Der in Bad Wiessee lebende Uli Hoeneß muss vor Gericht. Wie die Münchner Staatsanwaltschaft mitteilt, hat die 5. Strafkammer des Landgerichts München II die Anklage unverändert zugelassen. Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung war demnach unzureichend.
Der Prozess beginnt am 10. März 2014. Ob bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe zu erwarten ist, dazu wollte sich der zuständige Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich heute nicht äußern.
Einige Zeit war es wieder etwas ruhiger geworden um den in Bad Wiessee wohnenden FC-Bayern-Manager. Doch seit heute steht es fest: Uli Hoeneß muss vor Gericht. Die Selbstanzeige, die er im Januar gestellt hatte, wird nicht als strafbefreiend betrachtet, was auf Lücken oder Fehler in den Angaben schließen lässt.
Auf Nachfrage, was Hoeneß im Falle einer Verurteilung zu erwarten hat, hielt sich Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich uns gegenüber erwartungsgemäß bedeckt:
Der Strafrahmen für Steuerhinterziehung bewegt sich von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen kann man sogar auf bis zu zehn Jahre gehen.
Auf Spekulationen, wie sie in der Vergangenheit immer wieder aufgetaucht sind, dass es sich im Fall Hoeneß um eben einen dieser “besonders schweren Fälle” handeln soll, wollte Heidenreich nicht eingehen. Das Verfahren ist vom 10. bis 13. März 2014 angesetzt. Spätestens dann wird man auch mehr wissen.
Auf seine Tätigkeiten beim FC-Bayern hat die Eröffnung der Anklage unterdessen keine Auswirkungen. Hoeneß genießt weiterhin das volle Vertrauen des Vereins, wie beispielsweise Spiegel Online berichtet.
Ursprünglicher Artikel vom 30. Juli 2013 mit der Überschrift: “Hoeneß: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage”
Die Staatsanwaltschaft München hat heute Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß erhoben. Das Landgericht München müsse nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Wiesseer entscheiden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Damit sind auch die Ermittlungen gegen den Präsidenten des FC Bayern München abgeschlossen. Ob Hoeneß allerdings ins Gefängnis muss oder nicht, ist weiter unklar. Auch eine Bewährungsstrafe erscheint derzeit möglich.
Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 3,2 Millionen Euro erhoben. In einer Pressemitteilung des Münchner Oberlandesgerichts heißt es:
„Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Ulrich H. am 29.07.2013 abgeschlossen und am 30.07.2013 Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben.
Damit ist aber noch nicht endgültig klar, ob es zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung kommen wird. Das Gericht hat die Anklage dem Beschuldigten zugestellt, dieser hat nun eine Äußerungsfrist von vier Wochen. Ist diese abgelaufen, entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird“, so Ken Heidenreich von der Münchner Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Das Hauptverfahren werde eingeleitet, wenn das Gericht Herrn Hoeneß der Straftat für hinreichend verdächtig halte, so Heidenreich weiter.
Selbstanzeige kam zu spät
Bereits im Januar stellte Uli Hoeneß Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Nach eigenen Aussagen besaß der 61-jährige Wiesseer ein Konto in der Schweiz, das nicht beim deutschen Fiskus angegeben war. Am 21. März durchsuchten dann Beamte sein Anwesen in Bad Wiessee. Erst nach der Hinterlegung einer millionenschweren Kaution kam der Bayern-Präsident wieder auf freien Fuß.
Das Problem aus Hoeneß’ Sicht: die erste Selbstanzeige, die er bereits Anfang des Jahres eingereicht hatte, war offenbar nicht vollständig. Als er sich erneut selbst anzeigte, ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits. Nach der Veröffentlichung des Falles durch einen Bericht des Focus am 20. April gingen die Spekulationen los. Sowohl die Höhe der Summe als auch die Frage, ob es letztlich tatsächlich zu einer Anklage kommt, wurde von den Behörden lange nicht beantwortet.
Die BILD-Zeitung meldete Ende Mai, dass es noch in diesem Sommer zu einer Anklage kommen werde und Hoeneß ein besonders strenger Richter drohe. Vonseiten der Staatsanwaltschaft wollte man das aber nicht bestätigen. Im Juni erklärte Florian Gliwitzky gegenüber der TS: „Es gibt dieses Verfahren, und zur Dauer der Ermittlungen werden wir uns nicht äußern.“
Bewährungsstrafe weiter denkbar
Zuletzt hatte sich auch Uli Hoeneß selbst erstmals öffentlich zu der Steueraffäre geäußert und darauf gehofft, mit einem blauen Auge davonzukommen. Trotz der Anklage ist auch eine Bewährungsstrafe weiterhin denkbar.
So könnte nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung in Verbindung mit einer Geldstrafe beantragen. Dabei könnte Hoeneß zugute kommen, dass die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen Euro der rund 3,2 Millionen geschuldeten Steuern angeblich verjährt sei.
Ist das der Fall, liegt der strafrechtlich relevante Teil genau an der Grenze, die eine Bewährungsstrafe noch möglich macht. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zieht eine Summe über einer Million Euro automatisch eine Haftstrafe mit sich. Oberstaatsanwalt Heidenreich betonte, dass das Strafmaß erst am Ende einer möglichen Verhandlung festgelegt werde.
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