Gegen Lücken auf dem Friedhof

Die Lücken zwischen den Gräbern auf dem Wiesseer Friedhof neben der Kirche Maria Himmelfahrt werden immer größer. Derzeit sind über 100 Plätze frei.

Im Wiesseer Gemeinderat wurde jetzt daher darüber debattiert, ob die derzeitige Friedhofssatzung noch zeitgemäß ist. Am Ende sprach man sich einstimmig für eine Liberalisierung der Bestimmungen aus. Denn die Zeiten haben sich auch in Bad Wiessee geändert.

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Auf dem Wiesseer Friedhof entstehen zwischen den Gräbern immer mehr Lücken.

Vor einigen Jahren war die Situation eine komplett andere. Gerade in den 80er- und 90er-Jahren stieg die Nachfrage nach einer Grabstätte auf dem Friedhof in Wiessee stark an. In dieser Zeit wurde er auch zweimal erweitert. Da der Platz auf dem Friedhofsgrundstück jedoch begrenzt ist, beschloss die Gemeinde damals, nur in Bad Wiessee wohnhaften Personen ein Grabrecht einzuräumen.

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“Aktueller Entwicklung Rechnung tragen”

Man habe bislang eine “besonders strenge Friedhofssatzung”, betonte Bürgermeister Peter Höß in der November-Sitzung des Gemeinderates. Nun gelte es, die Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Viele Menschen entscheiden sich mittlerweile für eine Feuerbestattung und damit gegen eine letzte Ruhestätte in einem Friedhofsgrab.

Deshalb wurden in letzter Zeit mehr und mehr Gräber aufgelöst, große Freiflächen sind dadurch auf dem Wiesseer Friedhof entstanden. Auch für Hartwig Bayerschmidt (CSU) war daher klar, „dass wir heute eine ganz andere Situation, als vor 30 Jahren haben“.

Bezug zu Bad Wiessee als Voraussetzung

Unter den verschwindenden Gräbern leide heute auch der Gesamteindruck des Friedhofs. Viele der ungenutzten Grabstätten würden nicht mehr gepflegt und verfallen. Um dem entgegenzuwirken, wurde von der Verwaltung daher eine Liberalisierung der bislang sehr strengen Friedhofssatzung beantragt. So sollen Wiesseer Bürger künftig die Möglichkeit bekommen, ihre Angehörigen dort zu bestatten, auch wenn diese zuvor selbst nicht in Bad Wiessee gelebt haben.

Ungenutzte Gräber sollen in Zukunft vermieden werden.
Ungenutzte Gräber sollen in Zukunft vermieden werden.

„Es können dann nach wie vor keine Auswärtigen Gräber kaufen. Ein Bezug zu Bad Wiessee muss also auch in Zukunft vorhanden sein“, so Höß weiter. Am Ende stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Anpassung der Friedhofssatzung. Die darin festgelegten Gebühren bleiben von der Änderung unberührt.

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