Wenn schon, denn schon. So lautete wohl die Devise eines 44-jährigen Mannes aus dem Landkreis Ebersberg. Dieser wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 01:30 Uhr in Tegernsee einer Kontrolle durch eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Bad Wiessee unterzogen.
Die Prüfung des Führerscheins und die Durchsuchung des Pkw brachten zwei interessante Tatsachen zum Vorschein. Die Folge: Nun liegen gegen den Fahrer drei Verfahren vor.
Drogen und ein Fahrverbot
Zum einen musste die Zivilstreife feststellen, dass gegen den Mann ein rechtskräftiges Fahrverbot besteht. Das heißt, er hätte das Auto gar nicht fahren dürfen.
Außerdem fanden die Zivilfahnder bei einer Durchsuchung des Pkw eine geringe Menge Marihuana. Da deshalb auch der Verdacht nahe lag, dass der 44-Jährige auch unter Einfluss des Rauschmittels stehen könnte, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Diese war positiv.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens trotz Fahrverbot und Fahrens unter Drogeneinfluss.
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