Frau aus dem Tal bekommt Waffen wieder

2017 entzog das Landratsamt Miesbach mehreren vermeintlichen Reichsbürgern ihre Waffen. Darunter auch mehreren Personen aus dem Tegernseer Tal. Das wollten die Waffenbesitzer wiederum so nicht hinnehmen. Jetzt wurden zwei Fälle vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

Ende 2016, Anfang 2017 wurden im gesamten Landkreis Miesbach Waffenkontrollen durchgeführt / Archivbild

Wer in Deutschland Waffen und Munition besitzen will, muss zuverlässig sein. Besteht nur ein geringer Zweifel daraan – definiert im § 5 Waffengesetz -, dürfen keine Waffenbesitzkarten erteilt beziehungsweise müssen bestehende Genehmigungen im Sinne der öffentlichen Sicherheit widerrufen werden. Wie verhält es sich also nun mit Waffenbesitzern, die einen sogenannten Staatsangehörigkeitsnachweis gestellt haben. Sprich: Wie verhält es sich mit Waffenbesitzern, die mit der Reichsbürger-Szene in Verbindung gebracht werden?

Im Oktober 2016 rückte genau dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit. Damals erschoss ein Reichsbürger einen Polizisten in Georgensgmünd. Reichsbürger sind Gruppen von Personen, die die Existenz der Bundesrepublik und das bestehende Rechtssystem leugnen und sich stattdessen auf den Fortbestand des Deutschen Reiches berufen. Oftmals beantragen sie einen „Gelben Schein.“ Als diesen bezeichnet man den Staatsangehörigkeitsnachweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.

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Waffenkontrollen auch hier im Landkreis

„Natürlich kann man einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen – dann aber nur nach dem aktuell geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz und nicht nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach. Möchte jemand also seine Staatsangehörigkeit bestätigt wissen, so kann das ein Indiz dafür sein, dass er mit der Reichsbürger-Bewegung sympathisiert. Nach dem Tod des Polizisten in Georgensgmünd wies der bayerische Innenminister Joachim Herrmann deshalb die Landratsämter an, als Vorsichtsmaßnahme Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchzuführen, die einen „Gelben Schein“ beantragt haben.

Die Kontrolleure wurden dabei von Polizisten begleitet. Laut Landratsamt verliefen diese Kontrollen, die Ende 2016 und Anfang 2017 auch hier im Tal durchgeführt wurden, grundsätzlich reibungslos. Die meisten Waffenbesitzer zeigten sich kooperativ. „Wurden bei den Kontrollen jedoch Auffälligkeiten oder Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt, mussten die Waffen vorsichtshalber sichergestellt und die Waffenbesitzkarte vorsorglich eingezogen werden“, erläutert Stadler weiter.

Mann gibt seine Waffen freiwillig ab

Niemandem werde die Waffenbesitzkarte grundlos entzogen. „Aber mit der Verwendung von Waffen geht eine große Verantwortung einher – da ist das Risiko viel zu groß, diese leichtfertig oder bei einem Verdacht der Gefährdung der Sicherheit Dritter zu erlauben.“ Die öffentliche Sicherheit überwiege gegenüber den Interessen einzelner Waffenbesitzer.

Gegen den Einzug der Waffenbesitzkarte kann allerdings rechtlich vorgegangen werden. Insgesamt sechs Waffenbesitzer im Landkreis Miesbach wollten ihre Waffe durch einen Prozess wieder zurückerlangen. Am Mittwoch wurden nun zwei dieser Fälle vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Im ersten Fall klagte ein Mann aus dem Nordlandkreis gegen die Entscheidung des Landratsamtes.

Hier entschied das Gericht, dass der Mann weiterhin keine Waffen besitzen darf. Er hatte in seinem eigenen Staatsangehörigkeits-Antrag und in denen seiner Familie irritierende Angaben zu den verschiedenen Staatsformen der deutschen Geschichte gemacht. „Er beharrte außerdem auf einem Ausweis nach RuStAG von 1913 und schickte dem Landratsamt mehrere Emails, in denen er Zweifel am Bestand der Bundesrepublik und Teilen des Rechtssystems äußerte“, so Stadler. Während der Verhandlung distanzierte er sich allerdings von der Reichsbürger-Bewegung und zeigte sich reumütig.

Frau aus dem Tal streitet Reichsbürger-Zugehörigkeit ab

In der zweiten Verhandlung war die Sachlage weniger eindeutig: Das Landratsamt entzog einer Frau aus dem Tegernseer Tal Waffen und Waffenbesitzkarte, weil sie ebenfalls einen RuStAG-Antrag gestellt hatte. Auch wurden bei der folgenden Kontrolle „mehrere kleine Probleme“ bei der Aufbewahrung ihrer Waffen festgestellt.

Die Frau bekommt Waffen und Waffenbesitzkarte allerdings wieder. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die festgestellten Probleme bei der Aufbewahrung lösbar seien. Zudem habe sich die Klägerin trotz Staatsangehörigkeits-Antrag mit handschriftlichem Verweis auf 1913 und Angabe der Nationalität „Bundesstaat Bayern“ überzeugend genug von der Reichsbürger-Bewegung distanzieren können.

Wie die Pressesprecherin des Landratsamtes nun erklärt, wurden die Widerrufsverfahren von einer emotionalen Debatte und teilweise sehr persönlichen Angriffen auf die Mitarbeiter der Behörde begleitet. „Gerade der tragische Tod des Polizisten aus Georgensgmünd zeigt aber, dass im Umgang mit Waffen ausschließlich Vor-Sicht statt Nach-Sicht geboten sein darf.“ Die Weisung des Innenministeriums und die klare Positionierung der Regierung von Oberbayern biete keinen Interpretationsspielraum für das Landratsamt Miesbach.

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