Seeufersteg vor Entscheidung?

Dritte Ergänzung von 4. Januar 2013 / 13:40 Uhr
Das Ringen um die Entstehung des Seeufersteges zwischen August-Macke-Anlage und der Länd geht in die nächste Runde. Nun wird sich das Verwaltungsgericht München erneut mit dem Fall beschäftigen. Nächster Verhandlungstermin ist bereits in sechs Tagen.

Gegenstand der Verfahrens, das am 10. Januar verhandelt wird, ist die Klage der Familie Reininger gegen die Stegpläne der Stadt Tegernsee. Die Besitzer einer denkmalgeschützten Bootshütte sehen den Blick auf ihr historisches Gebäude durch die Entstehung des geplanten Stegs massiv beeinträchtigt.

Bei einem der Vor-Ort-Termine des Verwaltungsgerichtes. Im Hintergrund sieht man wo der neue Steg verlaufen soll.

Seit langen wird über den geplanten Bau des knapp 250 Meter langen Seeuferwegs zwischen der August-Macke-Anlage und der Länd diskutiert. Bürgermeister Janssen und auch die Mehrheit des Tegernseer Stadtrates haben sich bereits vor einiger Zeit klar für das Vorhaben ausgesprochen. Doch die Umsetzung des Projekts gestaltete sich kompliziert und rief auch einige Gegner auf den Plan.

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So war auch die Bayerische Schlösser-und Seenverwaltung zunächst gegen den Steg. Ungeachtet dessen erteilte der Bayerische Finanzminister und Leiter der Seenverwaltung Markus Söder im September 2012 persönlich die Genehmigung für den Bau des Seeuferweges. Und das trotz immer noch vorhandener Bedenken von Seiten der Schlösser- und Seenverwaltung.

Klage erst abgewiesen und dann doch zugelassen

Auch die Klage der Familie Reininger war in erster Instanz zunächst abgelehnt worden. Dagegen legte der Kläger jedoch Berufung ein. Eine Instanz höher hob der zuständige Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Entscheidung im Rahmen eines Vor-Ort Termins im Oktober vergangenen Jahres jedoch wieder auf.

Der Richter sah sehr wohl eine mögliche Beeinträchtung der denkmalgeschützten Bootshütte durch die Bauweise des “massiven Seestegs” und ließ die Klage der Familie Reininger zu.

Am 10. Januar wird sich das Verwaltungsgericht München deshalb mit den Stegplänen der Stadt Tegernsee und den Einwänden des Klägers beschäftigen. Der Ausgang des Verfahrens gillt als völlig offen. Bürgemeister Janssen zeigte sich auf Nachfrage dennoch zuversichtlich:

Ich bin grundsätzlich Optimist. Unser Entwurf steht und hat sich seither auch nicht verändert.

Im weiteren Verlauf des untenstehenden Artikels werden die Entwicklungen der Steg-Debatte bis zum heutigen Tag nochmals genauer beschrieben.

Zweite Ergänzung vom 24. Oktober / 16:32 Uhr
Die Vehemenz mit der Tegernsees Bürgermeister Peter Janssen seit Jahren für “seinen” Steg kämpft ist beachtlich. Gerichtsverfahren, diverse Gutachten, politische Einflußnahme. Ob der Aufwand auch gerechtfertigt ist, weiß mittlerweile wohl nur noch Janssen selbst.

Dabei sah es in letzter Zeit so aus, dass der Seesteg in greifbare Nähe rückt. Sogar Finanzminister Markus Söder konnte überzeugt werden, dem Vorhaben zuzustimmen. Doch nun hat sich die Realisierung wohl erneut auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der neue Plan des Seestegs (braun) an der Bootshütte Reininger. Das Achteck bezeichnete der Richter als massiv.

Bei einem Vor-Ort-Termin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat der zuständige Richter entschieden, die Klage aufgrund der Beeinträchtung der denkmalgeschützten Bootshütte der Familie Reininger durch den “massiven Seesteg” in zweiter Instanz zuzulassen.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht im Mai 2011 entschieden, dass der Steg den Blick auf das historische Gebäude “nicht wesentlich beeinträchtigen” würde. Der Eigentümer Wolfgang Reininger sah das anders und legte Berufung ein. Sein Ziel: kein Steg – zumindest nicht vor seiner denkmalgeschützten Hütte.

Keine Formalie

Vor vier Wochen hatte Bürgermeister Peter Janssen die heutige wasserrechtliche Entscheidung nur noch als Formalie bezeichnet. “Allzu große Überraschungen erwarten wir nicht,” so die kurze Stellungnahme Janssens im Tegernseer Stadtrat. Eine Einschätzung, die der Richter bei der Besichtigung nicht ganz teilen wollte. Von einem schwierigen Bau war die Rede und davon, dass vor allem das Achteck beim um das Bootshaus verlaufenden Steg relativ massiv sei.

