GEZ-Pauschale – ob man will oder nicht!

Ab dem 1. Januar 2013 sind alle gleich: Jeder Haushalt muss dann eine Gebührenpauschale für den theoretischen oder praktischen Empfang öffentlich-rechtlicher Sendungen zahlen. Egal, ob man will oder nicht. Egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht.

Was sich die Politik von dieser “Rundfunkgebühren-Reform” verspricht, was sich für die Gebührenzahler ändert und wem die Reform nützt – wir erklären es.

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…unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist

Mit der Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (PDF) wird ab dem 01. Januar 2013 eine Haushaltspauschale für die Nutzung von Empfangsgeräten eingeführt. Diese soll vieles vereinfachen, verspricht weniger bürokratischen Aufwand und schert aber letztlich nur alle Bürgerinnen und Bürger über einen Kamm. Denn ab 2013 wird nicht mehr pro Gerät mit dessen Besitzer abgerechnet, sondern pauschal pro Wohnung. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt ein Empfangsgerät vorhanden ist und dieses genutzt wird.

Für Haushalte mit mehreren Mitgliedern verspricht diese neue Regelung auf den ersten Blick Entlastung. Erwachsene Kinder oder Oma und Opa, die mit in der Familie leben, werden nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten. Pro Haushalt wird dann der Betrag von 17,98 Euro fällig. Die Anzahl der Geräte spielt keine Rolle mehr.

Weniger Kontrolle – GEZ-Schnüffler überflüssig?

Kurt Beck (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Als einer der großen Pluspunkte der Reform wurde nach ihrem Beschluss im Jahr 2010 der Fakt genannt, dass mit dem neuen Modell ja nicht mehr kontrolliert werden müsse, wie viele Geräte und Personen sich tatsächlich in einem Haushalt befinden.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck formulierte es, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten 2010, so:

Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.

Auch GEZ-Verwaltungsrat-Vorsitzender Hans Färber sieht darin eine “Chance für das  öffentlich-rechtliche Modell – weg von der Kontrolle hin zu mehr Transparenz und Service für die Bürgerinnen und Bürger”.

Die GEZ-Schnüffler wären also zukünftig überflüssig. Der bürokratische Aufwand würde sinken, da keine Geräteauflistungen und ihre An- und Abmeldungen mehr vorgenommen werden müssten. Auch die “Kontaktpersonen” zur GEZ, die Beitragszahler werden insgesamt weniger, da nur noch jeder Haushalt und nicht jeder Besitzer erfasst werden muss.

“Alter Wein in neuen Schläuchen”

Doch wer glaubt, dass damit die Besuche der GEZ-Kontrolleure aufhören, könnte sich täuschen, denn die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen das anders. Bereits 2010, nach dem Beschluss der Reform, teilten sie in einer Stellungnahme ihre Bedenken mit:

Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil hält das neue Finanzierungsmodell gar für “alten Wein in neuen Schläuchen”.

Die Gebührenreform soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland neu regeln. Hinter dem Begriff “öffentlich-rechtliche Sender” verbergen sich elf Rundfunkanstalten mit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen und gut 70 Radiowellen.

Besonders in Zeiten des Internets will der Gesetzgeber durch die neue Reform die öffentlich-rechtlichen Sender absichern. Die technische Entwicklung habe dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel sei.

Aus GEZ wird der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust (Quelle: SWR/Rafael Krötz)

Ab 2013 wird aus der GEZ der AZDBS – ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Klingt das charmanter als “Gebühreneinzugszentrale”? Hört sich vielleicht im ersten Moment weniger bedrohlich an, die kontinuierliche “Beitreibung” wird es weiterhin geben – und das viel einfacher als früher, denn per Definition geht es nicht mehr darum, ob man ein Empfangsgerät hat. Das wird einfach unterstellt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. ARD-Intendant Peter Boudgoust findet die neue Gebührenreform “einfach gerecht” und auch der frühere ZDF-Intendant Markus Schächter betonte, dass der neue Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge.

