Bürger empört über geplanten Glasl-Abriss

Aktualisierung vom 29. Oktober / 16:52 Uhr
Der geplante Abriss des traditionsreichen Rottacher Gasthofs Glasl sorgt für Empörung in der Bevölkerung. Gestern hatten wir berichtet, dass die Gaststätte einer Wohnbebauung weichen soll.

Der Rottacher Bürgermeister Franz Hafner bedauerte das und betonte, dass man alles versucht habe um die Gasthof zu erhalten. Bürger fragen sich nun, ob das wirklich zutrifft und fordern eine Veränderungssperre.

Viele Bürger wollen sich mit dem Abriss des Gasthofs Glasl nicht abfinden
Viele Bürger wollen sich mit dem geplanten Abriss des Gasthofs Glasl nicht abfinden.

“Liebe Rottacher Bürger, nehmt diesen Abriss nicht einfach so hin! Lasst einen Sturm der Entrüstung aufziehen”, schreibt Thomas Tomaschek in einem Kommentar auf der Tegernseer Stimme. Und auch einige andere fragen sich, wie es soweit kommen konnte und ob die Gemeinde wirklich alles dafür getan hat, die Gaststätte zu erhalten, wie sie selbst behauptet.

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Kein Interessent für die Gaststätte?

Klar ist, die Familie Lentner hat dem Gemeinderat schon vor über einem Jahr in nichtöffentlicher Sitzung die Gründe vorgetragen, warum sie den Gasthof nicht mehr weiter betreiben will und kann. “Dann hat man gemeinsam versucht die Gaststätte zu erhalten und sich nach Interessenten umgesehen”, erinnert sich Walter Hübsch, Bauamtsleiter in der Rottacher Verwaltung.  

Auch an eine Münchner Großbrauerei ist die Gemeinde dabei offenbar herangetreten. “Gegenüber der Gemeinde hat aber niemand sein Interesse bekundet, dort weiterhin eine Gaststätte zu betreiben”, so Hübsch. Vorwürfe, wie sie gestern laut wurden, es gebe sehr wohl einen interessanten Pächter, der den Gasthof nach den gesetzlichen Vorgaben renovieren und ausbauen will, wies Hübsch heute mit der Einschränkung – zumindest bei der Gemeinde habe niemand in dieser Richtung angefragt – zurück.

Eindeutig ein reines Wohngebiet

Warum aber kann die Gemeinde einen Abriss und die geplante Wohnbebauung nicht verhindern, beispielsweise über eine Veränderungssperre, wie kürzlich beim Lieberhof in Tegernsee passiert? Auch hier betont Hübsch die Eindeutigkeit der Rechtslage:  

Wenn wir uns die dortige Umgebung ansehen, befinden wir uns ganz eindeutig in einem reinen Wohngebiet.

Aus diesem Grund habe der Gasthof auch bei der Ausweisung des Flächennutzungsplanes keine entscheidende Rolle gespielt, so der Bauamtsleiter weiter. Die rundherum vorherrschende Wohnbebauung mache es der Gemeinde jetzt unmöglich eine von vielen Bürgern geforderte Veränderungssperre glaubhaft durchzusetzen.

Zunächst wäre hierfür auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um das einzelne Grundstück des Gasthof Glasl als Fremdenverkehrsgrund auszuweisen. Danach müsste ein Babauungsplan aufgestellt und die so vehement geforderte Veränderungssperre beschlossen werden, die alles außer einer Nutzung als Gastwirtschaft ausschließt. Dazu Hübsch:

Nach meiner Einschätzung ist das nicht rechtssicher begründbar. Das wäre ein sehr erheblicher Eingriff in Privateigentum, den uns in diesem Fall jedes Verwaltungsgericht um die Ohren hauen würde.

Man könne schlicht niemals begründen, das diese Gaststätte eine so dramatische Bedeutung und Auswirkung für Rottach-Egern hätte, das man dafür extra den Flächennutzungsplan ändern müsse, macht der Bauamtsleiter deutlich.

