Der Guggnhof in der Aribostraße hat eine wechselvolle Geschichte. Sein einstiger Eigentümer, Klaus-Dieter Graf von Moltke, ließ im Jahr 2007 daneben noch die Höfe Catherina und Valentina errichten. Dies habe damals in sein Gesamtkonzept gepasst, sagte Hotelier Moltke vor Monaten der Tegernseer Stimme. Doch die Begeisterung darüber hielt offenbar nicht lange. Denn bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Chef der Egerner Höfe den Guggnhof und die beiden Nebengebäude Catherina und Valentina mit ihren 24 Zimmern und Suiten an den Unternehmerspross Oliver Hurler verkauft.
„Ich habe einen Investor gesucht und gefunden“, sagte Moltke nicht ohne Stolz. Denn nun pachtete er für seinen Hotelbetrieb die beiden Anwesen von Hurler. Eine „Win-Win-Situation“, so Moltke einst. Mit den Millionen aus dem Verkaufserlös wollte er sein Stammhaus auf Vordermann bringen. In Hurlers Guggnhof ist bereits eine Arztpraxis und in den Obergeschossen drei Ferienwohnungen. Diese drei Ferien-Immobilien kaufte eine Breuer Management Beratung GmbH, mit Sitz in Rottach-Egern. Obwohl vor Ort, war Helmut Breuer offenbar nicht bekannt, was er da gekauft hatte. Denn die drei Ferienwohnungen unterliegen im Bebauungsplan dem Fremdenverkehr und können nicht, wie von Breuer beantragt, in drei Arztpraxen umgewandelt werden.
So beklagt Breuer in einem Brief an den Gemeinderat, dass er bei Verkaufsabschluss nicht realisiert habe, „dass die Liegenschaft innerhalb des Geltungsbereichs der gemeindlichen Fremdenverkehrsnutzung liegt“, zitierte Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) das Schreiben Breuers. Für die Ratsfrau ist dies eine „absolut konstruierte Argumentation“ des Antragstellers. „Da kann ich nur darauf sagen: dafür kann die Gemeinde nichts. Wenn diese Firma dies so kauft, ist das nicht unser Problem“.
„Ärztehaus“ ohne Zuspruch
Wenn aus diesen drei Ferienwohnungen drei Arztpraxen würden, dann wäre der Guggnhof ein reines Ärztehaus, erklärte Bauamtsleiterin Christine Obermüller die gewünschte Nutzungsänderung von Breuer. „Dadurch würde die Gemeinde wieder Ferienwohnungen ohne Ersatzbeschaffung verlieren. Und dies in einem Sondergebiet Fremdenverkehr“, so Obermüller. Die vorhandene Praxis bestehe bereits seit längerer Zeit. Begründet worden sei dies damals mit den Egerner Höfen, die für ihre Gäste den Arzt vor Ort wünschten. Der Betreiber wollte in den Gesundheits-Tourismus einsteigen. „Es gibt aber kein Konzept dazu“, erklärte Obermüller.
Schlimmeres argwöhnte Bürgermeister Christian Köck (CSU): die spätere Umwandlung der Arztpraxen in Eigentumswohnungen. „Die Ferienwohnungen dürfen nicht verkauft werden und sie dürfen auch in einem Erbfall nicht auf den freien Markt gelangen. Für mich ist das jetzt eine Art Zwischenschritt, um sie später vielleicht doch in Wohneigentum umzuwandeln. Damit würde unsere Fremdenverkehrssatzung Schritt für Schritt aufgeweicht“.
Ähnlich sah dies auch Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU): „Für mich kommt der Verlust von Ferienwohnungen nicht in Frage. Die bestehende Praxis dient auch dem Hotel in dieser Größe. Drei weitere Praxen dienen sicher nicht dem Fremdenverkehr“. Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde einstimmig abgelehnt.
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