Allerdings verbirgt diese neue Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch eine nicht zu unterschätzende Mehrverantwortung. Denn sie werden mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Kultur- und Bildungsgütern, wie Schulen, Universitäten und Theatern, gleichgestellt. Und für die kommt nach gesellschaftlichem Konsens die Allgemeinheit auf.

Nachteil: Es wird so gut wie keine Befreiungen mehr geben

Damit hätte Deutschland ab 2013 so etwas wie eine Rundfunksteuer. Kritiker mahnen, dass öffentlich-rechtliche Sender zum Staatsfunk avancieren und trotzdem, weil es ja in der Verfassung vorgeschrieben ist, das Etikett der Staatsferne behalten dürfen.

Kritiker bemängeln außerdem die Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen und eine weitere Verschiebung zum Nachteil der Verleger und Privatsender. Verschärft werde das Problem durch das nach wie vor fehlende Werbeverbot bei ARD, ZDF & Co. Durch Werbung treten die Öffentlich-Rechtlichen in direkte Konkurrenz zu den Privatsendern. Eine zusätzliche Einnahmequelle, die die Wettbewerbsfähigkeit langfristig deutlich beeinflussen kann.

Anlass zur Kritik gibt auch die neue Regelung der Gebührenbefreiung. Der wohl größte Nachteil der GEZ-Reform für Bürgerinnen und Bürger: Es wird so gut wie keine GEZ-Befreiungen mehr geben. Wer weder Fernseher noch Radio besitzt muss genauso viel zahlen wie der Nachbar mit Zweit-Fernseher, Küchenradio und Laptop.

Zukünftig werden nur noch die “finanziell Schwachen” vom Rundfunkbeitrag befreit. Empfänger von Sozialleistungen sowie Studierende und Auszubildende, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen.

Was muss ich jetzt tun?

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradio erfolgt die Umstellung für Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Beitrag größtenteils automatisch. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeute dies, dass sie ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als zuvor. Von Unternehmen und Institutionen seien zukünftig einige zusätzlichen Angaben erforderlich, heißt es.

Der neue Rundfunkbeitrag mache allerdings auch vieles einfacher für Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände, so die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der neue Gebührensatz ergibt sich dann aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Für “Einrichtungen des Gemeinwohls” wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt also keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

Neues Modell ist keines zum Geld-Scheffeln, aber …

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) schätzt – mit Hinweis auf die Chancen und Risiken des neuen Einnahmemodells –, dass die Gebühreneinzugszentrale (dann: AZDBS) zwischen 2013 und 2016 rund 29,6 Milliarden Euro einnehmen wird.

GEZ-Gebäude in Köln (Quelle: Gebühreneinzugszentrale)

Pro Jahr wären das etwas 7,4 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, davon bekommt die ARD 5,4 Milliarden für Radio und Fernsehen, das ZDF 1,8 Milliarden, das Deutschlandradio knapp mehr als 190 Millionen.

Laut dem GEZ Geschäftsbericht 2011 beliefen sich die Gesamterträge im Jahr 2011 von ARD, ZDF und Deutschlandradio ohne Anteile der Landesmedienanstalten auf rund 7,39 Milliarden Euro. Insgesamt summierten sich die Gebührenerlöse der ARD auf 5,373 Milliarden Euro, das ZDF konnte 2011 1,824 Milliarden Euro verbuchen, das Deutschlandradio etwa 193,4 Millionen Euro.

Treffen die Berechnungen der KEF ab 2013 zu, werden sich die Mehreinnahme der AZDBS gegenüber den GEZ-Zahlen von 2011 in Grenzen halten. Wenn es überhaupt zu welchen kommt. Derzeit führt die GEZ knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten, die Zahl der Haushalte, die für 91 Prozent der GEZ-Einnahmen stehen, liegt knapp über 40 Millionen. Die KEF erwartet damit trotz der neuen Erhebungsgrundlage kein deutliches Plus bei den Einnahmen.

Das neue Modell scheint also keines zum Geld scheffeln zu sein. Trotzdem wird der ein oder andere Gebührenzahler nicht das Gefühl loswerden über den Tisch gezogen zu werden….

Alexandra Weichbrodt – Rheinneckarblog

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