Gemeinde diskutiert über Erlass einer Satzung für besonderes Vorkaufsrecht

Mit Spannung darf am Donnerstagabend die Gemeinderatssitzung in Bad Wiessee erwartet werden. Dort könnten die Gemeinderäte eine für die Zukunft des Ortes weitreichende Entscheidung treffen.

Denn es geht auch um den Erlass einer Satzung, welche der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke auf dem Ortsgebiet einräumt. 2009 hat Bad Wiessee laut Bauamtsleiter Helmut Köckeis schon einmal eine solche Satzung erlassen. Von dem Vorkaufsrecht allerdings nie Gebrauch gemacht. Doch das könnte diesmal anders laufen.

Wiessee hat vieles vor

Bad Wiessee hat in nächster Zeit einiges vor. Bereits vollzogen ist der Kauf des Jodschwefelbad-Areals, das innerhalb der nächsten beiden Jahre wieder an einen Investor verkauft werden soll.

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Auch hat der Gemeinderat Ende 2011 extra den Städteplaner Eberhardt von Angerer aus München damit beauftragt, für das 68,6 Hektar große Gebiet „Ortskern mit Kurviertel“ auf ortsgestalterische Chancen zu analysieren. Dazu gehören neben gemeindeeigenen Flächen, wie dem Rathaus, das eben genannte Jodschwefelbad-Areal und der Seepromenade, unter anderem auch viele Geschäfte und kleine wie große Beherbergungsbetriebe entlang der Adrian-Stopp-Straße.

Ziel der Gemeinde ist es, durch die Analyse in ein staatlich subventioniertes Förderprogramm aufgenommen zu werden. Und die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten, sei laut von Angerer für Wiessee durchaus gegeben. Denn die Mängelliste des Städteplaners für das Untersuchungsgebiet ist lang.

“Vorkaufsrecht auf Grundstücke mit großem planerischen Interesse”

Aber was hat das jetzt mit dem möglichen Beschluss der Gemeinde zu tun, eine neuerliche Satzung auf ein Vorkaufsrecht zu erlassen? Bauamtsleiter Helmut Köckeis spricht davon, dass eine Gemeinde so für “bestimmte Gebiete mit für sie großem planerischen Interesse” ein Vorrecht auf Kauf habe.

Wenn also ein Immobilieneigentümer eines der in der Vorkaufsrechtssatzung verankerten Grundstücke an einen dritte Person verkaufen möchte, hat die Gemeinde die Möglichkeit, zu intervenieren und selbst den Kauf zu tätigen. “Zu genau den gleichen Konditionen, wie eigentlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart”, erklärt Köckeis und ergänzt: “Wenn jemand auf dem Gemeindegebiet etwas verkaufen will, müsse dies dem Rathaus über einen Notar grundsätzlich mitgeteilt werden.”

Der Hauptgrund ist dabei beispielsweise der Erhalt von Geschäftsflächen oder Gästehäusern, die andernfalls einer Wohnbebauung zum Opfer fallen könnten. Ob die Gemeinde von ihrem Vorrecht auf Erwerb eines in der Satzung verankerten Grundstücks dann auch tatsächlich Gebrauch macht, sei laut Köckeis aber dahingestellt. Seit dem Erlass im Jahr 2009 an der Münchner Straße zwischen Lindenplatz und der Abzweigung zum Rohbognerweg hat man das Vorkaufsrecht – wie oben geschrieben – nicht gezogen.

Doch das könnte sich bald ändern. Denn Köckeis meinte auf Nachfrage: “Es gibt Grundstücke von großem Interesse.” Ob hier auch das ehemalige Hotel Lederer mit inbegriffen sei, das die Münchner Firma RDR im Oktober 2011 erworben hat und womöglich doch wieder weiterverkaufen möchte, bleibt indes ungeklärt.

Außerdem stehen auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Donnerstag ab 18:30 Uhr folgende Punkte:

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