Vor 38 Jahren, hatte der Gmunder Gemeinderat beschlossen, jeder Mutter zur Geburt ihres Kindes einen einmaligen Betrag in Höhe von 300 Mark zu zahlen. Das Geld wird auf einem Sparbuch bei der Sparkasse angelegt und ist für sechs Jahre lang gesperrt.
Einzige Bedingung dieser finanziellen Zuwendung war, dass die Mutter nach der Geburt mindestens ein Jahr lang ihren Hauptwohnsitz in Gmund hat. Auf diesen Passus sollte nun auf Anregung der Verwaltung verzichtet werden. „Der Verwaltungsaufwand ist einfach zu hoch“, begründete Kämmerer Georg Dorn den Wunsch.
200 Euro für jedes Neugeborene
Einstimmig beschloss das Gremium, die bisherige Regelung dahingehend zu ändern, dass eine Frau, die ein Kind zur Welt bringt, nur noch zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in Gmund haben muss. Sie darf auch dann das Geld behalten, wenn sie woanders hinzieht. Dies wurde bislang nicht so gehandhabt.
Im Zuge dessen schlug Bürgermeister Alfons Besel (FWG) vor, diese Zuwendung auf 200 Euro zu erhöhen. Auch damit war das Gremium einverstanden.
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