“Gibt es etwas zu verbergen?”

Zweite Ergänzung vom 15. Juni / 13:23 Uhr
Kamera, Mikrofon und eine Internetverbindung. Mehr braucht es eigentlich nicht, um via Internetstream live aus den Rathäusern rund um den Tegernsee zu berichten. Ohne Zeitverzögerung. Mit ausreichender Bild- und Tonqualität.

Dass so was funktionieren kann, haben bisher einige Städte und Gemeinden gezeigt. Und auch in Bayern ist diese Form von Bürgernähe und Transparenz mittlerweile möglich. Das Tegernseer Tal braucht jedoch noch ein wenig. So die Aussage des gestrigen Fernsehbeitrags bei “quer”. Wer den Beitrag am Donnerstagabend um 20:15 Uhr nicht sehen konnte, kann sich diesen in der Mediathek des Bayerischen Fernsehens nachträglich anschauen.

Zum Video auf das Bild oder den unten stehenden Link klicken
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Ein interessanter und kurzweiliger Bericht, in dem unter anderem gezeigt wird, warum Gmund 30.000 Euro für eine Rampe investiert und wieso Argumente wie “sonst sagen einige Gemeinderäte nichts mehr” ins Leere laufen. Hier klicken um das Video aufzurufen.

Ergänzung vom 13. Januar / 12:01 Uhr

Wie angekündigt, haben wir uns nach der Entscheidung des Wiesseer Gemeinderats, eine Live-Berichterstattung kategorisch auszuschließen und darüber hinaus den Zuhörern zu verbieten, aus den Sitzungen direkt Informationen in das Internet zu stellen, bei Bürgermeister Peter Höß nach den genauen Gründen erkundigt.

Das Wiesseer Rathaus zeigt sich normalerweise kooperativ. Die Zusammenarbeit mit Bürgermeister sowie Geschäftsleiter Michael Herrmann ist professionell. Was uns jedoch bei diesem Thema überrascht hat, ist die Vehemenz, mit der im Wiesseer Rathaus Antworten zurückgehalten, Informationen verschleppt und – wenn überhaupt – ausweichend geantwortet wird.

Die erste Anfrage vom 23. November wurde unvollständing am 1. Dezember beantwortet. Wir hatten somit keine andere Wahl, als noch mal nachzuhaken und die Fragen erneut zu versenden. Dieses Mal benötigte die Antwort, trotz diverser persönlicher Nachfragen, drei Wochen. Am 20. Dezember wurde uns das Dokument per E-Mail zugestellt. Mit den Antworten kann man als Presse und als Bürger allerdings nicht zufrieden sein.

Damit sich jeder ein eigenes Bild darüber machen kann, veröffentlichen wir hier unsere Fragen und die Antworten des Rathauses darauf. Man bedenke, das Ganze hat vier Wochen gedauert. Erkenntnisgewinn: annähernd null.

Aus welchem Grund wurde das Thema “Live-Berichterstattung” in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt?

Antwort: Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Ratsmitglieder eine Entscheidung zu diesem Thema in nicht öffentlicher Sitzung herbeigeführt. Eben aus Wahrung der Persönlichkeitsrechte darf es nicht sein, dass Mitglieder des Gremiums in dieser Sache in öffentlicher Sitzung unter Entscheidungsdruck gesetzt werden.

Wie sieht die Begründung im genauen Wortlaut aus?

Antwort: Keine erhalten.

Auf welcher Faktenbasis haben die Gemeinderäte die Entscheidung getroffen? Dies vor allem mit dem Hintergrund, dass wir eigentlich keine Anfrage gestellt haben, über die Sitzungen live zu berichten. Die Anfrage handelte darüber, ob es ein Interesse der Gemeinde gibt, eine Live-Berichterstattung zum Wohl der Bürger aufzubauen. Dies hatten wir auch im folgenden Artikel noch mal erläutert.

