Geht das Floß bald baden?

Die Gemeinde glaubt nicht mehr wirklich an das Badefloß vor dem Tegernseeufer. Es sei denn, es bildet sich eine „Bavarian Baywatch“.

Im vergangenen Sommer hatte es an der Uferanlage in Seeglas kein Floß gegeben / Quelle: Archivbild

Im vergangenen Sommer waren Badeinseln und Rutschen von öffentlichen Bädern am See verschwunden. Die Gmunder hatten im Juli beschlossen, das Floß vom TÜV begutachten zu lassen, einen Gutachter hinzuzuziehen und die Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor es wieder auf dem See eingebracht werden kann.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Grund für das Badefloß-Verbot damals war ein Urteil, welches im Jahr 2017 vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällt worden war. Geschäftsleiter Florian Ruml erinnerte in der gestrigen Gemeinderatssitzung noch einmal an den vergangenen Juli. Auf einen Punkt gebracht, heißt dies, dass die Eigenverantwortung der Besucher immer mehr in den Hintergrund gerate, während die Gemeinden für Badeunfälle an ihren Seebädern haften.

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Dies erbgibt sich aus der sogenannten “umgekehrten Beweislast” aus dem Urteil. Die Gemeinden müssen also beweisen, dass sie nichts hätten tun können, um einen potenziellen Unfall zu vermeiden. Andernfalls drohen strafrechtliche sowie finanzielle Folgen für die Kommunen. Bürgermeister oder Gemeinderat müssten geradestehen. Was laut Rumls Worten andernorts bereits passiert sei. Nun hatte sich der Geschäftsleiter noch einmal im Detail schlau gemacht und berichtete über die Ergebnisse. Einerseits hätte sich das Risiko, in eine Haftpflicht zu kommen, erhärtet, warnte er.

„Leider gibt es keine neuen Erkenntnisse, dass man das Floß ohne Badeaufsicht verwenden kann.“ Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) sei da das Maß aller Dinge, da sie anerkannte Richtlinien herausgebe und laut Anfrage heißt dies: kein Floß ohne Aufsicht. Auch in Rottach-Egern hätte man diese Erfahrung gemacht, so Ruml. Die Kollegen dort hätten das ganze anwaltlich überprüfen lassen, wie eine Information des Rottacher Geschäftsleiters ergeben hätte.

Baywatch könnte Badefloß ermöglichen

Für den Fall der Fälle hatte Ruml den Fall durchgerechnet, man finde Aufsichtspersonen, die die Unfallgefahr am Floß verhindern könnten. Als Badesaison legte er den Zeitraum von 1. Juni bis 31. August zugrunde, mit einer täglichen achtstündigen Badezeit von 10 bis 18 Uhr, unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Regentage. So kam Ruml darauf, dass es sechs Minijobber bräuchte, um eine Aufsicht während der Badezeit zu gewährleisten. Für diesen Job bräuchte man eine Ausbildung zur „Fachkraft im Badewesen“ oder gleichwertig.

Obwohl Ruml offenbar wenig Hoffnung hat, sechs Leute zu finden, denn „es gibt einen großen Fachkräftemangel in dem Bereich“, nannte er die Kosten, die im Fall der Fälle für‘s Personal anfallen würde – nämlich insgesamt 6.900 Euro zuzüglich Zuschläge. Zugrundegelegt hatte Ruml die geltende Entgeltstufe mit 14,85 Euro pro Arbeitsstunde und einer Arbeitszeit von 30 bis 40 Monatsstunden je Minijobber. Außerdem bräuchte es noch ein Boot, um das Floß auf den See und wieder heraus zu bringen.

7.800 Euro würde im übrigen ein Gutachten kosten, falls man es beansprucht, meinte er. Wenn es nach Ruml geht, wäre wohl der rationellste Vorschlag: Man verzichtet auf das Badefloß. Bürgermeister Alfons Besel (FWG) fasste zusammen: Das Badefloß sei eine kommunale Einrichtung, die entsprechend beaufsichtigt werden muss. Er drückte sein Bedauern aus, für die bedauerliche gesellschaftliche Entwicklung, in der keiner Eigenverantwortung übernehmen wolle und gesetz eines Unfalles ein Schuldiger her müsse. „Wir haben alles hinterfragt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nicht darstellbar.“

Bademeister – bewerbt euch!

Nichtsdestotrotz wollten die Mitglieder des Gemeinderates nicht gleich kleinbeigeben. Franz von Preysing (CSU) sprach sich nach wie vor dafür aus, einen Aufruf nach einer „Bavarian Baywatch“ (Wording der TS-Redaktion, dieser Begriff fiel in der Sitzung nicht!) zu machen. „Ich finde das sehr schade, aber noch schader, dass wir nicht mal diese Ausschreibung machen. Ich beantrage, das zu probieren.“ Auch Christine Zierer (FWG) sprach sich weiterhin dafür aus, zum Bewerben als Badeaufsichten aufzurufen.

Vize-Bürgermeister Georg Rabl (FWG) warnte vor den Kosten, die da auf die Gemeinde zukämen: „Wir brauchen jemanden, der das Boot raus- und reinzieht und verankert. Da bekommen wir einen Rattenschwanz an Kosten. Das ist nicht gerechtfertigt.“ Rational gesehen müsste man für den Verzicht auf das Floß stimmen, meinte Josef Stecher (FWG). Der Geschäftsleiter hat alles eingehend geprüft, das hätte er bewiesen.

Jedoch hätte man versäumt, auch einmal in andere Richtungen zu denken. Es gehe hier immer nur um ein Floß aus Holz oder Metall. Dabei gäbe es auch Bademöbel in Leichtbauweise. Beispielsweise zum Aufpusten. Zahlreiche Bäder hätten solche, die den Vorteil der Mobilität mit sich brächten und beispielsweise nur samstags und sonntags auf dem See sein könnten. Das spare dann auch Kosten in der Aufsicht.

Stecher rief alle Jungbürger auf, sich zu einer Projektgruppe zusammenzutun, um dem Badespaß eine neue Richtung zu geben. Bis sich der Beschluss, aus den oben genannten Gründen auf das Badefloß zu verzichten, erfüllen könnte, gibt das Gremium dem Bademöbel noch eine Chance. Mit seinem Aufruf, geeignete Badeaufsichts-Personen sollen sich bei der Gemeinde bewerben.

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