Christopher Flach wollte nur seiner Pflicht als verantwortungsbewusster Bürger nachkommen – und hat jetzt den Schaden. Beim Hundespaziergang an der Promenade in Bad Wiessee ist er auf die Waffe gestoßen. Gefunden hat er sie im seichten Gewässer an der Finner Bucht. “Wie sie da lag, verdreckt durch Schlamm und mit Muschelablagerungen, sah sie wie eine Faschingspistole aus”, erinnert sich der 32-Jährige.
Keine Waffenbesitzkarte
Nach und nach dämmerte ihm aber, dass die vermeintlich unecht wirkende möglicherweise auch eine echte Waffe sein könnte. Aus Gründen der Sicherheit, “und damit sie nicht in falsche Hände gerät”, rief er auf der Polizeidienststelle an, um den Vorfall zu melden. “Dreimal habe ich es dort versucht, leider ging dort keiner ans Telefon”, berichtet er.
Daraufhin entschied er sich, die Waffe eigenmächtig zur Polizeiwache zu transportieren, um sie dort pflichtbewusst abzugeben. Leider ein Kardinalfehler, wie sich nun herausstellte. Denn: „Wer eine Waffe mit sich führt, dafür aber nicht in Besitz einer Waffenbesitzkarte ist, handelt unzulässig. Gegen denjenigen wird in der Regel Anzeige erstattet. Im Folgenden kann das staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mit sich führen“, erklärt eine Beamtin der PI Bad Wiessee auf Nachfrage der TS.
Parallelen zu anderem Fall
Ausnahmen gibt es keine. Die Gesetzeslage sei auch in diesem Punkt eindeutig, erklärt die Beamtin. Und zwar unabhängig davon, dass der Mann von seinem Standpunkt aus vermutlich nur edle Motive hatte, indem er sich der Sache persönlich annahm. „Man kann leider nie davon ausgehen, dass eine Waffe mit der Zeit ungefährlich wird“, so die Polizistin weiter.
Schon vor wenigen Wochen hat ein ähnliches Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Miesbach für Aufsehen gesorgt. Ein Gmunder Gebirgsschütze hatte unerlaubt Kriegswaffen, allesamt Erbstücke, im Auto mit sich geführt. Hierbei handelte es sich um eine Schreckschusspistole, Marke Röhm, sowie einen nicht funktionstüchtigen Schreckschussrevolver.
Im konkreten Fall ist die Typ-Bezeichnung noch nicht abgeschlossen, und damit auch die Frage, ob sie überhaupt noch funktioniert hätte. „Wir haben die Waffe an unseren zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet, damit er sie klassifizieren kann.“
Von diesem Ergebnis hängen die weiteren rechtlichen Schritte ab. Und die wären nun mal unnötig, wenn man sich folgendes vergegenwärtige, sagt die Beamtin: „Ich kann immer wieder nur an die Bevölkerung appellieren, Fundwaffen bei der Polizei zu melden. Bitte nicht anfassen oder mit sich führen.“
Weitere Waffen im See?
Auch in Zukunft könne laut Polizei nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Waffen gefunden würden. „Durch die Kriegsvergangenheit tauchen in Deutschland immer wieder Waffen auf. Gut möglich, dass noch mehr im See versenkt wurden. Unwahrscheinlich ist das nicht.“
Flach hofft indes auf ein gutes Ende in dieser Angelegenheit. Der Zustand der Waffe lässt ihn vermuten, dass sie nicht funktionstüchtig gewesen ist. So oder so: Um Fundwaffen wird er künftig einen großen Bogen machen. “Sollte ich nochmal auf eine stoßen, werde ich sie nicht mehr anfassen”, gelobt er Besserung.
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