Antwort: Das Interesse vor Ort an den öffentlichen Sitzungen ist bis auf wenige Ausnahmen relativ gering. Wir denken nicht, dass durch die Übertragung ins Internet in Echtzeit eine recht viel breitere Masse an Interessierten erreicht wird.

Wir nehmen Bezug auf diese Antwort: Sie sagen, das öffentliche Interesse an den Sitzungen des Gemeinderats dürfte durch eine Live-Berichterstattung nicht steigen. Was genau macht Sie da so sicher? Die Frage vor allem mit dem Hintergrund, dass es in anderen Städten und Gemeinden genau gegenteilige Erfahrungen gibt.

Antwort: Andere Gemeinden, außer unsere Nachbargemeinden im Tal, bei denen absolut die gleiche Sichtweise auf die Dinge wie in unserem Gremium vorherrscht, wurden nicht befragt.

Der Gemeinderat hat am 22. November auch die Gemeindeordnung geändert. Zukünftig sind Liveberichte in Wort, Ton und Bild nicht erlaubt. Hat der Gemeinderat damit auch verboten, dass man in der Sitzung per Handy oder Laptop Informationen notiert und diese direkt online stellt? Sind internetfähige Handys damit verboten?

Antwort: Die Anwendung von internetfähigen Geräten wie Smart-Phones, Laptops oder Tabletts während einer Sitzung ist generell nicht verboten, jedoch aufgrund dieses Beschlusses aber die direkte Übertragung von Informationen in das Netz.

Wo sieht der Gemeinderat von Bad Wiessee die rechtliche Grundlage dafür, allen Bürgern zu verbieten, aktuelle Informationen aus der Gemeinderatssitzung beispielsweise auf Facebook online zu stellen?

Antwort: Keine erhalten.

Auch hier wieder die Frage nach der Öffentlichkeit: Aus welchem Grund wird über ein so wichtiges Thema in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt?

Antwort: Keine erhalten.

Ursprünglicher Artikel vom 11. Dezember:
Drei von fünf Tal-Gemeinderäten haben sich aktuell gegen Transparenz und für einen rückwärts gewandten Umgang mit der Öffentlichkeit entschieden. Gmund, Tegernsee und Bad Wiessee wollen nicht, dass Entscheidungen, Debatten und Diskussionen nachvollziehbar und schnell an die interessierte Öffentlichkeit gelangen.

Vor allem in Bad Wiessee hat die Ablehnung “neuer Medien” ungeahnte Dimensionen erreicht. In nicht öffentlicher Sitzung haben dort die Gemeinderäte einstimmig entschieden, dass nicht nur “denkbare” Liveberichte in Bild und Ton, sondern auch das “unmittelbar” geschriebene Wort zukünftig nicht mehr erlaubt sein soll.

Oder, wie es ein Kommentator passend formuliert hat: “Schade, dass die Transparenz im Gemeinderat kürzlich mit dem Verbot aller Medien ab Erfindung der Fotografie ein jähes Ende nahm.

Direkte Übertragung ins Internet ist nicht erlaubt

In einer Stellungnahme von Bürgermeister Peter Höß wird deutlich, wie versucht wird, auch in Zeiten moderner Medien die “Öffentlichkeit” möglichst auf die eigenen vier Wände des Sitzungssaals zu begrenzen:

Die Anwendung von internetfähigen Geräten wie Smartphones, Laptops oder Tabletts während einer Sitzung ist generell nicht verboten, jedoch aufgrund dieses Beschlusses aber die direkte Übertragung von Informationen in das Netz.

Der Wiesseer Gemeinderat entscheidet sich damit nicht nur – wie Gmund und Tegernsee – gegen eine “möglicherweise denkbare Live”-Übertragung von öffentlichen Sitzungen, sondern auch gegen jede tatsächlich erlaubte Berichterstattung.