“Das ist so nötig, da wir dort mit dem Räumfahrzeug drauf müssen,” so Janssen bei der Verhanldung. Von Split und Schnee befreien möchte die Stadt den Steg im Winter. Ein Argument, dass beim Vorsitzenden nicht so richtig ziehen wollte. Und auch auf den Einwand Janssens, dass man beabsichtigt so schnell wie möglich mit dem Bau zu beginnen, wollte der Richter heute in Tegernsee nicht eingehen.

Die Verhandlung soll nun frühestens Anfang 2013 sein. Ob Peter Janssen die bauliche Umsetzung “seines Steges” in den verbleibenden eineinhalb Jahren seiner zweiten und letzten Amtszeit als Bürgermeister noch erlebt, ist damit offener denn je.

Ergänzung vom 19. September / 8:42 Uhr
In der gestrigen Sondersitzung des Tegernseer Stadtrates hat Bürgermeister Peter Janssen bestätigt, worüber wir bereits letzten Freitag berichtet hatten: die staatliche Seenverwaltung hat der Stadt Tegernsee die zivilrechtliche Zustimmung für den Steg vertraglich erteilt.

Damit ist eine große Hürde für den Seeufersteg, der von der Länd bis zur Macke Anlage verlaufen soll, vom Tisch. Wer wissen will wo genau der zweite Steg auf Stadtgebiet entstehen wird, kann sich das im folgenden Video anschauen.

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Mehr Informationen

Janssen wies bei seiner kurzen Verlautbarung auf den letzten verbliebenen Gerichtstermin hin. Am 24.10. wird sich das Münchner Verwaltungsgerichtes in zweiter Instanz mit dem Bootshaus Reininger befassen. Das im Jahr erbaute Gebäude steht unter Denkmalschutz. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass der Steg den Blick auf das historische Gebäude “nicht wesentlich beeinträchtigen” würde. Der Eigentümer sah das anders und legte Berufung ein.

Laut Bürgermeister Janssen sei die wasserrechtliche Entscheidung allerdings nur noch eine Formalie. Allzu große Überraschungen erwartet man im Tegernsee Rathaus nicht. Somit wird auch eine Realisierung des Seeuferstegs im kommenden Jahr immer wahrscheinlicher.

Ursprünglicher Artikel vom 14. September:
Seit langen wird über den geplanten Bau des knapp 250 Meter langen Seeuferwegs zwischen der August-Macke-Anlage und der Länd diskutiert. Bürgermeister Janssen und auch die Mehrheit des Tegernseer Stadtrates haben sich bereits vor einiger Zeit klar für das Vorhaben ausgesprochen.

Lange scheiterte das Projekt jedoch am Widerstand der Schlösser- und Seenverwaltung. Doch dieser scheint nun nach dem Wechsel an der Spitze des Bayerischen Finanzministeriums im November letzten Jahres passe.

Der Seeufersteg – Pro und Contra

Das Thema Seeuferweg ist umstritten. Sowohl Befürworter als auch Gegner haben schlagkräftige Argumente, die ihre Haltung untermauern. Die Befürworter um Bürgermeister Janssen, gleichzeitig auch in der Mehrheit im Tegernseer Stadtrat – erhoffen sich einen deutlichen Mehrwert für den Tourismus der Stadt. Kommt der Steg können die Gäste zukünftig direkt am Wasser flanieren und müssen nicht entlang der vielbefahrenen Hauptsstraße laufen. Als positives Beispiel dient häufig der bereits bestehende Steg zwischen Länd und Rathaus.

Hier ein Bild vom Steg am Seehaus Cafe

Doch auch die Gegner des Projekts haben haben sich seit langem formiert und kämpfen vehement gegen eine Umsetzung. Zu ihnen zählen vor allem die Anlieger und das Herzogliche Brauhaus Tegernsee als Besitzer des Guggemos-Areals. Da der Steg direkt an ihren Grundstücken vorbei führen würde, sehen insbesondere die Anlieger eine massive Belastung durch Lärm und Einblickmöglichkeiten auf sich zukommen.

Auch die Tatsache, dass der Steg nur etwa 1,50 Meter entfernt von der denkmalgeschützten Bootshütte Max Reinigers vorbeiführen würde, ist ihnen ein Dorn im Auge. Daher reichten sie bereits im April 2010 Klage vor dem Verwaltungsgericht München ein. Einen Ortstermin und mehrere Verhandlungstage später entschied die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl im Dezember 2011 jedoch zu Gunsten der Stadt Tegernsee. Dies war aber nur ein Teilsieg für die Stadt.