Beschließt die Gemeinde trotzdem eine Veränderungssperre, könnte die Familie Lentner später sogar Schadensersatzforderungen geltend machen. “Selbst wenn das politisch gewollt wäre, könnten wir den Eigentümer wohl höchstens zwei Jahre daran hindern dort doch eine Wohnanlage zu verwirklichen”.

Auch unter Denkmalschutz steht das Gebäude trotz seiner großen Tradition bislang nicht. Ob das auch weiterhin so bleibt, muss nun die Denkmalschutzbehörde im Miesbacher Landratsamt klären. “Das wird in den nächsten Tagen auf dem Tisch des Kreisbaumeisters liegen”, sagt Hübsch. Bislang ist lediglich die Haustüre in die Denkmalliste eingetragen. Diese zu erhalten, wird aber auch nicht das Problem sein.

Ursprünglicher Artikel vom 28. Oktober mit der Überschrift: „Damit geht ein Stück Rottach verloren“
Der Gasthof Glasl in der Rottacher Karl-Theodor-Straße gehört zu den traditionsreichsten Gaststätten im Ort. Jahrzehnte hat ihn die Familie Lentner betrieben. Doch damit ist nun Schluss.

Die Gastwirtschaft wird abgerissen und weicht einer Wohnbebauung, so will es der Eigentümer. Die Gemeinde würde das gerne verhindern, doch die Rechtslage ist eindeutig.

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Da sich das Grundstück in einem reinen Wohngebiet befindet, muss die Gemeinde dem geplanten Abriss zustimmen.

Insgesamt zwei Mehr- und zwei Einfamilienhäuser sollen auf dem Grundstück in der Karl-Theodor-Straße 48 in Rottach-Egern entstehen. Entsprechende Pläne musste der Rottacher Ortsplanungsausschuss vergangene Woche zähneknirschend absegnen.

Eigentümer Wolfgang Lentner hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht. „Wir hätten das gerne anders gehabt, haben aber keine Chance, dagegen vorzugehen“, erklärt Rottachs Bürgermeister Franz Hafner.

Eine Gaststätte im reinen Wohngebiet

Da sich das Grundstück laut Flächennutzungsplan in einem reinen Wohngebiet befindet, muss die Gemeinde dem Ende der Gastwirtschaft zustimmen. Zuvor habe man laut Hafner jedoch einiges versucht, um den Abriss zu verhindern. Es wurde beispielsweise überprüft, ob dort Denkmalschutz vorliegt, was aber nicht der Fall ist.

Dann wollte die Gemeinde einen Bebauungsplan zum Erhalt der Wirtschaft und damit eine Veränderungssperre – wie Tegernsee beim Lieberhof – in Gang setzen, auch das erwies sich aber als rechtlich nicht haltbar. Massiven Regressansprüchen wären Tür und Tor geöffnet, betont Hafner.

Zum Schluss ist die Gemeinde dann sogar selbst an Brauereien herangetreten, um zu sehen, ob Interesse besteht, den Grund zu erwerben und weiterhin eine Gastwirtschaft zu betreiben. Auch hier hatte man indes keinen Erfolg.

Eigentümer ist sich schon lange sicher

Für Eigentümer Wolfgang Lentner steht demgegenüber schon länger fest, den Gaststättenbetrieb aufzugeben. „Den Entschluss habe ich schon vor ein paar Jahren gefasst“, erklärt Lentner. Jetzt hat er sich entschieden, das Grundstück an einen Bauträger, die Tegernseer Grund Immobilien aus Tegernsee, zu verkaufen. Über die genaue Summe will er aber nichts sagen.

Nachdem die Gemeinde dem Antrag zugestimmt hat, liegt dieser nun beim Landratsamt in Miesbach. Als oberste Baubehörde hat man dort das letzte Wort. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage, die das Grundstück als reines Wohngebiet vorsieht, ist allerdings nicht zu erwarten, dass sich das Landratsamt dem Bauantrag widersetzt. Für Rottachs Bürgermeister Franz Hafner steht daher fest:

Mit dieser Traditionsgaststätte geht auch ein Stück Rottach-Egern verloren.

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