Geschenke zum Wohle des Landkreises

Eigentlich sollte heute nur die von Ex-Sparkassenchef Georg Bromme verteilten „Gelegenheitsgeschenke an die Mitglieder des Vorstands und Verwaltungsrats“ laut Anklage im Wert von 52.600 Euro behandelt werden. Doch der knapp 70-Jährige machte daraus im Landgericht wieder einen Rückblick auf seine Wohltätigkeiten für den Landkreis Miesbach.

Georg Bromme bestreitet Vorteilsannahme / Archivbild

Glaubt man seinem gut halbstündigen Vortrag, so ist wohl ohne ihn nichts im Landkreis vorangegangen. In seinen fast 21 Jahren Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse (KSK) habe er in vielen Bereichen finanziell angeschoben. Bevor Bromme ausholte, machte er deutlich, dass ihn seine Anwälte noch von einer Aussage abhalten wollten.

Doch zu viel habe sich in den vergangenen Wochen bei ihm angestaut, „das muss jetzt raus“, verteidigte sich Bromme. Denn der öffentliche Vorwurf, „der Typ hat die Kohle rausgehauen“, treffe ihn schwer. Zumal er sich für all seine Ausgaben das „Ok“ des Vorstands und des Verwaltungsrats, dessen Vorsitzender Jakob Kreidl als Landrat war, einholte. Jeden Monat sei das Sponsoring auf den Tisch gekommen.

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„Weitere Zeugen bringen uns keinen Deut weiter“

Schwer wiegt für Bromme offenbar in der Anklage die Informationsfahrt der Bürgermeister im April 2012 nach Serfaus und Interlaken. Als Kosten werden für die Luxusreise vom Allerfeinsten 85.000 Euro ausgewiesen. Bromme hatte sie initiiert und nur das „Flaggschiff-Hotel“ in Interlaken buchen können. Es musste zudem auch noch ein „James-Bond-Erlebnisausflug“ auf das 3.000 Meter hohe Schilthorn sein. Der Erkenntnisgewinn dieses Ausflugs mit Ehefrauen sollte den Ski-Destinationen Sudelfeld und Spitzingsee dienen, in die die KSK Millionen gepumpt habe.

Das Hotel in Interlaken / Foto: Siegfried Platz

Die Kosten der Reise entsprachen den „geschäftsstrategischen Gründen“. Dies wollte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller so nicht stehen lassen. Diese vorgeschobene Informationsgewinnung „ist ein untauglicher Versuch, denn Interlaken kann man nicht mit dem Sudelfeld vergleichen“. Dass dies doch so sei, dafür wollte Brommes Anwältin in einem Beweisantrag weitere Zeugen aus der Schweiz und Österreich anreisen lassen. Der Ankläger hielt nichts davon. Man könne den Tourismus von Interlaken nicht im Landkreis umsetzen. „Weitere Zeugen bringen uns keinen Deut weiter“.

Trotz mäßigem Betriebsergebnis teure Geschenke

Nach Interlaken kam Bromme auf seine Position als Chef der KSK. Diese stellte er als „äußert erfolgreich“ dar, obwohl seine Ausgabenpolitik auch in eigenen Reihen kritisch gesehen wurde. Schließlich hatte die KSK in seiner Amtszeit wegen der zu hohen Ausgaben ein mäßiges operatives Betriebsergebnis. 2011 war die KSK unter Bromme „bayerisches Schlusslicht“. Bromme begründete es damit, dass viele Segnungen im Landkreis ihm zu verdanken seien.

So habe er die Bahnstrecke zwischen Tegernsee und Gmund gekauft und anschließend an beide Gemeinden weiter veräußert. Ihm sei auch die Rettung des Gulbransson-Museums in Tegernsee für 1,5 Millionen Euro zu verdanken und die Tiefgarage in Tegernsee für drei Millionen Euro. Die insolvente Privat-Klinik Jägerwinkel in Bad Wiessee sei von ihm erstanden und an Martin Marianovicz weiter veräußert worden. Der Naturkäserei TegernseerLand habe er mit einer Million Euro auf die Beine geholfen. Es habe bei ihm keine „Ersteigerung einer Immobilie“ gegeben, um sie dann anschließend zu „zerschlagen“.

„Zerrissen“ habe es ihn beinahe, so Bromme, als der Kauf eines „Thermo-Hundebetts“ für 228.90 Euro in der Anklage aufgelistet worden sei. Tatsächlich habe es aber nur 19,99 Euro gekostet. Wenn die Staatsanwaltschaft diesen Kauf als „Blattschuss“ betrachtet, so Bromme, „dann ist dies ein Rohrkrepierer“. Ihm würden Geschenke vorgehalten werden, die er für sich gekauft habe, „doch nichts davon hat die Staatsanwaltschaft genau geprüft“. Aber die Presse habe ihre Schlagzeile gehabt. Dass er viele Artikel aus der Anklageschrift wie eine Gürtelschnalle, einen Gutschein über 1.000 Euro oder eine wertvolle Kamera geschenkt bekommen habe, „passt nicht in das Bild der Ankläger“. Die vier Garnituren „Hirschhorn Besteckmesser“ zu je 842 Euro für das „Brotzeitstüberl“ in der Chefetage seiner KSK hätten sich als Fehlgriff erweisen. „Sie waren nicht spülmaschinentauglich“.

