund steht die verbotene, private Handynutzung des Angeklagten. Dieser hat wohl nicht alleine gespielt, sondern mit anderen Spielern gechattet…

Heute ist der vierte Verhandlungstag um das Zugunglück von Bad Aibling.
Heute ist der vierte Verhandlungstag um das Zugunglück von Bad Aibling.

Das mediale Interesse am vierten Verhandlungstag um das Zugunglück von Bad Aibling ist immer noch groß. Rund zwanzig Journalistinnen und Journalisten verfolgen die Verhandlung im Saal des Traunsteiner Landgerichts. Der Angeklagte wirkt gefasst.

Kurz vor der Kollision der beiden Meridian-Züge spielte der 40-jährige Fahrdienstleiter auf seinem Smartphone das Fantasie-Online-Rollenspiel Dungeon Hunter V. So intensiv, dass er nach Meinung der Staatsanwaltschaft von seiner Arbeit abgelenkt war und mehrere verhängnisvolle Fehler beging. Zwölf Menschen starben, 89 wurden schwer verletzt.

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Doch ausgerechnet der maßgebliche IT-Experte, der die Handydaten des Angeklagten ausgelesen und untersucht hat, ist heute krank. Und auch der geladene Gutachter – ein Neuropsychologe – der klären soll, inwieweit der Angeklagte durch das Handyspiel abgelenkt oder gar in seinen Entscheidungen beeinflusst war, lässt sich krankheitsbedingt entschuldigen. Er soll am Donnerstag angehört werden.

Stattdessen sagt der Entwickler des Handyspiels aus, das der Angeklagte gespielt haben soll. Dimitri Nicolescu ist von der rumänischen Spiele-Firma Gameloft und extra aus Bukarest angereist. Er bestätigt, dass der Angeklagte noch zwölf Minuten vor dem Zusammenstoß mit einem Mitspieler gechattet habe. Was er dabei gesagt hat, ist laut Zeuge nicht mehr zu rekonstruieren. Auch nicht das exakte Spiel, welches der Angeklagte am Unglücksmorgen spielte. Allerdings könne man, wenn man allein spiele, eine Pause machen, so der Zeuge, nicht aber, wenn man mit anderen spiele.

Fahrdienstleiter setzt falsches Signal

Ein 57-jähriger Bahnmitarbeiter, der am Unglückstag zufällig in einem der Züge saß und ein Kollege des Angeklagten ist, sagt aus, dass er am Unglücksmorgen von seinem Platz aus das Signal „ZS1“ habe leuchten sehen. Ein Signal, das immer dann gegeben wird, wenn das Hauptsignal keinen regulären Fahrtbegriff anzeigen kann. Gedacht habe er sich dabei noch nichts, so der Zeuge. Es hätte auch mit der Sturmwarnung in Zusammenhang stehen können. Als er das Signal jedoch an der nächsten Station, im Kurpark Bad Aibling, wieder gesehen habe, sei er stutzig geworden:

Ich fahre seit 20 Jahren auf der Strecke, da kam es noch nie zu dem Signal.

Ein Mitarbeiter des Eisenbahn-Untersuchungsausschusses (EUB), der bereits an einem der vorausgegangen Verhandlungstage ausgesagt hat, kritisierte in seiner Aussage erneut die Deutsche Bahn:

Zwischen Heufeld und Bad Aibling und Bad Aibling und Kolbermoor haben wir eine Sonderform der Streckenführung. Es handelt sich nicht um einen Zentralblock, sondern um eine Blocksicherung mit Fahrstraßen. Eine Modernisierung hat nicht stattgefunden, obwohl das System in die Jahre gekommen ist. Wenn der Fahrdienstleiter die Fahrtrichtung wechseln will, muss er ein spezielles Signal geben.

Der Fahrdienstleiter habe zwar die technischen Vorgaben gehabt, was er machen müsse, aber er habe das Ersatzsignal gegeben. Somit habe er die anderen Regelungen überstimmt. Widersprüchliche Angaben erkannte der Zeuge in der dienstlichen Beschreibung des Streckenabschnitts: „Das ist nicht ordentlich vorgegeben. Nicht so, wie es sein müsste.“ Man stehe zwar seit einiger Zeit im Dialog mit der DB-Netz AG, um diese Frage zu klären, aber zu einem Schluss sei man noch nicht gekommen.

Ob die Parallelwelt des Handyspiels den Angeklagten so sehr aufgesogen hat, dass er nicht mehr wusste, was in der realen Welt von ihm verlangt wurde, das soll am Donnerstag ein Sachverständiger klären.

Die nächsten Prozesstermine sind für den 1. und 2. Dezember anberaunt. Am 5. Dezember soll das Urteil verkündet werden.

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