Gästehaus weg – Wohnungen her

Ein kleines Gästehaus in Wiessee soll abgerissen und ersetzt werden. Die Eigentümer haben dem Wiesseer Bauausschuss gleich zwei Bauvarianten vorgelegt. Doch sind die Pläne überhaupt umsetzbar?

Hier soll eine der beiden Varianten bald entstehen. /Quelle: Nina Häußinger

Im vergangenen Bauausschuss der Gemeinde Bad Wiessee stand unter anderem der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Tagesordnung. Das Gebäude, um das es sich handelt, steht in der Freihausstraße 35 und ist derzeit ein kleines Gästehaus. Aus gesundheitlichen Gründen können die Eigentümer es nun nicht mehr betreiben. Deshalb wollen sie umbauen. Dafür haben sie dem Bauausschuss zwei Varianten vorgeschlagen.

Zwei Varianten, ein Problem

Die eine Planung sieht ein Mehrfamilienhaus vor, das sechs Wohneinheiten bieten soll, keine Tiefgarage hat und 22 Meter mal 23 Meter misst. Laut dem Ausschuss liegen hier keine baurechtlichen Probleme vor.

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Zum anderen wurde eine Variante mit zwei Einfamilienhäusern und einer Doppelgarage vorgelegt. Da werde es aber mit der Wandhöhe problematisch, so Bauamtsleiter Helmut Köckeis. Diese sei nämlich zu hoch, die Abstandsfläche kann nicht eingehalten werden. Hier müsste eine Abweichung erteilt oder die Wandhöhe verringert werden.

So entschied sich der Ausschuss

Bürgermeister Peter Höß befürwortete die Variante Eins. Dort wäre, seiner Meinung nach, mehr Wohnraum kompakter verbaut. Kurt Sareiter (CSU) warf ein, dass man damals in der Birkenstraße 24 eine ähnliche Situation hatte. Damals habe man die zwei Einfamilienhäuser bewilligt. “Das sind wunderschöne Häuser geworden. Wenn es nur um die Abweichung geht, wäre ich dafür, dass man die Einfamilienhäuser baut”, so Sareiter weiter.

Klaudia Martini (SPD) fragte daraufhin, ob es Seitens der Eigentümer eine Präferenz gebe. “Die beiden Einfamilienhäuser sind die Wunschlösung. Aber die Eigentümer wollen ihre Möglichkeiten ausloten”, so Helmut Köckeis. Schließlich lieferte Markus Tinkl (FWG) eine Lösung, auf die sich der Bauausschuss einigen konnte. “Variante Eins ist baurechtlich absolut zu zustimmen, beim Zweier aber bissl nachbessern, wenn sie unbedingt wollen”, argumentierte er.

Somit wurde der Variante Eins das Einvernehmen einstimmig erteilt. Bei der Variante Zwei herrsche grundsätzlich Einverständnis. Eine Abweichung der Abstandsflächen wird aber nicht erteilt.

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