Rennläuferin Rebensburg als wertvolle Werbeträgerin

Breiten Raum nahmen bei Bromme auch die VIP-Karten zur Ski-WM 2011 in Garmisch ein. Da die KSK im Landkreis insbesondere den Wintersport sehr fördere, vor allem Rennläuferin Victoria Rebensburg, sei diesen Ausgaben von je 521 Euro je Ticket für die 30 Teilnehmer zum Riesenslalom gerechtfertigt gewesen. Schließlich habe es sich um eine Informationsreise mit Vorständen, Verwaltungsräten und Bürgermeistern gehandelt.

„Wir wollten Anregungen und Erfahrungen im Bereich des Sports mitnehmen“. Zumal auch Rebensburg eine „hervorragende Werbeträgerin“ mit dem Sparkassen-Logo an der Rennkleidung sei. Etwas Verwerfliches an den hohen Kosten für den VIP-Bereich könne er nicht erkennen, so Bromme. „Soll ich eine Kundenveranstaltung mit Butterbrezen ausrichten“, konterte er. Alle Prüfinstanzen wären damit befasst gewesen. „Niemand nahm Anstoß“, nur der Staatsanwalt.

Eine gute halbe Stunde sprach Georg Bromme heute vor dem Münchner Landgericht / Foto: Klaus Wiendl

Der monierte beim Mitangeklagten und amtierenden Vorstandschef Martin Mihalovits, dass auch er Geschenke Brommes angenommen habe. Dies aber sei seit dem Jahr 2000, in dem er in die Sparkasse kam, gängige Praxis gewesen. „Das war einfach so“. Wenn man zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort gewesen sei, „hat man davon profitiert“. Doch die Manschettenknöpfe laut Anklage für 392 Euro habe er von Bromme zum Geburtstag bekommen. Da er aber dafür keine Verwendung hatte, „habe ich sie gleich zurückgegeben“. Verwundert sei er, so Mihalovits, dass die VIP-Ticktes als Geschenk verbucht wurden, da die Fahrt „ohne Ehefrauen“ nach Garmisch eine Kundenveranstaltung gewesen sei.

Rückenschule für die Vorstandsetage

Auch ein Präventionsprogramm für etwa 15 Führungskräfte der KSK zur Stärkung der Rückenmuskulatur gab es. Es wurde von der Anklage als Geschenk geführt. Bromme begründete die Ausgaben dafür als „Fürsorge“ gegenüber seiner Führungsriege und nicht als „Vorsorge“. Für Mihalovits war es ein gängiges und mehrmaliges „Präventionsprogramm“ außerhalb der Dienstzeit, jedoch kein Geschenk.

Doch mit seinem Amtsantritt im April 2012 habe er diese Ausgabenpraxis „wegen der negativen Außenwirkung“, eingestellt, da er einen Sparkurs eingeschlagen habe, so Mihalovits. Von da ab seien nur noch Kugelschreiber und Blöcke verteilt worden. „Weihnachten gab es bestenfalls noch ein Brotzeitbrettl für 30 Euro“. Die von Bromme veranlassten Leihgaben wie Bilder an das Landratsamt oder Ministerien habe er alle „wieder einsammeln lassen“. Jetzt würden Brommes Geschenke im Keller der Miesbacher KSK-Zentrale lagern.

Kreidl kannte keine „Wertgrenzen“

Für Kreidl war der Wert von Brommes Sachgeschenken „nicht ersichtlich“. Dass sein Korkenzieher 119 Euro, eine Silberdose für sein Amtszimmer über 2.000 Euro, ein Brotzeitbrettl 267 Euro, ein Regenschirm 238 Euro und ein Hirschtuch 248 Euro gekostet hätten, habe er nicht hinterfragt, so Kreidl. „Die Rechtswidrigkeit der Schenkungen war mir nicht bewusst, da sie seit 1972 mit Landrat Wolfgang Gröbl so gepflegt wurden“. Diese Geschenke hätten „niemals Einfluss“ auf seine Tätigkeiten als Landrat und Chef des Verwaltungsrats gehabt. „Ich habe nie um ein Geschenk gebeten oder angefordert“. Ob es denn für ihn „Wertgrenzen“ gegeben habe, wollte das Gericht wissen. „Mir waren keine bekannt“, so Kreidl.

Ex-Vorstand Roland Böck, der zwischen 2009 und 2011 in der KSK tätig war, verteidigte seine Annahme von Geschenken im Wert von „bestenfalls 800 Euro“ damit, dass es bis „zum Auffliegen“ der Sponsoringaffäre im Sparkassengesetz keine Vorgaben, „keinen Orientierungsrahmen“ gab. Als er sein Amt antrat, „waren die Geschenke bereits gekauft“. Er wollte sich nicht, deshalb habe er sie wieder „zurückgegeben“.

Möglicherweise ist der Anklagepunkt „Gelegenheitsgeschenke“ für das Gericht doch nicht so entscheidend, wie von der Staatsanwaltschaft erhofft. Denn deren Bewertung der Dienstfahrt zur Ski-WM ist für die Verteidigung „lebensfremd“ und ein „überzogenes Beispiel“. In einer Woche wird die Verhandlung fortgesetzt.

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