Gasthof Glasl unter Denkmalschutz gestellt

Der geplante Abriss des traditionsreichen Rottacher Gasthofs Glasl sorgte im Herbst 2013 für Empörung bei Bürgern und Verantwortlichen im Rottacher Rathaus.

Ein privater Investor wollte das bestehende Gebäude abreißen lassen, um dort zwei Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die Hoffnungen der Abrissgegner ruhten schließlich auf dem Landesamt für Denkmalschutz. Jetzt ist die Prüfung abgeschlossen.

Nach Ansicht der Denkmalschützer hat der Glasl auch
Nach Ansicht der Denkmalschützer sind neben der Eingangstür noch weitere Teile des Gasthofs zu erhalten.

„Aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und volkskundlichen Bedeutung erfüllt das ehemalige Gasthaus Glasl die Kriterien nach Artikel 1 im Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Seine Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit“, heißt es in einer Pressemeldung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom heutigen Dienstag.

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Eine Delegation um Kreisbaumeister Werner Pawlovski und Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege hatte sich Anfang Dezember vor Ort zu einer nichtöffentlichen Besichtigung des Anwesens getroffen. Es galt die Frage zu klären, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden kann oder nicht. Zuvor war nur die historische Eingangstür als erhaltenswert eingestuft worden.

Abriss nicht mehr ohne Weiteres möglich

Auch darauf wiesen die Prüfer des Landesamtes für Denkmalpflege heute erneut hin: „Der ehemalige Gasthaus Glasl weist geschichtliche Bedeutung auf: Es stammt aus dem Jahr 1865. Mit der doppelflügligen, reich geschnitzten Haustür setzt es sich von den gleichzeitig entstandenen Bauernhäusern ab.“

Nach reiflicher Prüfung ist man nun zu dem Fazit gekommen, dass neben der Eingangstür noch weitere Teile des Gebäudes als erhaltenswert gelten. Das ehemalige Gasthaus habe künstlerische Bedeutung: Das Gebäude gehöre zum Typus der in den 1860er-Jahren errichteten Bauernhäuser als Einfirsthof mit Flachsatteldach und einem zweigeschossigen Wohnteil mit Mezzanin sowie Balkonen, so die Prüfer weiter.

Außerdem hoben die Experten die charakteristische Doppelfunktion des Gebäudes mit dem Gasthaus- bzw. Wohnteil im Osten und dem Wirtschaftsteil im Westen besonders hervor. Jeder weitere Schritt, den der Eigentümer nun mit dem Anwesen vorhat, muss mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Miesbacher Landratsamt abgestimmt werden.

Ein Abriss ist damit vom Tisch. Weitere Informationen haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

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