Glasl: Denkmalschutz muss draußen bleiben

Aktualisierung vom 14. November / 17:40 Uhr
Wie geht es weiter mit dem Gasthof Glasl? Muss das Areal einer Wohnbebauung weichen? Einzig das Landesamt für Denkmalschutz kann einen Abriss des traditionellen Hofes wohl noch verhindern.

Heute fand eine Vor-Ort-Besichtigung statt. Dabei sollte geprüft werden, ob das Gebäude als solches schützenswert ist oder nicht. Doch die Prüfer stießen auf ein unerwartetes Hindernis.

Heute fand die Vorort Besichtigung mit Vertretern des Denkmalschutzamtes statt
Heute fand die Vor-Ort-Besichtigung mit Vertretern des Denkmalschutzamtes statt

Eine Delegation um Kreisbaumeister Werner Pawlovski und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege, traf sich heute vor Ort am Gasthof Glasl zu einer nichtöffentlichen Besichtigung des Anwesens. Es gilt die Frage zu klären, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden kann oder nicht. Bislang ist einzig die historische Eingangstüre als erhaltenswert eingestuft.

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Bei einer Neubewertung könnte das für große Teile des Gebäudes gelten, das letzte Wort haben die Denkmalschützer. “Deren Urteil ist entscheidend, damit es dort auch künftig eine Gaststätte geben kann“, erklärte Rottachs Zweiter Bürgermeister Hermann Ulbricht vergangene Woche.

Eigentümer nicht erreichbar

Heute wurde es dann also vor Ort Ernst. „Nur wenn ein großer Teil des Gebäudes als erhaltenswert eingestuft wird, wird der Denkmalschutz ein Thema”, so die Pressesprecherin des Landratsamtes Gabriele Dorby heute Vormittag. Dabei geht es vor allem darum, ob das derzeitige Wohngebäude die erforderlichen Kriterien erfüllt. Zu einen endgültigen Ergebnis sind die Prüfer des Landesamtes für Denkmalschutz aber heute noch nicht gekommen.

Das liegt auch daran, weil die Beamten heute vor verschlossenen Türen standen. Der Hauseigentümer ist derzeit scheinbar im Urlaub und war daher für die Behörde nicht zu erreichen. „Wir haben ihn im Vorfeld mehrmals versucht telefonisch zu kontaktieren und ihn auch angeschrieben. Es kam jedoch keine Reaktion”, schildert Gabriele Dorby die Situation.

Kreisbaumeister dämpft Erwartungen

Heute machten sich Prüfer daher erstmal ein Bild von außen. In einem weiteren Termin werden sie sich dann auch im Innenbereich umsehen. Dieser wird sich aber wohl noch eine Weile hinziehen. Auch mit einem schnellen Ergebnis ist dann nicht zu rechnen. „Es wird ein paar Wochen dauern bis dann eine Entscheidung gefallen ist“, so Dorby weiter. Die Debatte um die Zukunft des Gasthofs Glasl wird die Bürger in Rottach-Egern daher noch eine ganze Weile begleiten.

Kreisbaumeister Werner Pawlowski dämpfe indes bereits vergangene Woche die Hoffnungen der Gemeinde und vieler Rottacher Bürger. „Auch wenn das Haus unter Denkmalschutz gestellt wird, kann man den Betreiber nicht zwingen, die Gaststätte zu erhalten“, so Pawlowski auf Nachfrage. Nichtsdestotrotz müsste dann aber das bestehende Gebäude erhalten und eine zukünftige Nutzung integriert werden.

Ursprünglicher Artikel vom 12. November 2013 mit der Überschrift: “Glasl: Rottach berät über Veränderungssperre”
Am kommenden Donnerstag steht beim Gasthof Glasl in Rottach-Egern die Ortsbesichtigung mit Vertretern der Denkmalschutzbehörde an. Man will sich ein persönliches Bild machen, ob das Gebäude schutzwürdig nach den Vorgaben des Denkmalamtes ist oder nicht.

Der Gemeinderätin Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) ist dieser Weg indes zu unsicher. Sie hat nun eine Veränderungssperre für den Gasthof beantragt. Sie möchte Zeit für ein juristisches Gutachten gewinnen.

