Gericht gibt Unfallopfer die Schuld

Im März 2015 verunglückte Ines B. beim Rodeln auf der Wallberg-Strecke. Nach fünf Operationen kämpft sie immer noch mit ihrer Gesundheit. Sie reichte Klage gegen die Bahnbetreiber ein. Heute wurde das Urteil bekannt gegeben.

Vorsorglich wird die Telefonnummer der Bergwacht am Start der Wallberg-Bahn schon angegeben. Sie wird immer öfter benötigt. / Foto: K. Wiendl

Im März 2015 war Ines B. auf der Rodelstrecke am Wallberg unterwegs. Die 29-Jährige flog mit ihrem Schlitten an einer 180-Grad Kurve aus der Bahn und stürzte 15 Meter in die Tiefe. Dabei zog sie sich mehrere Brüche und Sehnenabrisse zu. Noch heute leidet sie unter den Verletzungen und sitzt im Rollstuhl.

Sie reichte Klage gegen die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH ein und forderte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 96.000 Euro. Am 26. April wurde der Fall vor dem Landgericht München II behandelt. Schon damals sah das Gericht eine Mitschuld bei der Klägerin, dennoch gab es auch Kritik für die Bahnbetreiber.

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Heute Nachmittag wurde nun das Urteil bekannt gegeben. Wie die Sprecherin Ulrike Fürst erklärt, habe das Gericht ausführliche Beweise erhoben. Es gab eine Besichtigung der Rodelstrecke und Vernehmungen mehrerer Zeugen, darunter auch der Begleiter der Klägerin. Zwar räumt die Richterin ein, dass es sich bei besagter Kurve um eine Schlüsselstelle handelt, dennoch habe die Wallbergbahn nicht ihre Pflichten verletzt.

Verantwortung liegt bei Unfallopfer

Grundsätzlich hat die Wallbergbahn nämlich die Verkehrssicherungspflicht und muss vor sogenannten „atypischen Gefahren“ warnen. Einfach ausgedrückt: die Betreiber der Bahn müssen Rodler vor Gefahren warnen, die über die üblichen Risiken hinausgehen. So zum Beispiel, wenn eine Schlüsselstelle wie eine scharfe Kurve derart vereist ist, dass für Schlittenfahrer die Gefahr besteht, nicht mehr bremsen zu können.

Die Sprecherin erklärt: „Es besteht kein Zweifel, dass es sich bei der streitgegenständlichen Kurve angesichts der Beschaffenheit der Bahn zum Unfallzeitpunkt um eine Schlüsselstelle in dem vorgenannten Sinne handelte.“ Die besagte Unfallstelle sei die engste Kurve auf der gesamten Strecke. Dennoch konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass die Bahn ihrer Warnpflicht nicht nachgekommen sei.

„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war für den Rodler schon relativ frühzeitig erkennbar, dass es sehr gefährliche Folgen nach sich ziehen kann, wenn man aus einer Kurve hinausfliegt.“ Es sei demnach möglich gewesen, bei besonnener Fahrweise den Schlitten in der steilen Kurve zu kontrollieren. Der zuständige Richter Richter Joachim Brose kam deshalb zu dem Beschluss, dass es in der Verantwortung von Ines B. lag, „bei Überforderung die Fahrt abzubrechen.“ Damit wurde die Klage der 29-Jährigen abgewiesen.

Lesen Sie hier alle Hintergrundinformationen und die Zeugenaussagen im Prozess.

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