Falscher Sohn, falscher Unfall

Gestern erhält eine Valleyerin einen Anruf. Eine weinende Stimme gibt sich als ihr Sohn aus – er habe einen Unfall gehabt und brauche Hilfe. Was hat es mit diesen Schockanrufen auf sich?

Gestern Vormittag erhielt eine Valleyerin etwas, das Polizisten als “Schockanruf” bezeichnen. Dabei setzen unbekannte Täter ihre Opfer emotional so stark unter Druck, dass diese bereit sind, ihre “Angehörigen” mit Bargeld aus einer vermeintlichen Notlage zu befreien.

Gegen 10.18 Uhr, so die Holzkirchner Polizeiinspektion, habe bei der Frau aus Valley das Telefon geklingelt. Am anderen Ende der Leitung sei laut Polizeiinformationen eine weinende, männliche Person gewesen, die vorgab der Sohn der Valleyerin zu sein.

Er sei in einen Unfall verwickelt, meinte der Unbekannte am Telefon. Die Valleyerin stellte jedoch recht schnell fest, dass es sich bei dem Anrufer nicht um ihren Sohn handelt und legte auf. Der unbekannte Anrufer wollte jedoch nicht aufgeben. Er probierte es ein weiteres Mal. Sein Ziel erreichte er jedoch nicht. Die Valleyerin wendete sich kurz nach dem zweiten Anruf an die Polizei.

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Die Polizei rät deshalb:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Auch nicht durch fingierte Schreie oder weinende Personen im Hintergrund. Bitte behalten Sie einen kühlen Kopf.
  • Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie die Anrufer (z.B. im Falle eines vermeintlichen Familienangehörigen) grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
  • Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Angehörige wissen kann.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn die Anrufer (vermeintliche Angehörige/ falsche Polizisten oder Staatsanwälte) von einem Unfall, einer
  • Notlage oder einem finanziellen Engpass berichten und Geld fordern.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Erfragen Sie eine Rückrufnummer.
  • Nehmen Sie selbst umgehend Kontakt mit dem/den Angehörigen auf.
  • Im Zweifel legen Sie auf und rufen Sie die 110 an oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.

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