Kreuz weg – Leben wird sicherer

Manch einer hat es vielleicht schon bemerkt. Das Kreuz am Strandbad Hubertus fehlt. Nein, nicht ein Kruzifix, ein Badekreuz. Auch Badeinseln und Rutschen sind von den öffentlichen Strandbädern am Tegernsee verschwunden. Was soll denn das?

Das Kreuz am Hubertus. Jetzt liegt es verwaist neben dem Wasserwachtsgebäude.

2017 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Von jetzt an jetzt haften Gemeinden für etwaige Badeunfälle an ihren Seebädern. Das betrifft natürlich auch unsere Seegemeinden Gmund, Rottach, Bad Wiessee und Tegernsee besonders.

Grund für das Urteil ist ein Fall aus dem Jahre 2010. Damals hatte sich ein 12-jähriges Mädchen unter Wasser in einer Boje verfangen und drohte zu ertrinken. Das Kind war minutenlang unter Wasser, bis die Badeaufsicht es bemerkte und das Kind aus dem Wasser zog. Das Mädchen überlebte, trug jedoch irreparable Hirnschäden davon. Die Familie des Mädchens verklagte daraufhin die Gemeinde auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Am Ende stellte der Bundesgerichtshof einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß der Badeaufsicht fest und konkretisierte daraufhin die Pflichten.

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Laut dieser herrscht bei Badeunfällen eine sogenannte “umgekehrte Beweislast”. In der Praxis bedeutet das, dass nicht die Schuld eines Angeklagten nachgewiesen wird, sondern dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Die Gemeinden müssen also beweisen, dass sie nichts hätten tun können, um den Unfall zu vermeiden.

Wie unsere Gemeinden damit umgehen

Auch unsere Gemeinden rund um den See haben Badestellen, für die sie haften. Nach und nach wurden deshalb auch am Tegernsee Maßnahmen ergriffen, die vor Unfällen schützen sollen. Zunächst haben einige Gemeinden Badeinseln oder Badekreuze entfernt, um so das Unfallrisiko zu minimieren. Mancherorts wird jetzt sogar darüber beraten, ob auch Stege abgerissen werden müssen.

In Wiessee liegt seit diesem Sommer jedenfalls das große Holzkreuz, das bisher am Badestrand am Hubertus schwamm, verwaist neben dem Haus der Wasserwacht. Die Gemeinde bestätigt auf Nachfrage, dass das Kreuz wegen eines zu hohen Haftungsrisikos abmontiert wurde. Es wird wohl auch nicht wieder aufgestellt werden, so Geschäftsleiter Hilmar Danzinger. In Wiessee sei derzeit sogar der Steg auf dem Prüfstand.

In Gmund werden voraussichtlich keine Stege dran glauben müssen, so der Geschäftsleiter Florian Ruml. Das Badefloß in Seeglas sei bereits zusätzlich gesichert worden. Trotzdem ist auch hier noch nichts final entschieden. Ruml erklärt:

 

Darüber ob das Floß am Seeglas bleiben darf, werden wir in einem Gremium oder Gemeinderat entscheiden.

 

In Rottach geht man, klar, radikaler vor. An der Ringseeanlage wurden beide Badeinseln entfernt. Man will hier kein Risiko eingehen und Unfälle vermeiden. Einen extra Bademeister zu engagieren, der an den öffentlichen Stränden ein Auge auf die Sicherheit hat, ist für die Gemeinden keine Option. Schließlich seien die Strände öffentlich zugänglich und 24 Stunden am Tag betretbar.

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