Kann der Gasthof doch weiter bestehen bleiben?
Kann der Gasthof doch weiter bestehen bleiben?

In der Einladung zur Rottacher Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag, den 19. November, wird unter Punkt vier das spannendste Thema der Tagesordnung angekündigt:

Antrag von Gemeinderätin Gabriele Schultes-Jaskolla wegen Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Fl.-Nr. 499, Karl-Theodor-Straße 44, 46 und 48, zur Sicherung der bestehenden Gaststätten- und Fremdenverkehrsnutzung des Gasthof Glasl.

Was dabei aber etwas untergeht, ist ein nachfolgender dritter Antrag, den die Gemeinderätin Gabriele Schultes-Jaskolla mit den ersten zwei Anträgen verbindet: Sollte sowohl die Veränderungssperre wie auch der Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden, folgt der sofortige Auftrag zur Erteilung eines juristischen Gutachtens als dritter Antrag. Schultes-Jaskolla begründet ihren Schritt so:

Ich habe großes Vertrauen zum Bauamt und zu dessen Arbeit. Wir haben hier auch die gleichen Ziele. Wenn wir aber noch etwas tun wollen, brauchen wir jetzt einen Stopp. Damit wir Zeit zum Prüfen haben.

Mithilfe der beantragten Veränderungssperre soll der Gasthof also noch nicht direkt gerettet werden. Auch Schultes-Jaskolla ist das Risiko nachfolgender Klagen durch die Eigentümer bewusst. “Ich werde natürlich nichts unternehmen, was der Gemeinde schadet.”

Damit spricht sie auch auf das Risiko an, wegen dem sowohl von Bürgermeister Franz Hafner als auch vom Bauamtsleiter Walter Hübsch in den letzten Wochen eine Veränderungssperre immer wieder ausgeschlossen wurde. Nach eingehender Prüfung halte man das Risiko, dadurch als Gemeinde auf Schadensersatz verklagt zu werden, für zu groß, erklärte Hübsch schon vor einigen Wochen:

Nach meiner Einschätzung ist das nicht rechtssicher begründbar. Das wäre ein sehr erheblicher Eingriff in Privateigentum, den uns in diesem Fall jedes Verwaltungsgericht um die Ohren hauen würde.

Ähnlich war in der Vergangenheit auch die Beurteilung eines damit einhergehenden neu aufgestellten Bebauungsplans. Auch hier sieht man in der Gemeinde keinen rechtlichen Rahmen, um eine gastronomische Nutzung in einem Gebiet festzuschreiben, das vom Gesamtcharakter her einer Wohnbebauung entspricht.

Aus Sicht der Gemeinde Rottach-Egern ergibt sich durch die nun erneut ins Spiel gebrachte Nutzungsänderung eben das Risiko, vom Eigentümer des Glasl im Nachgang belangt und in Regress genommen zu werden. Sollte durch eine rechtlich nicht haltbare Sperre beispielsweise ein Käufer abspringen oder der Wert des Gebäudes sinken, können die Eigentümer die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen.

Gutachten abwarten vor finaler Entscheidung

Laut Einschätzung aus dem Bauamt hätte eine Klage auch große Aussicht auf Erfolg. Selbst wenn eine Veränderungssperre politisch gewollt wäre, könnte man den Eigentümer wohl höchstens zwei Jahre daran hindern, dort doch eine Wohnanlage zu verwirklichen, so die Sicht der Verwaltung.

Das scheint auch Gabriele Schultes-Jaskolla klar zu sein. Sie betont darum auch, dass sie sofort bereit sei, die Veränderungssperre wieder aufzuheben, sollte ein juristisches Gutachten zum Schluss kommen, dass diese rechtlich wirklich nicht aufrechtzuerhalten sei.

Anders stellte sich dies dar, sollte das Amt für Denkmalschutz am Donnerstag bei der Ortsbesichtigung doch noch zum Schluss kommen, dass das Gebäude an sich erhaltens- und schützenswert ist. Bislang muss nur die historische Eingangstür erhalten bleiben. Bei einer Neubewertung könnte das für große Teile des Gebäudes gelten. Ob es dazu aber überhaupt kommt, wird erst nach der abschließenden Prüfung der Denkmalschützer bekannt.

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