Freizeitfighter vor Gericht

Sommer 2019 im Alpbachtal: Eine Münchner Wander-Paar ist Richtung Tegernsee unterwegs. Eine Gruppe Mountainbiker will an den beiden vorbeiradeln. Plötzlich stellt sich der Wanderer einem der Mountainbiker aus Weyarn in den Weg, schlägt ihm ins Gesicht. Der fällt, verletzt sich erheblich. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt.

Mountainbiker gegen Wanderer. Der Vorfall landete nun vor dem Miesbacher Amtsgericht. / Quelle: Archiv

Eine “irrsinnige Spontantat” nennt Richter Leitner die Aktion des Münchners. Er soll aus heiterem Himmel dem 34-jährigen Radfahrer aus Weyarn zu Boden gewatscht und sich dann mit seiner Frau aus dem Staub gemacht haben. Das Opfer wurde mit Schürfwunden, blutender Platzwunde unter dem rechten Auge und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus Agatharied gebracht.

Nachdem die anschließende Suche auf beiden Bergseiten ergebnislos verlief, veröffentlichte die Miesbacher Polizei einige Tage später ein Foto des vermeintlichen Täters. Kurz darauf hat sich der gesuchte Mann selbst bei der Polizeiinspektion Miesbach gemeldet. „Den ersten Angaben des Münchners zufolge habe sich der Vorfall allerdings anders ereignet, als vom Anzeigeerstatter geschildert“, hieß es damals Seitens der Polizei (wir berichteten).

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Vermeintliche Prügelattacke auf Biker landet vor Gericht

Wie der Merkur berichtet, wurde der Fall nun vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt. Auch vor Gericht widersprach der angeklagte Münchner der Version des verletzten Mountainbikers aus Weyarn. Statt in der Mitte, seien er und seine Frau am rechten Straßenrand gegangen. Als ihm drei Biker entgegen fuhren, habe er auf den Weg gesehen. Als er seinen Blick wandte, schoss einer der Mountainbiker frontal auf ihn zu, obwohl die gesamte restliche Straße frei gewesen sei.

Laut dem 45-jährigen Angeklagten sei die Situation irritierend gewesen. Weder habe der Radfahrer abgebremst, noch habe er versucht, auszuweichen. Zum Schutz seiner Frau habe er sich in ihre Richtung gedreht und den rechten Arm zur Abwehr nach vorne gerissen. „Ich habe dann einen Aufprall gespürt, dann stürzte der Biker unterhalb von uns“, so der Angeklagte.

Wie der Angeklagte laut Merkur vor Gericht zugab, habe er in diesem Moment allerdings wenig Mitleid empfunden. Schließlich habe der Weyarner den Zusammenstoß provoziert. „Wir waren ja hier die Geschädigten“, rechtfertigte der Münchner sein Verhalten. Daraufhin sei es zu einem Streit gekommen. Der Weyarner soll sogar versucht haben, die Frau des Münchners am Rucksack zurückzuhalten. Nach der heftigen Auseinandersetzung habe das Ehepaar ihre Wanderung fortgesetzt, um am Tegernsee schwimmen zu gehen.

Augenzeuge alarmiert die Polizei

Nach der Zeugenaussage des Weyarner Mountainbikers soll sich die Situation allerdings ganz anders zugetragen haben. Demnach sei links auf der Forststraße eine Gruppe von etwa zehn Wanderern gegangen sein. Das Münchner Ehepaar sei in der Mitte gelaufen. Der Weyarner habe damit gerechnet, dass das Paar nach rechts ausweicht. Er habe gebremst, um zwischen ihnen und der Gruppe Wanderer durchzufahren.

Dann hat es plötzlich geknallt. Ich habe einen Schlag gespürt und bin in den Straßengraben gestürzt.

Die beiden anderen Mountainbiker hätten sich sofort um ihn gekümmert. Danach sei es zum Streit gekommen. Dabei soll ihm der Münchner dann auch noch gedroht und aufgefordert haben, nicht die Polizei zu rufen. Augenzeugen meldeten den Vorfall jedoch, und der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht, wo ihn Polizeibeamte befragten. Neben den beiden Begleitern sagte auch ein Passant vor Gericht aus und bestätigte, dass der Münchner mit aggressiver Haltung den Weg versperrt und zugeschlagen habe.

Richter Walter Leitner verurteilte den Münchner Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Höhe von je 80 Euro. Zudem muss er 2.500 Euro Schmerzensgeld an den Weyarner zahlen. Es sei eine “irrsinnige Spontantat”. „Sie haben einfach alles falsch gemacht. Sie haben zugeschlagen, dann sind Sie abgehauen, haben sich polizeilich suchen lassen und dann denken Sie sich da einfach irgendwas aus“, begründete Leitner sein Urteil.

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