Rush Bar: Ex-Chef droht Gefängnisstrafe

Die Rush Bar in Rottach-Egern bleibt ein Fall für die Behörden. Nach der Debatte, ob es sich bei dem Lokal um eine Bar oder eine Diskothek handelt, mussten sich nun der ehemalige Besitzer sowie der frühere Geschäftsführer vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Veruntreuung von Löhnen in über 30 Fällen. Dem Ex-Chef droht sogar eine Haftstrafe.

Die Rush Bar in Rottach-Egern sorgt weiter für Schlagzeilen.
Die Rush Bar in Rottach-Egern sorgt weiter für Schlagzeilen.

Im Oktober 2014 öffnete die Rush Bar nach langem Hin und Her wieder ihre Pforten. Vorausgegangen waren ein Streit mit den Anwohnern wegen Lärmbelästigung und eine endlose Debatte mit dem Landratsamt, ob das „Rush“ als Bar oder als Diskothek zu werten ist.

Nun mussten sich der ehemalige Besitzer Alexander W. sowie der frühere Geschäftsführer Thomas S. wegen einer ganz anderen Sache vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, zahlreiche Angestellte nicht oder nicht in ausreichender Form der Sozialversicherung gemeldet zu haben. Dadurch sei ein Schaden von insgesamt 39.000 Euro entstanden. Am vergangenen Dienstag befasste sich das Miesbacher Amtsgericht mit der Sache.

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Gegenseitige Schuldzuweisungen

Es geht um Vorfälle aus den Jahren 2012 und 2013. Damals waren Alexander W. der Besitzer und Thomas S. unter anderem Geschäftsführer der Rush Bar. „Herr S. hatte die Aufgabe, vor Ort zu sein und die Mitarbeiter auszusuchen“, schilderte der Anwalt das damalige Tätigkeitsfeld seines Mandanten. Er bestimmte demnach, wer angestellt wurde und wer nicht.

Die Namen und Meldedaten übermittelte S. dann an Inhaber Alexander W. und dessen Buchhalter Ralf R. „Alexander W. ist kein Gastronom. In der Zeit, in der er gesundheitlich angeschlagen war, wurde Ralf R. damit beauftragt, seine Interessen zu vertreten. Auch die Buchhaltung wurde von ihm gemacht“, so der Rechtsbeistand von Alexander W. Bei einem Besuch vor Ort stellte R. dann jedoch Unregelmäßigkeiten fest. Dazu dessen Aussage vor Gericht:

Eine der Angestellten, die dort arbeitete, war mir namentlich nicht bekannt, obwohl ich die Buchhaltung machte und alle Verträge kannte.

Zudem musste er feststellen, dass Geld in der Kasse fehlte. R. bezifferte den Fehlbetrag auf rund 15.000 Euro. Nach weiterer Recherche fand er heraus, dass statt der zehn gemeldeten Angestellten tatsächlich über 30 in der Rottacher Bar beschäftigt waren.

Ähnliche Erkenntnisse sammelten auch der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung bei Routineüberprüfungen. Ermittlungen und der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt war die Folge.

Wer war für die Meldung verantwortlich?

Nun musste das Amtsgericht klären, wer dafür die Schuld trägt. Der ehemalige Besitzer Alexander W. oder der frühere Geschäftsführer Thomas S. Beide beschuldigten sich zunächst gegenseitig. Der Ex-Chef gab an, alle relevanten Unterlagen an die Buchhaltung übergeben und sich dann darauf verlassen zu haben, dass die Angestellten auch korrekt gemeldet werden. Der Inhaber hingegen betonte, man habe alle erhaltenen Unterlagen an die Behörden weitergegeben.

„Ich habe befürchtet, dass das Hauen und Stechen jetzt losgeht. Geht es nach Ihnen beiden, gibt es zwei Freisprüche. Aber damit wird sich die Staatsanwaltschaft nicht zufriedengeben“, so der Vorsitzende Richter Walter Leitner.

Leitner hakte dann weiter nach und wollte von den Beschuldigten wissen, wie es sein könne, dass selbst die gemeldeten Angestellten zum Teil mehr Geld ausbezahlt bekamen, als offiziell angegeben wurde. Darauf hatten jedoch beide keine Antwort.

Im Sitzungssaal 2 des Miesbacher Amtsgerichts wurde gestern verhandelt.
Im Sitzungssaal 2 des Miesbacher Amtsgerichts wurde vergangenen Dienstag verhandelt.

Am Ende sahen Staatsanwaltschaft und Richter den Großteil der Schuld eher bei Thomas S. Dieser sei in Eigenregie dafür verantwortlich gewesen, wer eingestellt und welche Unterlagen an die Buchhaltung weitergegeben wurden. Alexander W. habe darüber hinaus sofort versucht, die Situation aufzuklären, als er vor Ort Unregelmäßigkeiten festgestellt habe, befand der Richter.

Zudem zeigte dieser sich kooperativ und reichte alle Unterlagen an die Behörden weiter. Trotzdem könne W. sich als Inhaber seiner Verantwortung nicht gänzlich entziehen, nur weil er einen Geschäftsführer eingesetzt hatte, so der Richter weiter. Alexander W. wurde daher zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

Thomas S. droht drastische Strafe

Was mit Thomas S. passiert, ist derweil noch unklar. „Auf den ersten Blick könnte es Schlamperei gewesen sein. Bei diesem Ausmaß deutet jedoch einiges auf eine gewisse Systematik hin“, betonte der Staatsanwalt. Bei einem weiteren Gerichtstermin Anfang Mai werden nun weitere Zeugen vernommen. Darunter auch die Buchhalterin, die sich im Jahr 2012 unter anderem um die Rush Bar gekümmert hatte.

Sollte sich der Verdacht auf Veruntreuung gegen Thomas S. erhärten, droht ihm eine hohe Strafe. „Eine Geldstrafe wäre schon ein Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft“, so der Vorsitzende Richter. Erschwerend komme hinzu, dass S. bereits vorbestraft sei. „Angesichts zweier einschlägiger Verurteilungen sind wir hier nahe an einer Freiheitsstrafe“, so Richter Leitner weiter. Im Falle einer Verurteilung könnte diese entweder zur Bewährung ausgesetzt werden, oder aber direkt in eine Gefängnisstrafe münden.

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