Wird der Rottacher Badewannenmord neu aufgerollt?

2008 ertrank eine Rottacher Rentnerin in ihrer Badewanne – die Leiche wies Kopfverletzungen auf. Wenig später wurde der Hausmeister Manfred G. verhaftet und des Mordes schuldig gesprochen. Jetzt hat das Oberlandesgericht München dem Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten für zulässig erklärt.

Ein Ausschnitt aus der Computersimulation. / Quelle: Stanislaus Benecke

Wie aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München hervor geht, wurde mit Beschluss vom 23. September dem Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Manfred G. für zulässig erklärt. Damit wird der Beschluss vom Landesgericht München I aus dem Dezember 2020 aufgehoben. Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und erneute Durchführung wurde damit jedoch noch nicht getroffen. Das OLG erklärt:

Die ist nun Aufgabe des Landgerichts München I.

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Grund für die Entscheidung sei ein kürzlich vorgelegtes Gutachten der Universität Stuttgart. Dabei handelt es sich um eine biomechanische Computersimulation menschlicher Bewegungen. Dadurch sei sowohl die Auffindeposition als auch die festgestellten Kopfverletzungen der Verstorbenen durch ein Sturzgeschehen erklärbar sein, so das OLG. Grundlage der Simulation sei ein Modell, eine exakte Nachbildung der Verstorbenen.

Ursprünglicher Artikel vom 24. September 2021 mit der Überschrift: „Falsches Urteil in Rottacher Badewannenmord?“

2009 wurde Manfred G. im als “Badewannen-Mordprozess” bekannten Prozess für schuldig erklärt. Ein Wiederaufnahme-Antrag aus dem Dezember 2020 wurde vom Oberlandesgericht München abgelehnt – dennoch beteuert der Verurteilte bis jetzt seine Unschuld.

2008 soll der mittlerweile 61-jährige G. eine 87-Jährige Rentnerin aus Rottach-Egern getötet haben. Damals arbeitete G. als Hausmeister in der Wohnanlage, in der auch die 87-Jährige wohnte. Die Dame ertrank in der Badewanne in ihrer Wohnung – die Leiche wies Kopfverletzungen auf.

Neue Beweismittel dank Computersimulation

Aktuell wird jedoch ein Gutachten der Universität Stuttgart vom Oberlandesgericht München ausgewertet. Dieses soll über biomechanische Computersimulation menschliche Bewegungen, sowohl die “Auffindeposition” als auch die festgestellten Kopfverletzungen der Verstorbenen durch ein “Sturzgeschehen” erklären können, berichtet der BR nun.

Jetzt muss das Landesgericht zuerst den Sachverständiger der Universität anhören. Danach wird entschieden, ob der Prozess wieder aufgenommen wird.

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