Gericht entscheidet über Bauer in der Au

Der Eigentümer des Bauer in der Au, Franz Josef Haslberger, will auf seinem Grundstück seit Jahren einen historischen Gutshof errichten. Die Gemeinde Bad Wiessee und das Landratsamt Miesbach haben das bisher abgelehnt.

Haslberger ist damit nicht einverstanden und hat Klage beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. In wenigen Wochen steht der Gerichtstermin an.

1971 zerstörte ein Feuer nach einem Blitzschlag den Bauer in der Au, zu dem ein Jagdrevier von 480 Hektar gehört. Haslberger möchte diesen 61 Meter langen Historischen Hof wieder errichten.
1971 zerstörte ein Feuer nach einem Blitzschlag den historischen Bauer in der Au. Franz Josef Haslberger möchte den 61 Meter langen Hof wieder errichten.

Am 1. Oktober ab 16 Uhr, und damit wesentlich früher als ursprünglich geplant, befasst sich nun das Verwaltungsgericht München mit der Klage von Franz Josef Haslberger gegen den Freistaat Bayern. Dem Kläger wurde ein Wiederaufbau des 1971 abgebrannten Einfirsthofes Bauer in der Au sowohl vom Landratsamt, dem Amt für Landwirtschaft sowie der Gemeinde Bad Wiessee abgelehnt.

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Begründung: Haslberger konnte mit einer überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes im Außenbereich nicht überzeugen. Zudem wäre sonst ein Abriss des bestehenden Gasthofes nötig gewesen. Haslberger war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte. Nun muss der Freisinger Baustoffunternehmer am 1. Oktober das Verwaltungsgericht München in einer mündlichen Verhandlung vom Bauer in der Au überzeugen.

Richtungsweisende Verhandlung

Beigeladen zu diesem Ortstermin ist auch die Gemeinde Bad Wiessee, deren Bürgermeister Peter Höß von dem Termin noch keine Kenntnis hat. „Zudem“, so Höß auf Anfrage gegenüber der TS, „ist dies eine Entscheidung des Gerichts. Ich halte mich da völlig raus. Die Klage richtet sich auch nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde.“

Aus München anreisen wird die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts unter der Vorsitzenden Richterin Cornelia Dürig-Friedl. Nach dem sogenannten Augenschein und der darauffolgenden mündlichen Verhandlung soll dann noch vor Ort das Urteil verkündet werden. Rechtsmittel dagegen sind nach der schriftlichen Urteilsbegründung möglich.

Bauer in der Au bleibt weiter zu

Das beliebte Ausflugslokal Bauer in der Au bleibt derweil weiter geschlossen. Und das obwohl der Eigentümer laut Aussage des Landesamtes den Betrieb jederzeit wieder aufnehmen könnte. Eine beantragte Erweiterung der Gaststätte ist vom Landratsamt genehmigt. Zudem laufen derzeit umfangreiche Arbeiten zum Bau einer Tiefgarage.

Seit Tagen wird mit schwerem Gerät und einem Kran das Loch im Berg für die Tiefgarage erheblich erweitert. Bewilligt hatte die Gemeinde Bad Wiessee die unterirdischen Stellplätze bereits 2008. Platz für sieben Autos, eine Hackschnitzelheizung und mehr Lagerräume für die Gastronomie soll so entstehen.

Hinter dem Bauer in der Au entsteht derzeit eine Tiefgarage.
Hinter dem Bauer in der Au entsteht derzeit eine Tiefgarage.

Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts, davon geht man in Wiessee aus, wird Haslberger den Gasthof nicht wieder öffnen. Der Eigentümer hat Bürgermeister Höß bereits in früheren Gesprächen deutlich gemacht, dass er als Bauherr vor weiteren Investitionen Klarheit brauche. „Haslberger hat argumentiert, solange die Entscheidung offen ist, ob er seinen Einfirsthof bauen darf oder nicht, solange wird er nicht in den bestehenden Bauer in der Au investieren“, erklärte der Wiesseer Bürgermeister bereits vor ein paar Tagen.

Haslbergers Clinch mit den Ämtern

Die Causa Bauer in der Au ist nur eines von vielen Scharmützeln, die sich der Freisinger Unternehmer in den vergangenen Jahren mit den Behörden geliefert hat. Über seine Söllbachau-Alm in Bad Wiessee verhängte das Landratsamt einen Baustopp wegen nicht genehmigter Aus- und Umbauten. Ein ähnliches Schicksal könnte nun auch seinen Futterstadel zur Rotwildfütterung ereilen.

Mehr Glück hatte Haslberger vor einigen Jahren in seinem anderen Jagdrevier im Erdinger Moos. Das Verwaltungsgericht München entschied 2002, dass er seine Jagdhütte im Naturschutzgebiet Zengermoos um 60 Quadratmeter erweitern durfte. Die Kammer entsprach damit im vollen Umfang den Wünschen des Bauherrn und Besitzers des Naturschutzgebietes und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit.

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