Zum Hintergrund: Es gibt unterschiedliche Auffassungen zum Recht am eigenen Bild als Privatperson, als ehrenamtlichem Gemeinderat oder als Berufspolitiker. Die vorherrschende “formaljuristische” Meinung ist, dass ehrenamtliche Gemeinderäte einer Aufnahme in Bild und Ton zustimmen müssen. Die vorherrschende Praxis ist, dass viele Gemeinderäte bereits ganz selbstverständlich bei politischen Themen eine Meinungsposition beziehen. In Bild und Ton.

Ausschluss von Öffentlichkeit, wo diese gewünscht ist

Ein Verbot, sich Notizen zu machen und diese mithilfe moderner Medien zeitnah zu veröffentlichen, ist hingegen auch “formaljuristisch” mehr als zweifelhaft.

Der Beschluss aus Wiessee bedeutet allerdings im Kern, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig während einer öffentlichen Sitzung niemanden mehr in irgendeiner Weise “informieren” dürften. Das Versenden von E-Mails oder Kurznachrichten ist genauso verboten wie das Einstellen von Facebook-Einträgen – sofern sie mit der Gemeinderatssitzung in Zusammenhang stehen.

Einzige Lösung: Man geht (um auch kein Hausrecht zu verletzen) raus auf die Straße, verlässt also die “öffentliche Sitzung”, sendet die Information und geht wieder in die “öffentliche Sitzung”, deren “Öffentlichkeit” aber auf den Sitzungssaal durch diesen Beschluss beschränkt ist.

Absurd? Nein – das wurde “nicht öffentlich” so entschieden. Auch hier muss noch einmal das Prinzip erklärt werden: “Nicht öffentlich” darf laut Gemeindeordnung nur das verhandelt werden, was das “Wohl der Gemeinde” oder die “schützenswerten Interessen Dritter” betrifft.

Während also allerortens in Deutschland Transparenz und eine größtmögliche Bürgerbeteiligung diskutiert wird, gehen bei uns die Pforten zu und werden nicht nur abgeschlossen, sondern zugemauert.

In der letzten Woche hat sich die Piratenpartei zu dem Thema geäußert und einen offenen Brief an den Wiesseer Gemeinderat veröffentlicht, der in der Form auch an Tegernsee oder Gmund gerichtet sein könnte:

An die Mitglieder des Gemeinderat Bad Wiessee
An Herrn Bürgermeister Peter Höß

Hausham, den 8.12.11

Offener Brief: Gibt es etwas zu verbergen?

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats Bad Wiessee,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Höß,

Die Piraten im Landkreis Miesbach fragen sich, warum öffentliche Sitzungen nicht öffentlich übertragen werden sollen. Damit werden Bürger der Gemeinde, die an der persönlichen Teilnahme verhindert sind, seien es familiäre, berufliche oder gar gesundheitliche Gründe, von den Versammlungen ausgeschlossen.

Natürlich freuen wir uns über die Bereitstellung realer Sitze für interessierte Gäste, jedoch ist es bei Präsenzzwang Interessierten nicht möglich, die Sitzungen des Gemeinderats zeitversetzt zu verfolgen. Leider werden meistens auch nur Ergebnisse protokolliert, die gesamte Diskussion bleibt somit verborgen.

Die Piraten im Landkreis Miesbach ermutigen Sie daher, Ihren Beschluss neu zu überdenken, Demokratie zu leben und auch virtuelle Sitze für Interessierte bereitzuhalten.

Außerdem würden wir uns freuen, wenn der Gemeinderat die Sitzungstermine, Tagesordnungen und seine Protokolle zeitgemäß im Internet ankündigt und veröffentlicht, zum Beispiel per E-Mail-Newsletter, Netzwerkkalender oder RSS-Feed.

Die Piraten aus dem Landkreis Miesbach

Stellvertretend:
Gerhard Brugger, Bad Wiessee
Andreas Witte, Holzkirchen

Eine kleine Gemeinde als “Anschauungsobjekt”

Auslöser für die weitreichende Entscheidung war eine Anfrage der Tegernseer Stimme an alle Bürgermeister im Tal, ob man sich eine Übertragung von Gemeinderatssitzungen ins Internet grundsätzlich vorstellen könne.

