Geständnis in letzter Sekunde

Ihr Mann würde nur schlagen, wenn er getrunken hat, verteidigt eine Frau im April dieses Jahres vor Gericht die körperliche Attacke ihres Ehemannes. Der zweifache Familienvater aus Kreuth soll ihr im betrunkenen Zustand ein Büschel Haare herausgerissen und sie mit dem Kopf gegen einen Tisch geschlagen haben. Jetzt wurde das Urteil gefällt.

Häusliche Gewalt: Ein Kreuther riss seiner Ehefrau ein Büschel Haare aus und schlug sie mit dem Kopf gegen einen Tisch. /Beispielbild

Körperverletzung und Sachbeschädigung – so lautete die Anklage gegen einen 36-jährigen Mann aus Kreuth. Wie berichtet erschien dieser bei der ersten Verhandlung am 26. April dieses Jahres erst gar nicht und dann in Begleitung von zwei Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bad Wiessee. Jetzt wurde die Verhandlung fortgesetzt und ein Urteil gesprochen.

Im Alkoholrausch hatte der angeklagte Rumäne am 21. November vergangenen Jahres nach einer verbalen Auseinandersetzung seiner Ehefrau ein Büschel Haare herausgerissen. Als er kurz darauf die Wohnung verließ, sperrte die Ehefrau die Tür zu und legte sich – zusammen mit den beiden Kindern – ins Bett.

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Ehefrau schweigt

Über die verschlossene Tür war der Angeklagte bei seiner Rückkehr so wütend, dass er sie einschlug, seine Frau an den Haaren aus dem Bett zog und mit dem Kopf gegen einen Tisch schlug. Ein später durchgeführter Alkoholtest beim Angeklagten ergab: 1,42 Promille.

Seine Ehefrau macht vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Und auch der Angeklagte schweigt zunächst. Einzige Zeugin ist eine 46-jährige Polizeibeamtin aus Bad Wiessee. Sie hatte den Fall aufgenommen. Ihr gegenüber hatte der Angeklagte seine Tat bereits zugegeben.

Geständnis in letzter Sekunde

Weil der Angeklagte im Januar dieses Jahres wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erneut auffällig geworden war – also nach der Tat, für die er angeklagt wurde – fordert die Staatsanwältin acht Monate auf Bewährung samt Geldauflage. Plötzlich gibt der Angeklagte alles zu und bestätigt die Aussagen der Polizeibeamtin.

Sein Geständnis in letzter Sekunde kommt ihm zugute. Richter Walter Leitner verurteilt den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Euro.

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