Für Nicht-Geimpfte wird’s teuer

Ab kommenden Montag sind PCR- und Schnelltests in Deutschland nicht mehr grundsätzlich kostenlos. Doch wer muss künftig für’s Testen selbst bezahlen und wie viel kostet das? Wir haben nachgefragt.

Mit den grundsätzlich für alle kostenlosen Corona-Tests ist ab Montag Schluss.

Noch immer ist ein Drittel der deutschen Bevölkerung nicht vollständig geimpft. Um Veranstaltungen zu besuchen, ins Restaurant oder Kino zu gehen, sind diese Menschen aufgrund der 3-G-Regel weiterhin auf Corona-Schnelltests angewiesen. Doch ab Montag, den 11. Oktober, werden die Kosten dafür nur noch in Ausnahmefällen vom Staat übernommen.

„Nur noch Personen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Test nach der bundesweiten Testverordnung haben, bekommen bei Ärzten, Apothekern, Schnellteststationen oder am Testzentrum einen kostenlosen Test“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach. „Insbesondere Testungen auf Wunsch werden nicht mehr kostenlos sein. Doch wer genau hat einen solchen Anspruch?

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Corona-Kontakt-Personen:

Einen solchen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben unter anderem Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, Personen, bei denen die Corona-Warn-App Alarm geschlagen hat oder auch Personen, bei denen das Gesundheitsamt eine Testung anordnet. Personen, die sich aus der Quarantäne “raus testen” wollen, müssen ebenfalls nichts zahlen.

Schwangere und Stillende:

Schwangere haben noch bis zum Jahresende Anspruch auf einen kostenlosen Test pro Woche. Als Nachweis braucht man bei der Testung den Mutterpass. Stillende wiederum haben noch bis zum 10.12.21 Anspruch auf einen kostenlosen Test pro Woche.

Altenheim-Besucher:

Kostenlose Tests wird es auch weiterhin für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten oder diese besuchen, geben. Wichtig ist hierbei, ein Schreiben der entsprechenden Einrichtung dabei zu haben.

Kinder, Jugendliche und Studenten:

Kinder unter 12 Jahren haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests. Bei Jugendlichen ab 13 bis 18 Jahren wird der Corona-Test ebenfalls bis Jahresende bezahlt. Für Studierende ist der Test bis Ende November noch kostenlos.

Personen, die sich nicht impfen lassen können:

Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests. Hierfür braucht es allerdings einen entsprechenden ärztlichen Nachweis.

Für Nicht-Geimpfte wird’s teuer

Laut der neuen Testverordnung bekommen Dienstleister, wenn sie einen Test bei einer Person mit Anspruch durchführen, ingesamt 43,56 Euro plus Arztkosten für einen PCR-Test und 15 Euro für einen Schnelltest erstattet. „Das sind aber nicht die Preise, die ein Test-Anbieter für Selbstzahler verlangen muss!“, betont Stadler. „Das sind lediglich die Erstattungskosten für Dienstleister, die Tests an anspruchsberechtigten Personen durchführen.“

Genaue Angaben, wie viel ein Test für Selbstzahler kosten wird, gebe es nicht. „Vermutlich wird es auch keine solche Auskunft mehr geben, sondern die Preise werden dem freien Markt (Angebot und Nachfrage) überlassen“, erklärt die Sprecherin des Landratsamts. Aktuell ist laut mehreren Medienberichten von 12 bis 20 Euro für einen Schnelltest und rund 50 Euro für einen PCR-Test die Rede.

Eine Orientierung könnte die Höhe der Vergütung sein, die bislang vom Bund erstattet wurde: Für Schnelltests sind das 11,50 Euro und für PCR-Tests rund 43 Euro. Da nach und nach allerdings immer mehr Teststationen schließen und das Angebot kleiner wird, ist aber mit Preisen zu rechnen, die über dieser Vergütung liegen. In der Alpina Apotheke in Dürnbach beispielsweise wird ein Selbstzahler-Test ab Montag 14,95 Euro kosten.

Keine Selbstzahler-Tests im Miesbacher Testzentrum

Im Testzentrum des Landkreises selbst werden wie in allen kommunalen Testzentren künftig keine Selbstzahler-Tests angeboten, sondern nur kostenlose Tests für anspruchsberechtigte Personen. Das Testzentrum am Zuchtverband in Miesbach ändert zudem seine Öffnungszeiten ab Montag, 11.10.2021, wie folgt:

PCR-Test:

  • Mo – Fr von 13.00 bis 14.00 Uhr
  • Wochenende/Feiertage von 10.00 bis 11.00 Uhr
  • Testung nur mit Anmeldung möglich

Schnelltest:

  • Mo – Fr von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Wochenende/Feiertage von 9.00 bis 11.45 Uhr
  • Registrierung unter www.reihentestung.de notwendig

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