Das Vorbild für diese “Idee” war eine kleine Gemeinde im Schwarzwald, die damit sehr gute Erfahrungen gemacht hat. In Seelbach hat man schon vor Jahren damit begonnen, die Gemeindepolitik sehr transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Die Sitzungen werden über das von Schülern und der Gemeinde zusammen betriebene SeelbachTV ins Netz übertragen und können auch im Nachgang jederzeit angeschaut werden. Die Beschlussvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden im Vorfeld im Internet zugänglich gemacht, Sitzungsprotokolle stehen zeitnah im Netz zur Verfügung. Je nach Thema haben die Sitzungsübertragungen bis zu 100 Zuschauer – bei einer Gemeindegröße, die mit Bad Wiessee vergleichbar ist. Dabei ist Seelbach nicht die einzige Gemeinde, die die öffentlichen Sitzungen ins Netz stellt und damit gute Erfahrungen macht.

In den drei Tal-Gemeinden steht man einem solchen Ausmaß an Transparenz ganz mehrheitlich ablehnend gegenüber. Eine “öffentlich nachvollziehbare Debatte” fand nicht statt. Damit bleiben die Entscheidungswege unklar. So wurde aus unserer “theoretischen und allgemeinen” Anfrage ein “offizieller” Antrag der Tegernseer Stimme gemacht. Vergleiche, wie Sendelizenzen beim Fußball, machten die interne Runde.

Dabei war die Frage klar gestellt. Ob Seelbach oder Passau, Beispiele gibt es genug, an denen man hätte einschätzen können, wie öffentliche Sitzungen einer breiten und sehr interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Und zwar nicht von den Medien, sondern von Gemeindevertretern.

Dass am Ende alle drei Kommunen die Angelegenheit still und leise in nicht öffentlichen Sitzungen entschieden haben und auf eine Begründung verzichten, ist ernüchternd. Die offizielle “Botschaft” ist klar: Im Tal wird es noch lange dauern, bis man die Öffentlichkeit in einem Maße ernst nimmt, den diese verdient.

Die Konsequenzen von Fehlverhalten bleiben unklar

Wirklich weitreichende Folgen hat aber vor allem der Beschluss der Gemeinde Bad Wiessee. Denn er bedeutet, dass nicht nur der Tegernseer Stimme verboten wurde, aus den Sitzungen direkt zu berichten, wie am 13. Oktober geschehen. Vielmehr hat man mit der Entscheidung allen Bürgerinnen und Bürgern untersagt, Informationen aus öffentlichen Sitzungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

Im Klartext: Wer aus einer Sitzung heraus eine SMS oder E-Mail schreibt und/oder einen Beitrag auf Facebook, Twitter und Co. stellt, begeht eine – tja, was eigentlich? Bad Wiessee ist uns die Antwort darauf bisher – trotz mehrmaliger Nachfrage – schuldig geblieben.

Eine Straftat? Oder “nur” eine Ordnungswidrigkeit? Wird man als Bürger rausgeworfen und erhält ein Hausverbot, wenn man aus öffentlichen Sitzungen Informationen versendet? Auch wie die Gemeinde das Verbot kontrollieren will, wird aus der Stellungnahme des Bürgermeisters im Auftrag des Gemeinderats nicht ersichtlich.

Ob man sich in Wiessee der absurden Tragweite und der grundsätzlichen Einschränkung von Bürgerrechten bei der Beschlussfassung klar war, ist nicht bekannt, denn alles wurde ja nicht öffentlich diskutiert und beschlossen. So wie auch bei der Absage an eine denkbare Live-Übertragung in allen drei beteiligten Gemeinden. Statt für eine möglichst offene Debatte über “Chancen und Risiken” haben sich die Verantwortlichen für eine Hinterzimmerpolitik des Verbots entschieden.

In Gmund, Tegernsee und Bad Wiessee wird also auch weiterhin nach dem gewohnten Modell verfahren: Wir machen das unter uns aus. Je weniger es mitbekommen können, desto besser.

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