Für diese Schüler beginnt wieder der Unterricht

Ab kommender Woche dürfen nicht nur Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen, sondern auch der Schulunterricht soll teils wieder aufgenommen werden. So soll auch im Landkreis Miesbach der Alltag wieder allmählich und in kleinen Schritten einkehren. Jetzt ist klar, welche Schüler ab Montag wieder in den Unterricht gehen.

Schulen, Kindergärten und Krippen sind seit dem 16. März geschlossen.

Ab dem 27.04.2020 soll der Schulbetrieb beginnend mit den Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Dies verkündete Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo gestern in einer Pressekonferenz.

Am 16.03.2020 wurde der Unterrichtsbetrieb aufgrund der Corona-Krise an allen Schulen eingestellt. Seither wurden digitale Lernangebote sowie eine Notbetreuung eingerichtet, letztere auch während der Osterferien. „Der Krisenstab des Landkreises ist in engem Austausch mit dem Staatlichen Schulamt und den Vertretern der weiterführenden Schulen bezüglich der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen“, so Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler

Anzeige

Vorgaben des Kultusministeriums seien verbindlich umzusetzen. „Dennoch versuchen Krisenstab, Schulamt und die Vertreter der weiterführenden Schulen in der Schule vor Ort die bestmögliche Situation zu schaffen“, erklärt Stadler. Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes seien schulorganisatorische sowie hygienische Maßnahmen vor Ort umzusetzen.

Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der Abstandsvorgaben, insbesondere durch Reduzierung der Klassenstärke, die Anpassung von Stundenplänen und von Raumbelegungsplänen sowie ein differenzierter Lehrereinsatz. Auch werden die Pausen entweder im Klassenzimmer stattfinden oder nach Gruppen zeitversetzt an verschiedenen Orten unter strenger Aufsicht. Der Toilettengang kann nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgen.

Maskenpflicht im Schulbus – nicht im Unterricht

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind nach wie vor eine gute Händehygiene (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden), das Einhalten von Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und das Abstandhalten (mindestens 1,5 m).

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erforderlich. „Die Pflicht zum Tragen eines solchen Schutzes besteht aber umso mehr bei der An- und Abfahrt an die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln“, so Stadler. Da aber Mund-Nasen-Masken keinen Schutz des Trägers vor Ansteckung bieten können, sei zwingend gerade auf dem Weg zum Unterricht auf den Abstand zueinander zu achten.

Für folgende Jahrgangsstufen beginnt der Präsenzunterricht in reduzierter Form ab 27.04.2020:

  • an Mittelschulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie in Vorbereitungsklassen 2 – für an Abschlussprüfungen teilnehmende Schüler/innen.
  • an den Sonderpädagogischen Förderzentren in den Jahrgangsstufen 9,
  • an Realschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung in der 
Jahrgangsstufe 10,
  • an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen in den Jahrgangsstufen 10 sowie an den 2- stufigen Wirtschaftsschulen in den Jahrgangsstufen 11 sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
  • an Gymnasien in der Jahrgangsstufe 12,
  • an den Beruflichen Oberschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen 
Förderung in den Jahrgangsstufen 12 und 13,
  • an den Berufsschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung in den Klassen mit anstehender Kammerprüfung im Jahr 2020, den Klassen des vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahres (BGJ), für Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Berufsvorbereitung, die für Prüfungen zur Erlangung eines weiterführenden Abschlusses angemeldet sind sowie für den Anteil des Kooperationspartners in kooperativen Klassen zur Berufsvorbereitung,
  • an allen Berufsfachschulen (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils in den Abschlussklassen, sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
  • an allen Fachschulen (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen, sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
  • an allen Fachakademien (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen, sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.

Ein Präsenzunterricht für weitere Jahrgangsstufen – zum Beispiel die Jahrgangsstufe vier der Grundschule oder die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – kann frühestens ab dem 11. Mai beginnen. „Wie und in welcher Form eine weitere Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgen kann, wird anhand des Infektionsgeschehens in den kommenden Wochen noch entschieden werden“, so Stadler.

Zudem erfolgen alle Planungen unter dem Vorbehalt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion weiter als so wirksam wie bisher erweisen. Außerhalb der Abschlussklassen wird daher das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgesetzt, wobei die Notfallbetreuung ausgeweitet werden soll.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner