Freundin mit Lampenkabel ausgepeitscht

Als brutale Vorgehensweise bezeichnete Richter Walter Leitner vom Amtsgericht Miesbach heute die Tat eines 27-jährigen Mannes aus Gmund. Dieser hatte sich von seiner Freundin derart provozieren lassen, dass er mit einem Lampenkabel auf sie einpeitschte.

Gewalt gegen Frauen – kein Einzelfall. / Archivbild

„Ich bedaure sehr, was passiert ist“, teilte der 27-jährige Gmunder gleich zu Beginn der heutigen Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht Richter Walter Leitner mit. Ihm seien einfach die Sicherungen durchgebrannt, weil seine Freundin ihn provoziert hätte, so der 27-Jährige.

Nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier hätte ihm seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung eine Eifersuchtsszene gemacht. Grundlos, wie der Gmunder heute vor Gericht beteuert. Die verbale Auseinandersetzung eskalierte. Beide hatten zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Biere, Schnaps, Wein und Longdrinks intus. Als die Freundin davon anfing, sie würde die Beziehung beenden, rastete der 27-Jährige aus.

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Er riss an der Lampe, die er selbst für seine Freundin gebaut hatte, und zog dabei das etwa eineinhalb Meter lange heraus. Zwar hing es wohl noch an einem Mehrfachstecker, dieser sei aber laut Angeklagtem zum Tatzeitpunkt nicht an einer Steckdose angeschlossen gewesen. Dieses Kabel benutzte er als „Peitsche“, wie er dem Richter heute erklärte. Drei-, vier- oder fünfmal soll er damit auf seine 35-jährige im Bett liegende Freundin eingeschlagen haben. Auch eine Kopfnuss habe er ihr verpasst, teilt die als Zeugin geladene Freundin dem Richter heute mit, fügt aber gleichzeitig hinzu: „Ich hatte keine Schmerzen.“ Irgendwie sei das Kabel halt „im Weg“ gewesen.

Polizei muss ein zweites Mal einschreiten

Mit Striemen am Hals und am rechten Oberarm, blauen Flecken am rechten Oberschenkel sowie zwei Schnittwunden in den Fingern flüchtete seine Freundin zur Nachbarin eine Etage tiefer. Diese rief sofort die Polizei. „Man hat mich dann des Platzes verwiesen“, erinnert sich der 27-Jährige an den Morgen im Dezember vergangenen Jahres. Die Nacht verbrachte er notgedrungen in seiner Arbeitsstätte.

Mit seiner Freundin sei er immer noch zusammen, sagt der 27-Jährige heute aus. Immerhin bestehe die Beziehung seit zwei Jahren. Nach diesem Vorfall sei es „nur noch einmal“ dazu gekommen, dass die Polizei einschreiten musste. Wieder einmal hatten er und seine Freundin sich gestritten. Aus Angst, dass er erneut zuschlagen könnte, forderte die Freundin polizeiliche Hilfe an.

„Eine Spontanreaktion von mir“, wiegelte sie die zweite Aktion heute vor Gericht ab. Es sei schließlich nichts passiert, man hätte sich nur angeschrien. Das sah der Staatsanwalt heute nicht so gelassen. Er forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem plädierte er für eine Geldauflage in Höhe von 2.500 Euro.

Schuldig der gefährlichen Körperverletzung

Seine Forderung begründete er mit den erheblichen Verletzungen bei der Geschädigten – und damit, dass der Angeklagte zwei Einträge im Bundeszentralregister hat – wegen Diebstahl und Trunkenheit im Straßenverkehr. Das Urteil von Richter Walter Leitner lautete: Schuldig der gefährlichen Körperverletzung.

Auch er hielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe samt Geldstrafe in der vom Staatsanwalt geforderten Höhe für angebracht. Eine Frau, die auf einem Bett liegt, mit einem Kabel zu peitschen, sei bei weitem kein „minderschwerer Fall“, betonte Leitner. Zwar hätten viele Umstände – wie beispielsweise der Alkohol und der Streit – für den Angeklagten gesprochen, aber dies sei schon eine „sehr brutale Art der Vorgehensweise“ gewesen.

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