Prozess wegen Kaltenbrunn?

Der gestern vom Gmunder Gemeinderat genehmigte Bau von rund 140 Parkplätzen auf einer Wiese bei Gut Kaltenbrunn hat Vertreter der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal auf den Plan gerufen. Bei einer Aussprache mit Michael Käfer habe man gestern den Standpunkt deutlich gemacht. Nun soll ein altes Urteil zu Kaltenbrunn die Parkplätze verhindern.

Auf dieser Wiese oberhalb von Gut Kaltenbrunn könnte der Parkplatz entstehen.
Auf dieser Wiese oberhalb von Gut Kaltenbrunn sollen die Parkplätze entstehen.

Eine Stunde lang sprachen gestern Mitglieder der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal mit Michael Käfer und dessen Kaltenbrunn-Geschäftsführer Markus Kemeter. In dem Treffen kamen die unterschiedlichen Standpunkte klar zum Vorschein: Pächter Michael Käfer braucht die Parkplätze angesichts seiner immer mehr werdenden Veranstaltungsräume. Und er will sie auch.

Die Schutzgemeinschaft dagegen lehnt die Parkplätze strikt ab, weil ihr die im Naturschutzgebiet befindliche Wiese oberhalb des Gutes am Herzen liegt. Auch eine „naturnahe Bauweise“ mit Kies sei keine Lösung, erklärt die SGT-Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck und fügt hinzu: „Der im Landschaftsschutzgebiet befindliche Erdmoränenhügel des Tegernseer Gletschers wird durch den Parkplatz-Bau beeinträchtigt. Unsere Aufgabe ist es, dieses Naturdenkmal zu schützen.“

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Appell ans Gewissen

„Wir verstehen die Beweggründe von Herrn Käfer“, sagt Brogsitter-Finck, „appellieren aber an sein Versprechen, sensibel mit diesem einmaligen Ort umzugehen.“ Im Gespräch wies sie Michael Käfer darauf hin, dass er als Gastwirt ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland habe und mit gutem Beispiel in Sachen Nachhaltigkeit vorangehen sollte. Käfer versicherte dagegen, dass keine weiteren Parkplätze mehr nötig seien, da für Sonderveranstaltungen unter anderem ein Shuttle angedacht sei.

Die Bedeutung und die Schutzwürdigkeit von Gut Kaltenbrunn sowie seiner Umgebung sei bereits in einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Juli 2008 dargelegt worden, betont dagegen Brogsitter-Finck. Darin heißt es genau:

Angesichts des hohen Ranges im Allgemeinen und der Bedeutung von Gut Kaltenbrunn muss der Eigentümer es grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt bleibt.

Damals entschied das Gericht, dass der Bebauungsplan für ein Hotel in Kaltenbrunn die Belange des Denkmalschutzes missachte und in die natürliche Eigenart der Landschaft eingreife. Das Urteil brachte die Pläne für den Bau eines Hotels zu Fall.

Gerichtsurteil soll bei Einspruch helfen

Inwieweit das Urteil heute noch rechtskräftig ist, will die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft mit ihrem Anwalt klären. Da der Gemeinderat dem Parkplatz-Antrag zugestimmt hat, wolle man nun prüfen, ob mit diesem Gerichtsurteil eventuell Einspruch erhoben werden kann.

Der Fall obliege der Beobachtung der Landschaftsschutzbehörde, sagt Brogsitter-Finck. Vereinbart wurde, dass die angedachte Parkplatzfläche im Landschaftsschutzgebiet verbleibt, dass es aber für diesen Antrag eine Befreiung gibt. Genau auf diese Vorgehensweise hat sich gestern Abend der Gmunder Gemeinderat mit einer Mehrheit von 12 zu 7 Stimmen ausgesprochen.

Dabei wurde in der öffentlichen Diskussion auch viel Kritik an Käfer laut. Die Meinung einiger Gemeinderäte ist, dass es Käfer von Anfang an versäumt, die für den Gesamtbetrieb notwendigen Parkplätze auszuweisen. So habe die Praxis gezeigt, dass nicht genügend Stellplätze zur Verfügung stehen. Nun müssen im Nachgang erneut ein weiterer Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet genehmigt werden, das sei nicht hinnehmbar. Wir berichten heute in einem ausführlichen Beitrag über die gestrige Diskussion rund um Gut Kaltenbrunn.

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