Josef Höß ist einer der Cousins des Wiesseer Bürgermeisters Peter Höß. Doch noch mehr ist er der Sperrhofbauer. Ein gestandener Landwirt, flexibel in seinen Auslegungen, nie verlegen um eine spontane Antwort und vor allem ein streitbarer Mann. Seit 2011 liegt Höß mit den Behörden auf Kriegsfuß.
Es geht vordergründig um einen Stadel, aber im Kern geht es mittlerweile darum, dass einer “den da oben” zeigt, dass man das Recht sehr weit ausreizen kann, wenn man nur einen langen Atem hat. Doch der Reihe nach.
Die Geschichte des Schwarzbaus
Die zwei Stadel des Josef Höß haben in Bad Wiessee schon für viel Aufsehen gesorgt. Den ersten stellte Höß 2009 neben sein Anwesen. Das ärgerte damals nur die Anwohner, der Blick auf den See sei nicht mehr der gleiche, hieß es. Doch die landwirtschaftliche Privilegierung half Höß bei der Genehmigung für den ersten Stadel. Als er begann, das zweite Gebäude auf sein Grundstück zu stellen, ging das dann nicht mehr gut.
So hatte das Landratsamt Miesbach bereits unmittelbar vor Baubeginn des zweiten Stadel im Mai 2011 einen sofortigen Baustopp verhängt. Der Landwirt wollte das Gebäude als Unterstand für sein Vieh nutzen. Das hielten die Vertreter im Landratsamt für unnötig. Mehr als zweifelhaft sei die Notwendigkeit für einen Unterstand in direkter Nähe zu den eigentlichen Stallungen auf dem Hof, so die damalige Begründung.
Daran sah sich Höß aber nicht gebunden, baute einfach weiter und zog wegen des verhängten Baustopps parallel vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Im April 2012 wies das Gericht die Klage von Höß zwar ab, der Stadel durfte aber trotzdem erst einmal stehen bleiben. Höß gab während des Gerichtstermins einen neuen Verwendungszweck für das Bauwerk an.
Er wolle den Stadel als Lagerstätte für Brennholz nutzen, da er für die große Menge an Holz, die er zukünftig jährlich verkaufen wolle, einen angemessenen Platz zum Trocknen und Lagern benötige, das erklärte der Landwirt im April 2012. „Der Holzpreis hat sich erst in den letzten Monaten so entwickelt, dass sich der Bau des 20.000 Euro teuren Stadels rentiert“, erklärte Höß weiter. Der Richter ordnete daraufhin eine Analyse an: Besitzt der Stadel aufgrund der Holzlagerung eine landwirtschaftliche Notwendigkeit?
Ein Erfolg für Höß, denn es verging viel Zeit, bis das vom Gericht angeforderte Gutachten erstellt worden war. „Im August 2013 teilte das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft schließlich mit, dass ein solcher Stadel für den Zweck der Holzlagerung dort nicht erforderlich ist“. Das Landratsamt ordnete daraufhin die sofortige Beseitigung des Bauwerks an – mal wieder. Doch der Stadel blieb stehen – mal wieder. Denn Josef Höß klagte erneut vor dem Münchner Verwaltungsgericht.
Showdown ohne Konsequenzen
Am 1. Oktober 2014 kam es dann zum “Showdown” in der Sterneggerstraße. Wir schrieben damals vor der Verhandlung: “Wahrscheinlich wird es die Entscheidende sein.” Mit der Einschätzung lagen wir falsch. Dabei hätte man auch da schon ahnen können, dass das juristische Stehvermögen des Landwirts noch lange nicht aufgebraucht ist. Dabei lief auch dieser Termin suboptimal für Höß. So besichtigte die zuständige Richterin den kompletten Hof.
„Sie brauchen zwei Gebäude und einen Stall?“, fragte die Richterin ungläubig, ließ sich jedoch vom Landwirt über dessen Pläne belehren. Der Querbau sei nicht nutzbar. Die Durchfahrt brauche er als Abstellraum für seine Traktoren. Der Schafstall sei zu klein, da bekomme er Schwierigkeiten mit dem Tierschutz. 20 Rinder, 30 Schafe sowie 20 Hühner leben derzeit auf dem Anwesen. Die Anzahl der Hühner will der Bauer demnächst auf 200 erhöhen.
Geplant seien für die Zukunft ein Laufstall, eine Direktvermarktung sowie die Errichtung einer Hackschnitzelheizung samt Lagerraum und einer Wohnung für den Hofnachfolger – teils seien die Pläne schon bei den Behörden. All das brauche Platz, so der Sperrhofbauer, der damit offensichtlich auf die Berechtigung anspielte, dass er den zusätzlichen Raum des zu beseitigenden Stadls brauche.
Die Ausführungen von Höß, er wolle den Stadl nun dazu nutzen, nicht mehr Scheitholz, sondern Hackschnitzel darin zu lagern, quittierte die Richterin ebenfalls mit Ablehnung. „Ich wundere mich ganz enorm. Dieses ständige Drehen ist nicht nachvollziehbar.“ Und Sie hatte eine klare Botschaft an Höß: “Der Schuppen muss weg!”
Akzeptiert hat Höß den Richterspruch allerdings nie. Er legte Berufung ein. Und nicht nur das: im Mai 2016 – knapp zwei Jahre nach dem Urteil – ging der Landwirt in die Vollen. Er beantragte die Vergrößerung des Stadels – um das Doppelte. Der Antrag, um eine Hackschnitzelheizung, Schafe und einen Traktor unterzubringen, wurde im Wiesseer Bauaussschuss einstimmig abgelehnt.
Doch nun kommt es zur erneuten Verhandlung. Das Verwaltungsgericht um Richterin Dürig-Friedl ist am 28. September erneut vor Ort in der Sterneggerstraße. Es geht unter anderem um das bereits verhängte Zwangsgeld und um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gericht hat viel Zeit eingeplant. Und die wird es auch brauchen. Denn Höß hat viel vor. Und offensichtlich noch lange nicht aufgegeben.
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