Widerstand der Schlösser- und Seenverwaltung

Neben den Anliegern hatte sich bislang auch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung klar gegen den Seeuferweg ausgesprochen. Der Grund: ein Steg würde sich negativ auf den Tegernsee auswirken. Diese Haltung unterstrich Jan Björn Potthast, Pressesprecher der Schlösser- und Seenverwaltung im August 2010 auch mit den Worten:

Wir haben unsere Position nicht geändert. Wir sind grundsätzlich gegen den Steg, wegen der Eingriffe in das Landschaftsbild.

Eine Auffassung, die auch vom damaligen bayerischen Finanzminister und Leiter der Schlösser- und Seenverwaltung Georg Fahrenschon vertreten wurde. Auch zwei Jahre später im August 2012 hatte sich daran nichts geändert. Auf Nachfrage der Tegernseer Stimme betätigte Potthast. “Es gibt zu diesem Thema keine neue Entwicklung. Die Meinung der Schlösser- und Seenverwaltung hat sich nicht geändert.”

Bei einem der Vor-Ort-Termine des Verwaltungsgerichtes.

Doch nun hat sich zumindest der oberste Chef der Seenverwaltung umentschieden. Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, liegt der Stadt Tegernsee mittlerweile ein sogenannter Gestattungsvertrag und damit eine Genehmigung der Seenverwaltung für den Bau des Seeuferweges vor. Was ist passiert?

Wie unsere Quelle aus dem Ministerium bestätigt, hat der Bayerische Finanzminister Markus Söder persönlich die Genehmigung für den Bau des Seeuferweges erteilt. Und das trotz immer noch vorhandener Bedenken von Seiten der Schlösser- und Seenverwaltung.

Ratifizierung noch offen

Seit August liegt der Stadt Tegernsee damit der Gestattungsvertrag für den Bau des Seeuferwegs vor. Dieser ist derzeit noch nicht rechtswirksam, da ihn die Stadt noch nicht unterzeichnet hat. Auf Nachfrage wollte Bürgermeister Peter Janssen die aktuelle Entwicklung nicht kommentieren und lies wissen, dass er zunächst den Stadtrat informieren muss, bevor er sich zu dem Thema öffentlich äußern darf. Dies wird aller Voraussicht nach im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Tegernseer Stadtrates am kommenden Dienstag passieren.

An der aktuellen Entwicklung soll vor allem Landrat Jakob Kreidel maßgeblich beteiligt sein. Sein Einsatz bei Söder habe am Ende die Entscheidung pro Seeuferweg gebracht. Und möglicherweise bringt Kreidls Intervention nun auch die entscheidende Wende in der Hängepartie um das Krankenhausareal. So hofft der Landrat seit längerer Zeit auf die Überweisung der fälligen Millionen vom Käufer, der Wittelsbacher Park Immobilien GmbH & Co. KG.

Bebauungsplan für Krankenhausareal als Trumpf

Doch die Firma muss erst zahlen, wenn der endgültige Bebauungsplan steht. Und da geht es seit Monaten nicht mehr richtig voran. Der Investor wirft der Stadt Blockade vor und verweist auf die getroffene Vereinbarung mit dem Landkreis, an die sich Tegernsee jedoch nicht halten würde.

Für Peter Janssen ist das Problem eher kommunukativer Art. So betonte der Bürgermeister Anfang Mai: “Wir sind derzeit dabei den Bebauungsplan an die vor zwei Jahren getroffene Vereinbarung anzupassen.” Dabei machte Janssen klar, dass die Stadt immer davon ausgegangen ist, “dass wir mit dem Investor über die genaue Art der Bebauung und Gestaltung einig sind, um später dann festzustellen, dass diese Vermutung doch nicht zutreffend ist.”

Möglicherweise ist nun der beschriebene Tote Punkt überwunden. Wenn das der Fall ist, dürfte in Bezug auf das Areal alles doch schneller gehen, als noch vor ein paar Wochen gedacht. Voraussetzung dafür wäre, dass sich die Position der Stadt in Bezug auf den Bebauungsplan den Vorstellungen des Investors angleicht.

Dies wiederrum würde auch die Überweisung der fälligen Kaufsumme an den Landkreis in greifbare Nähe rücken. Und spätestens dann wäre auch der Landrat wieder glücklich, der sich noch im April diesen Jahres nichts sehnlicher wünschte, als “dass es in dieser Sache so zügig wie möglich vorangeht.”

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